Beschlussvorschlag:

 

1.)        Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt die Kulturförderung entsprechend  der Anlage „Kulturförderung 2018“ (siehe: Spalte Beschluss BKS).

 

2.)        Des Weiteren soll ein neuer Kulturbeirat berufen werden. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beruft den neuen Kulturbeirat entsprechend der Anlage „Kulturbeirat“.

Sachdarstellung:

1.)        Die vorgesehenen Projektförderungen gewährleisten die kontinuierliche Kulturarbeit in der Fläche des Landkreis Oder-Spree entsprechend der Kulturförderrichtlinie des Landkreises vom 25.09.2001.

 

Die Förderung der Kulturarbeit soll lt. Kulturförderrichtlinie der Entfaltung ästhetischer, kommunikativer und sozialer Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur im Kreisgebiet. Durch die Förderung innovativer künstlerischer Projekte sollen insbesondere Kinder, Jugendliche und Erwachsene generationsübergreifend zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermutigt und befähigt werden.

 

Die vorgelegten Anträge wurden vom Amt fachlich und sachlich geprüft. Sie entsprechen den notwendigen Anforderungen der Förderrichtlinien und der Landeshaushaltsordnung sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen. Bei den vorgelegten Anträgen handelt es sich um Anträge, deren Antragssumme über 1.500 Euro liegt. Diese bedürfen, auf Grundlage der vom Fachamt im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport begründeten Förderempfehlungen, einer Beschlussfassung.

 

2.)        „Der Kulturbeirat ist als beratendes Fachgremium Mittler zwischen dem Kultur- und Sportamt, dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages Oder-Spree und den Trägern kulturell-künstlerischer Aktivitäten im Landkreis. Er kann zur Entscheidungsfindung herangezogen werden bei der Vergabe von Fördermitteln, -stipendien und Kunstpreisen auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie des Landkreises. Er berät bei Entscheidungen zur kulturellen Entwicklung im Landkreis sowie bei strukturellen und inhaltlichen Veränderungen von Kultureinrichtungen.“

Aus der Satzung des Kulturbeirates des Landkreises Oder-Spree vom 13.12.1994

 

Darüber hinaus wird der Kulturbeirat begleitend in die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung aktueller kulturpolitischer Schwerpunktsetzungen einbezogen.

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Anlagen:

-       Kulturförderung über 1.500 € - Beschlussvorlage 29.5.2018

-       Vorschlag Kultur- und Sportamt zur Neuberufung Kulturbeirat

-       Satzung Kulturbeirat Landkreis Oder-Spree