Betreff
Konzept zum Einsatz der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (ieFk) im Landkreis Oder-Spree
Vorlage
008/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet das Konzept zum Einsatz der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ieFk) im Landkreis Oder-Spree.

 

 

Sachdarstellung:

 

Wirkungsvoller Kinderschutz braucht neben verlässlicher Kooperation auch qualifizierte Fachkräfte. Mit der Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde der Schutzauftrag der Jugendämter sowie der Träger der freien Jugendhilfe im Kinderschutz erstmals eindeutig benannt. Das zu verabschiedende Konzept dient als Verfahrensgrundlage zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben gem. § 8 a (4) und § 8 b (1) Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII),aber auch der §§ 4 (2) des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 21 (1) Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) und als Instrument zur Qualitätssicherung der Beratung in Fällen der Risikoeinschätzung bzgl. einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

 

Die Bestimmungen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sind seit 01.01.2012 an alle im Kinderschutz beteiligten Bereiche adressiert. Angefangen bei Kinderärzten und Hebammen über Schulen und Beratungsstellen bis hin zu Polizei und Familiengericht, sind auch Berufsgruppen einbezogen, die nicht zur institutionellen Jugendhilfe gehören, aber aufgrund ihrer Tätigkeit mit Kindeswohlgefährdungen konfrontiert werden und dafür Handlungssicherheit brauchen. Zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung haben sie Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ sind Fachkräfte, die neben einer einschlägigen Berufserfahrung und der Eignung durch persönliche Kompetenzen eine entsprechende Qualifizierung absolviert haben und den o.g. Berufsgruppen zur Gefährdungseinschätzung zur Verfügung stehen.

Im vorliegenden Konzept werden alle Fragen zu rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Konsequenzen, die sich daraus für die beteiligten Fachkräfte in der Praxis ergeben, dargestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Folgen.

 

Anlagen:

 

Konzept zum Einsatz der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ieFk) im Landkreis Oder-Spree