Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt das Planungskonzept zur Weiterentwicklung
der geförderten ambulanten sozialen Dienste zur Kenntnis und empfiehlt seine
Umsetzung des Konzeptes.
Sachdarstellung:
Der Landkreis Oder-Spree (LOS) gewährt entsprechend
seiner allgemeinen Aufgaben gemäß § 1 i. V. m. § 17 SGB I,
der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und
weiterer Rechtsgrundlagen wie z.B. Verpflichtungen für den Landkreis, die sich
aus den Bestimmungen nach § 20 (4) SGB V oder §§ 1 und 3 Landespflegegesetz
oder §§ 45 b und 45 c Pflegeleistungsergänzungsgesetz
oder § 4 AG BSHG ergeben, Zuwendungen zur Stärkung der
ambulanten sozialen Dienste im Landkreis Oder-Spree.
Gemeint sind hier ambulant soziale
Dienstleistungen, welche der LOS als örtlich zuständiger Sozialhilfeträger
aufgrund des Subsidiaritätsprinzips gemeinsam mit den Trägern der freien
Wohlfahrt entwickelt, ausgestaltet und finanziert. Insbesondere sind dies
Dienstleistungen aus den Rechtsbereichen des SGB II, SGB V, SGB IX, SGB XII
sowie BbgGDG. Hauptsächliche Inhalte der Dienstleistungen sind u.a. Beratung,
Unterstützung, Vermittlung, Teilhabe an der Gemeinschaft, niedrigschwellige
Beschäftigung und Vernetzung der Dienstleistungen im Sozialraum.
Ziel dieser Förderung ist es, ergänzend und
flankierend zu den einzelfallbezogenen/ individuellen Sozialleistungen darauf
hinzuwirken, dass zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer
Sicherheit im Landkreis Hilfestellung und Unterstützung auch und vor allem bei
immateriellen Problem- und Konfliktlagen angeboten und gewährt werden können.
Damit sollen besondere Belastungen des Lebens insbesondere durch Hilfen zur
Selbsthilfe abgewendet bzw. ausgeglichen werden.
Grundlage
der Förderung ist in erster Linie die „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen an freie Träger für die Förderung der ambulanten sozialen Dienste“
vom 29.03.2004. Die entsprechende Planungsgrundlage bietet das Papier
„Grundstruktur und Maßstäbe für geförderte ambulante soziale Angebote freier
Träger“ vom (beschlossen im Kreistag am 26.11.2002).
Mit
Blick auf die Veränderungen der Bedarfslagen, die Weiterentwicklung der
Förderpraxis der verschiedenen Ämter der Kreisverwaltung und offenkundiger
Optimierungsbedarfe der Struktur der Förderung, erscheint es erforderlich, in
einem längerfristigen Planungsprozess verschiedene Ebenen zu analysieren.
1. Bedarfsermittlung
und Bedarfsbewertung: Wie Stellen sich die Bedarfslagen der Zielgruppen aktuell
dar? Wie kann eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur beschrieben werden?
2.
Finanzierungsstrukturen: Wie ist Form und Höhe der
Finanzierung auszugestalten?
3. Qualitätsentwicklung:
Wie kann eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur qualifiziert ausgestaltet
werden, so dass eine hohe Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erreicht
werden kann.
Die
Verantwortlichkeit für den Planungsprozess liegt bei den Fachkräften der Gesundheits-
und Sozialplanung/Controlling innerhalb des Dezernates für Jugend, Bildung,
Soziales und Gesundheit. Es werden folgende Akteure involviert sein:
·
Gesundheitsamt (Amt 53)
·
Sozialamt (Amt 50)
·
Jugendamt (Amt 51)
·
PRO Arbeit – kommunales Jobcenter Oder-Spree (Amt 55)
·
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration (Amt
58)
·
Gleichstellungs-, Ausländer-, Behinderten- und
Seniorenbeauftragte
Über die Ämter der Kreisverwaltung hinaus
werden folgende externe Akteure beteiligt:
·
Kreisangehörige Ämter, Städte und Gemeinden
·
Örtliche LIGA der freien Wohlfahrtspflege
·
Arbeitsgemeinschaften der Träger und Fachkräfte
·
Träger bzw. Dienstleister von sonstigen Angeboten
·
Beiräte
Es
ist anvisiert, den Planungsprozess im vierten Quartal in 2019 zu beenden.
Es
ist davon auszugehen, dass es zu folgenden Ergebnissen im Planungsprozess
kommen wird:
·
Aktualisierte Planungsgrundlagen zur Förderung der
Angebote in Verantwortung der Sozial- und Gesundheitsplanung
·
Weiterentwicklung der Formen der Finanzierung/ggf.
Überarbeitung der bestehenden Richtlinie
·
Orientierungen zur Weiterentwicklung der
Qualitätsentwicklung
·
Schärfung der jeweiligen Förderungen der am Prozess
beteiligten Ämter und Kooperationspartner hinsichtlich aufeinander abgestimmter
Planung („Wer macht was und wie vermeiden wir Doppelstrukturen?“)
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Planungskonzept zur
Weiterentwicklung der geförderten ambulanten sozialen Dienste