Beschlussvorschlag:
1.) Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt die Kulturförderung entsprechend
der Anlage „Kulturförderung 2018“
(siehe: Spalte Beschluss BKS).
2.) Des
Weiteren soll ein neuer Kulturbeirat berufen werden. Der Ausschuss für Bildung,
Kultur und Sport beruft den neuen Kulturbeirat entsprechend der Anlage
„Kulturbeirat“.
Sachdarstellung:
1.) Die
vorgesehenen Projektförderungen gewährleisten die kontinuierliche Kulturarbeit
in der Fläche des Landkreis Oder-Spree entsprechend der Kulturförderrichtlinie
des Landkreises vom 25.09.2001.
Die Förderung der Kulturarbeit soll lt.
Kulturförderrichtlinie der Entfaltung ästhetischer, kommunikativer und sozialer
Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag
zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der
demokratischen Kultur im Kreisgebiet. Durch die Förderung innovativer
künstlerischer Projekte sollen insbesondere Kinder, Jugendliche und Erwachsene
generationsübergreifend zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
ermutigt und befähigt werden.
Die
vorgelegten Anträge wurden vom Amt fachlich und sachlich geprüft. Sie entsprechen
den notwendigen Anforderungen der Förderrichtlinien und der
Landeshaushaltsordnung sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen.
Bei den vorgelegten Anträgen handelt es sich um Anträge, deren Antragssumme
über 1.500 Euro liegt. Diese bedürfen, auf Grundlage der vom Fachamt im
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport begründeten Förderempfehlungen, einer
Beschlussfassung.
2.) „Der Kulturbeirat ist als beratendes Fachgremium Mittler
zwischen dem Kultur- und Sportamt, dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
des Kreistages Oder-Spree und den Trägern kulturell-künstlerischer Aktivitäten
im Landkreis. Er kann zur Entscheidungsfindung herangezogen werden bei der
Vergabe von Fördermitteln, -stipendien und Kunstpreisen auf der Grundlage der
Kulturförderrichtlinie des Landkreises. Er berät bei Entscheidungen zur
kulturellen Entwicklung im Landkreis sowie bei strukturellen und inhaltlichen
Veränderungen von Kultureinrichtungen.“
Aus der Satzung des Kulturbeirates des Landkreises
Oder-Spree vom 13.12.1994
Darüber hinaus wird der Kulturbeirat begleitend in
die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung aktueller kulturpolitischer
Schwerpunktsetzungen einbezogen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Anlagen:
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Kulturförderung
über 1.500 € - Beschlussvorlage 29.5.2018
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Vorschlag Kultur-
und Sportamt zur Neuberufung Kulturbeirat
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Satzung
Kulturbeirat Landkreis Oder-Spree