Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag bestellt die folgenden Mitglieder des Seniorenbeirates des Landkreises
Oder-Spree:
Frau
Gudrun Hankowiak Eisenhüttenstadt
Frau
Renate Schröder Schöneiche
Herr
Dieter Siegesmund Beeskow
Frau
Hannelore Buhl Erkner
Frau
Elke Gessner Spreenhagen
Herr
Dr. Detlef Gasche Odervorland
Frau
Roswitha Straszewski Friedland.
Sachdarstellung:
Die
Mitglieder des Seniorenbeirates des Landkreises Oder-Spree sind ehrenamtlich
tätig und werden gemäß § 17 der Hauptsatzung für den Landkreis Oder-Spree vom
22.10.2008 in Anlehnung an die Wahlperiode des Kreistages vom Kreistag
bestellt.
Gemäß
§ 4 der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat des Landkreises Oder-Spree
endet die Mitgliedschaft vor Ablauf der Amtszeit durch freiwilligen Austritt
eines Mitgliedes.
Aufgrund
des freiwilligen Austritts vor Ablauf der Amtszeit ist die Mitgliedschaft
folgender Personen im Kreisseniorenbeirat beendet:
Herr
Dr. Werner Lisowski Schöneiche
Herr
Eberhard Fischer Beeskow
Herr
Hans Hoffmann Erkner
Herr
Werner Kootz Spreenhagen
Frau
Barbara Schulze Odervorland
Frau
Heide Fischer Friedland
Mit
Beschluss vom 12.07.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung von
Eisenhüttenstadt die Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Eisenhüttenstadt
bestätigt. Der Seniorenbeirat konstituierte sich dann in seiner Sitzung am
31.07.2017 und wählte Frau Gudrun Hankowiak zu seiner Vorsitzenden.
Entsprechend
der langjährig bewährten Regelung werden die Vorsitzenden der örtlichen
Seniorenbeiräte durch den Kreistag in den Seniorenbeirat des Landkreises
Oder-Spree bestellt.
Der Seniorenbeirat vertritt
die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger des Land-kreises gegenüber
dem Kreistag und der Verwaltung. Gleichwohl berät und unterstützt der
Seniorenbeirat die Arbeit der
Kreisverwaltung in Angelegenheiten, die die Interessen von Seniorinnen und
Senioren berühren. Weiterhin berät er
den Kreistag und dessen Ausschüsse in allen Fragen der älteren Generation. Er
hat das Recht, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen in die verschiedenen
Bereich der Kreisverwaltung einzubringen (z.B. Gesundheits- und Sozialwesen,
Öffentlicher Personennahverkehr usw.).
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Mitglieder des Beirates erhalten Sitzungsgelder und Fahrkostenentschädigungen
gemäß der Geschäftsordnung für Seniorenbeiräte des LOS vom 12.03.2009.
Stellungnahme der Kämmerei:
Der Haushaltsplan 2017
enthält im Produkt 11114 - Beauftragte - einen Ansatz für Aufwendungen aus ehrenamtlicher
Tätigkeit für den Gleichstellungsbeirat, den Kreissenioren- und
Kreisbehindertenbeirat in Höhe von 6.000 €. Dieser Betrag wurde auch für die
Folgejahre eingeplant.
gez. Wellmer