Betreff
Planungskonzept zur Weiterentwicklung der geförderten ambulanten sozialen Dienste
Vorlage
049/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt das Planungskonzept zur Weiterentwicklung der geförderten ambulanten sozialen Dienste zur Kenntnis und empfiehlt seine Umsetzung des Konzeptes.

Sachdarstellung:

Der Landkreis Oder-Spree (LOS) gewährt entsprechend seiner allgemeinen Aufgaben gemäß § 1 i. V. m. § 17 SGB I, der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und weiterer Rechtsgrundlagen wie z.B. Verpflichtungen für den Landkreis, die sich aus den Bestimmungen nach § 20 (4) SGB V oder §§ 1 und 3 Landespflegegesetz oder §§ 45 b und 45 c Pflegeleistungsergänzungsgesetz oder § 4 AG BSHG ergeben, Zuwendungen zur Stärkung der ambulanten sozialen Dienste im Landkreis Oder-Spree.

Gemeint sind hier ambulant soziale Dienstleistungen, welche der LOS als örtlich zuständiger Sozialhilfeträger aufgrund des Subsidiaritätsprinzips gemeinsam mit den Trägern der freien Wohlfahrt entwickelt, ausgestaltet und finanziert. Insbesondere sind dies Dienstleistungen aus den Rechtsbereichen des SGB II, SGB V, SGB IX, SGB XII sowie BbgGDG. Hauptsächliche Inhalte der Dienstleistungen sind u.a. Beratung, Unterstützung, Vermittlung, Teilhabe an der Gemeinschaft, niedrigschwellige Beschäftigung und Vernetzung der Dienstleistungen im Sozialraum.

Ziel dieser Förderung ist es, ergänzend und flankierend zu den einzelfallbezogenen/ individuellen Sozialleistungen darauf hinzuwirken, dass zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit im Landkreis Hilfestellung und Unterstützung auch und vor allem bei immateriellen Problem- und Konfliktlagen angeboten und gewährt werden können. Damit sollen besondere Belastungen des Lebens insbesondere durch Hilfen zur Selbsthilfe abgewendet bzw. ausgeglichen werden.

Grundlage der Förderung ist in erster Linie die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für die Förderung der ambulanten sozialen Dienste“ vom 29.03.2004. Die entsprechende Planungsgrundlage bietet das Papier „Grundstruktur und Maßstäbe für geförderte ambulante soziale Angebote freier Träger“ vom (beschlossen im Kreistag am 26.11.2002).

 

Mit Blick auf die Veränderungen der Bedarfslagen, die Weiterentwicklung der Förderpraxis der verschiedenen Ämter der Kreisverwaltung und offenkundiger Optimierungsbedarfe der Struktur der Förderung, erscheint es erforderlich, in einem längerfristigen Planungsprozess verschiedene Ebenen zu analysieren.

 

1.       Bedarfsermittlung und Bedarfsbewertung: Wie Stellen sich die Bedarfslagen der Zielgruppen aktuell dar? Wie kann eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur beschrieben werden?

2.       Finanzierungsstrukturen: Wie ist Form und Höhe der Finanzierung auszugestalten?

3.       Qualitätsentwicklung: Wie kann eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur qualifiziert ausgestaltet werden, so dass eine hohe Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden kann.

 

Die Verantwortlichkeit für den Planungsprozess liegt bei den Fachkräften der Gesundheits- und Sozialplanung/Controlling innerhalb des Dezernates für Jugend, Bildung, Soziales und Gesundheit. Es werden folgende Akteure involviert sein:

·         Gesundheitsamt (Amt 53)

·         Sozialamt (Amt 50)

·         Jugendamt (Amt 51)

·         PRO Arbeit – kommunales Jobcenter Oder-Spree (Amt 55)

·         Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration (Amt 58)

·         Gleichstellungs-, Ausländer-, Behinderten- und Seniorenbeauftragte

 

Über die Ämter der Kreisverwaltung hinaus werden folgende externe Akteure beteiligt:

·         Kreisangehörige Ämter, Städte und Gemeinden

·         Örtliche LIGA der freien Wohlfahrtspflege

·         Arbeitsgemeinschaften der Träger und Fachkräfte

·         Träger bzw. Dienstleister von sonstigen Angeboten

·         Beiräte

Es ist anvisiert, den Planungsprozess im vierten Quartal in 2019 zu beenden.

 

Es ist davon auszugehen, dass es zu folgenden Ergebnissen im Planungsprozess kommen wird:

·         Aktualisierte Planungsgrundlagen zur Förderung der Angebote in Verantwortung der Sozial- und Gesundheitsplanung

·         Weiterentwicklung der Formen der Finanzierung/ggf. Überarbeitung der bestehenden Richtlinie

·         Orientierungen zur Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung

·         Schärfung der jeweiligen Förderungen der am Prozess beteiligten Ämter und Kooperationspartner hinsichtlich aufeinander abgestimmter Planung („Wer macht was und wie vermeiden wir Doppelstrukturen?“)

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlagen:

Planungskonzept zur Weiterentwicklung der geförderten ambulanten sozialen Dienste