Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Herauslösung aus dem Bildungs-, Kultur- und Musikschulzentrum und die eigenständige Weiterführung der Musikschule.
  2. Der Kreistag beschließt folgende Bezeichnung: Musikschule Oder-Spree „Jutta Schlegel“.
  3. Der Kreistag beschließt die Satzung der Musikschule Oder-Spree zum 01.08.2016.
  4. Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree zum 01.08.2016.

 

Sachdarstellung:

Die Einordnung der Musikschule in den Verantwortungsbereich der Burg Beeskow als Bildungs-, Kultur- und Musikschulzentrum (BKMZ) erfolgte am 1.7.2006. Mit der Zuordnung des Dokumentationszentrums für Alltagskultur Eisenhüttenstadt und des Kunstarchivs Beeskow (Ruhestand von Frau Dr. Weser ab Mai 2016) hat sich der Verantwortungsbereich für die/den Leiter/in deutlich vergrößert. Das Dokumentationszentrum in Eisenhüttenstadt soll mit einem Leitungsanteil von 0,3 VZE geführt werden (Kreistagsbeschluss vom 02.12.2015). Das Kunstarchiv wurde auf Grundlage der Vereinbarung zwischen den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bisher von Frau Dr. Weser in eigener Verantwortung geführt. Die Leitung soll mit dem Ruhestand von Frau Dr. Weser dem Burgbereich zugeordnet werden. Auch hier wird mit einem Leitungsanteil von 0,3 VZE geplant. Die Mitarbeiter/innen sichern den Betrieb des Kunstarchivs, bereiten Ausstellungen vor, realisieren die Bestandserfassung sowie Führungen und sichern den Leihverkehr (Kreistagsbeschluss vom 02.07.2002).

 

Des Weiteren trat zum 01.01.2014 das Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg (BbgMKSchulG) in Kraft. Das neue Gesetz regelt ein staatliches Anerkennungsverfahren für im Land tätige Musikschulen, jeweils für 5 Jahre. Erstmals waren auch die öffentlichen Träger von Musikschulen (hier: Landkreis Oder-Spree) verpflichtet, dieses Verfahren zu durchlaufen, um jährlich Fördermittel in Höhe von ca. 250TEUR zu erhalten. Für die Größe des Musikschulbereiches in Trägerschaft des Landkreises Oder-Spree wird gemäß der Anerkennungskriterien gefordert, dass die Leitung mit einer Vollzeitstelle zu besetzen ist. Damit war der Verbleib des Musikschulbereiches unter dem Dach des Bildungs-, Kultur- und Musikschulzentrums Burg Beeskow (BKMZ) mit einem Leitungsanteil für den Musikschulbereich von 0,4 VZE nicht mehr möglich. Außerdem muss der Inhaber der Stelle sowohl einen musikalischen als auch einen pädagogischen Hochschulabschluss nachweisen.

 

Die wieder eigenständige Musikschule Oder-Spree umfasst die Musikschulen in Eisenhüttenstadt, Beeskow, Fürstenwalde und Schöneiche b. Berlin. Gegenwärtig werden ca. 2.200 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 3 und 76 Jahren unterrichtet mit ca. 1 600 Unterrichtsstunden pro Woche.

 

Neben den hauptamtlich beschäftigten Musikschullehrerinnen und –lehrern sind insgesamt ca. 120 Honorarkräfte an der Musikschule tätig. Die Einrichtung gehört zu den größten im Land Brandenburg. Die Leitung soll zunächst einer Regionalstellenverantwortlichen kommissarisch übertragen werden, die gleichzeitig auch für die Regionalstellen in Fürstenwalde und Schöneiche b. Berlin weiter zuständig sein wird.

 

Die Eigenständigkeit der Musikschule soll auch in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich werden. Deshalb wird vorgeschlagen, der Musikschule Oder-Spree den Namen „Jutta Schlegel“ zu verleihen. Frau Professor Schlegel lehrte an der Hochschule der Künste Berlin Gesang und war maßgeblich an der Etablierung der Oper Oder-Spree beteiligt. Sie wohnte bis zu ihrem viel zu frühen Tod in Sauen im Landkreis Oder-Spree (Biographie s. Anlage).

 

Der vorliegende Satzungsentwurf beinhaltet die neue Struktur und weist eine Reihe von redaktionellen Veränderungen aus.

 

Die Gebührensatzung (Entwurf) weist entsprechend der landesweiten Entwicklung im Vergleich zu 2006 eine Erhöhung der einzelnen Gebühren aus. Generell ist eine jährliche Einnahmeerhöhung von ca. 80 TEuro in Abhängigkeit von der Schülerzahl zu erwarten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

zum Beschlussvorschlag 1.

In der Beschlussvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Strukturänderung der Musikschule benannt. Nach mündlicher Information des Fachamtes soll die Strukturänderung mit keinen Mehraufwendungen verbunden sein. Die Aufwendungen im Planentwurf 2016 wurden nicht erhöht.

 

zum Beschlussvorschlag 2.

Die Gebühren der Musikschule wurden seit dem 01.09.2007 nicht verändert. Die Mehrerträge aus Gebühreneinnahmen sind Bestandteil des Haushaltsplanes. Der Planentwurf 2016 enthält Gebühren in Höhe von 800.000 €. Vom Land erhält der Landkreis eine Zuweisung gemäß Musikschulgesetz in Höhe von 240.000 €. Die Personal- und Sachaufwendungen für das Jahr 2016 wurden mit  2.150.400 € veranschlagt. Damit ergibt sich ein Zuschussbedarf aus dem kreislichen Haushalt von 1.093.700 €.

Gemäß § 6 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) sind Benutzungsgebühren alle zwei Jahre neu zu kalkulieren.

 

gez. Harriet Wellmer

 

Anlagen:

Anlage 1          Vergleich gültige Satzung und Satzungsentwurf

Anlage 2          Vergleich gültige Gebührensatzung und Entwurf

Anlage 3          Entwurf neue Satzung

Anlage 4          Entwurf neue Gebührensatzung

Anlage 5          Stellungnahme RPA

Anlage 6           Biographie Frau Professor Jutta Schlegel

Anlage 7           Einverständniserklärung von Herrn Schlegel,

Witwer von Frau Professor Jutta Schlegel

Anlage 8           Erklärung der Elternvertretungen und Fördervereine der Musikschulen