Betreff
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
045/2015
Aktenzeichen
Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder – Spree für das Haushaltsjahr 2013.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2013 des Landkreises Oder – Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2  der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde durch die Kämmerei aufgestellt und am 21.11.2014 durch den Dezernenten für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer) gemäß § 82 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgestellt.

 

Die Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 04.02.2015 bis zum 21.08.2015 (mit Unterbrechungen). Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2013 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 28.09.2015 erteilt.

 

Am 30.09.2015 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2013 durch den Landrat festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2013 weist ein Gesamtergebnis von 12.191.523,73 € aus, darunter 

im ordentlichen Ergebnis 9.217.305,62  €. Das außerordentliche Ergebnis beträgt  2.974.218,11 €.

Der Kreistag hat am 10. April 2013 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

 

Die Haushaltssatzung 2013 war in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen; der Fehlbedarf betrug 2.608.500 €. Die Satzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 30.04.2013 im Amtsblatt des LOS Nr. 05/2013 veröffentlicht. Das Schreiben des Innenministeriums zur Haushaltssatzung 2013 ging beim Landkreis am 17.06.2013 ein. Es enthielt keine Beanstandungen.

 

 

 

 

Die Ursachen für die positive Entwicklung und die Abweichungen vom Haushaltsplan im Jahr 2013 sind sehr vielfältig und werden im Rechenschaftsbericht umfassend und ausführlich dargestellt.

 

Die Ergebnisverbesserung im Jahr 2013 resultiert insbesondere aus ordentlichen und außerordentlichen Mehrerträgen.  Außerordentliche Mehrerträge in Höhe von 3.695,9 T€ ergaben sich im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierbei handelt es sich um eine Rückerstattung für Kosten der Unterkunft aus dem Jahr 2007 gemäß Bundessozial-gerichtsurteil vom 2.7.2013. Im Haushaltsjahr 2007 ergaben sich für den Landkreis Oder-Spree überplanmäßige Mehraufwendungen durch die Änderung der Einkommens-anrechnungsmethode von der Vertikal- auf die Horizontalmethode. Diese Mehraufwen-dungen wurden dem Landkreis im Jahr 2013 wieder erstattet.


Ordentliche Mehrerträge ergaben sich insbesondere bei den Landeszuweisungen aus Wohngeldeinsparung (1.976,8 T€) und Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (1.506,1 T€), der Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal- und Sachaufwendungen des Kommunalen Jobcenters (889,5 T€) sowie Landeszuschüssen für Kindertagesstätten (877,1 T€).

 

Minderaufwendungen  ergaben sich bei den Kosten der Unterkunft und den kreislichen Betreuungsleistungen (1.166,2 T€), der Umsetzung des Bildungspaketes (994,2 T€), den (reinen) Personalkosten (1.529,1 T€) sowie der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (2.007,5 T€) und bei der Durchführung von Deckenerneuerungen an Kreisstraßen (589,0 T€). Die Minderaufwendungen wurden z.T. nivelliert durch Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (1.195,0 T€) und für stationäre Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohl-gefährdung (455,7 T€).


Weitere Gründe für das positive Ergebnis sind eine geringere Zuführung zu sowie die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Pensions- und Beihilferückstellungen (1.453,3 T€), die aus der günstigen Ertragslage der Versorgungskasse im Jahr 2013 resultieren. Im Gegensatz dazu musste eine höhere Zuführung zu Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden/Gleitzeitüberhänge (378,0 T€) vorgenommen werden.

 

 

 

Der vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2013 sowie der Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.

 

Der Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2013 beigefügt:

- Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

- Bilanz zum 31.12.2013

- Ergebnis- und Finanzrechnung 2013

- Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2013