Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder – Spree
für das Haushaltsjahr 2013.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.
Der
Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2013 des Landkreises Oder
– Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und
Kassenverordnung (KomHKV).
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde durch die Kämmerei aufgestellt und am
21.11.2014 durch den Dezernenten für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung
(Kämmerer) gemäß § 82 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
festgestellt.
Die
Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 04.02.2015 bis zum 21.08.2015 (mit
Unterbrechungen). Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2013 hat
zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch
das Rechnungsprüfungsamt wurde am 28.09.2015 erteilt.
Am
30.09.2015 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2013 durch den Landrat festgestellt.
Der
Jahresabschluss 2013 weist ein Gesamtergebnis von 12.191.523,73 € aus,
darunter
im
ordentlichen Ergebnis 9.217.305,62 €.
Das außerordentliche Ergebnis beträgt
2.974.218,11 €.
Der Kreistag hat am 10.
April 2013 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2013 war
in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen; der Fehlbedarf betrug
2.608.500 €. Die Satzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile
und wurde am 30.04.2013 im Amtsblatt des LOS Nr. 05/2013 veröffentlicht. Das
Schreiben des Innenministeriums zur Haushaltssatzung 2013 ging beim Landkreis
am 17.06.2013 ein. Es enthielt keine Beanstandungen.
Die
Ursachen für die positive Entwicklung und die Abweichungen vom Haushaltsplan im
Jahr 2013 sind sehr vielfältig und werden im Rechenschaftsbericht umfassend und
ausführlich dargestellt.
Die
Ergebnisverbesserung im Jahr 2013 resultiert insbesondere aus ordentlichen und
außerordentlichen Mehrerträgen. Außerordentliche
Mehrerträge in Höhe von 3.695,9 T€ ergaben sich im Bereich der Grundsicherung
für Arbeitsuchende. Hierbei handelt es sich um eine Rückerstattung für Kosten
der Unterkunft aus dem Jahr 2007 gemäß Bundessozial-gerichtsurteil vom 2.7.2013.
Im Haushaltsjahr 2007 ergaben sich für den Landkreis Oder-Spree überplanmäßige
Mehraufwendungen durch die Änderung der Einkommens-anrechnungsmethode von der
Vertikal- auf die Horizontalmethode. Diese Mehraufwen-dungen wurden dem
Landkreis im Jahr 2013 wieder erstattet.
Ordentliche Mehrerträge ergaben sich insbesondere bei den Landeszuweisungen aus
Wohngeldeinsparung (1.976,8 T€) und Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen
(1.506,1 T€), der Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal- und
Sachaufwendungen des Kommunalen Jobcenters (889,5 T€) sowie Landeszuschüssen
für Kindertagesstätten (877,1 T€).
Minderaufwendungen ergaben sich bei den Kosten der Unterkunft
und den kreislichen Betreuungsleistungen (1.166,2 T€), der Umsetzung des
Bildungspaketes (994,2 T€), den (reinen) Personalkosten (1.529,1 T€) sowie der
Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
(2.007,5 T€) und bei der Durchführung von Deckenerneuerungen an Kreisstraßen
(589,0 T€). Die Minderaufwendungen wurden z.T. nivelliert durch
Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (1.195,0
T€) und für stationäre Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohl-gefährdung
(455,7 T€).
Weitere Gründe für das positive Ergebnis sind eine geringere Zuführung zu sowie
die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Pensions- und Beihilferückstellungen
(1.453,3 T€), die aus der günstigen Ertragslage der Versorgungskasse im Jahr
2013 resultieren. Im Gegensatz dazu musste eine höhere Zuführung zu
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und geleistete
Überstunden/Gleitzeitüberhänge (378,0 T€) vorgenommen werden.
Der
vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2013 sowie der
Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.
Der
Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2013
beigefügt:
-
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
-
Bilanz zum 31.12.2013
-
Ergebnis- und Finanzrechnung 2013
-
Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2013