Betreff
Bestellung der Mitglieder für den Seniorenbeirat des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
063/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestellt die folgenden Mitglieder des Seniorenbeirates des Landkreises Oder-Spree:

 

Frau Gudrun Hankowiak        Eisenhüttenstadt

 

Frau Renate Schröder            Schöneiche

 

Herr Dieter Siegesmund         Beeskow

 

Frau Hannelore Buhl               Erkner

 

Frau Elke Gessner                  Spreenhagen

 

Herr Dr. Detlef Gasche          Odervorland

 

Frau Roswitha Straszewski    Friedland.

Sachdarstellung:

 

Die Mitglieder des Seniorenbeirates des Landkreises Oder-Spree sind ehrenamtlich tätig und werden gemäß § 17 der Hauptsatzung für den Landkreis Oder-Spree vom 22.10.2008 in Anlehnung an die Wahlperiode des Kreistages vom Kreistag bestellt.

 

Gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat des Landkreises Oder-Spree endet die Mitgliedschaft vor Ablauf der Amtszeit durch freiwilligen Austritt eines Mitgliedes.

 

Aufgrund des freiwilligen Austritts vor Ablauf der Amtszeit ist die Mitgliedschaft folgender Personen im Kreisseniorenbeirat beendet:

 

Herr Dr. Werner Lisowski       Schöneiche

 

Herr Eberhard Fischer            Beeskow

 

Herr Hans Hoffmann              Erkner

 

Herr Werner Kootz                  Spreenhagen

 

Frau Barbara Schulze             Odervorland

 

Frau Heide Fischer                 Friedland

 

 

Mit Beschluss vom 12.07.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung von Eisenhüttenstadt die Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Eisenhüttenstadt bestätigt. Der Seniorenbeirat konstituierte sich dann in seiner Sitzung am 31.07.2017 und wählte Frau Gudrun Hankowiak zu seiner Vorsitzenden.

 

Entsprechend der langjährig bewährten Regelung werden die Vorsitzenden der örtlichen Seniorenbeiräte durch den Kreistag in den Seniorenbeirat des Landkreises Oder-Spree bestellt.

 

 

Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger des Land-kreises gegenüber dem Kreistag und der Verwaltung. Gleichwohl berät und unterstützt der Seniorenbeirat  die Arbeit der Kreisverwaltung in Angelegenheiten, die die Interessen von Seniorinnen und Senioren berühren.  Weiterhin berät er den Kreistag und dessen Ausschüsse in allen Fragen der älteren Generation. Er hat das Recht, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen in die verschiedenen Bereich der Kreisverwaltung einzubringen (z.B. Gesundheits- und Sozialwesen, Öffentlicher Personennahverkehr usw.).

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mitglieder des Beirates erhalten Sitzungsgelder und Fahrkostenentschädigungen gemäß der Geschäftsordnung für Seniorenbeiräte des LOS vom 12.03.2009.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Haushaltsplan 2017 enthält im Produkt 11114 - Beauftragte - einen Ansatz für Aufwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit für den Gleichstellungsbeirat, den Kreissenioren- und Kreisbehindertenbeirat in Höhe von 6.000 €. Dieser Betrag wurde auch für die Folgejahre eingeplant.

 

gez. Wellmer