Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der K 6747 Abschnitt 030, 2. BA - L 40 - Alt Stahnsdorf
Vorlage
068/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Realisierung der K 6747, Ab-

schnitt 030, 2. BA - L 40 - Alt Stahnsdorf auf einer Länge von 1.480 m, vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Fördermittel im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020.

 

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 054/20/2017 vom 04.10.2017 führte die Verwal-tung die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6747, Abschnitt 030, 2. BA von der Landesstraße 40 bis zur OD Alt Stahnsdorf fort.

Im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020

wurde  auf der 10. Begleitausschusssitzung am 04./05.04.2018 die Ausreichung finanzieller Mittel in Höhe von 65,5 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Erneuerung der K 6747, Abschnitt 040, 1. BA - OD Alt Stahnsdorf und K 6747, Abschnitt 030, 2. BA - L 40 bis zur OD

Alt Stahnsdorf befürwortet. Der Abschluss des Fördervertrages ist für das IV. Quartal 2018 avisiert.

Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr auch neben dem 1. BA, der OD Alt Stahnsdorf, den

2. BA im Jahr 2019 baulich zu realisieren.

 

Technische Lösung

 

Der dem Fachamt vorliegende Planentwurf umfasst die grundhafte Erneuerung der freien Strecke von der Landesstraße 40 bis zur Einmündung der Gemeindestraße aus Kummers-dorf  von Station km 0,000 bis Station km 1,480 auf eine Fahrbahnbreite von 6,00 m.

Der konzipierte Straßenaufbau entspricht künftig der RStO 12 Belastungsklasse 1,0 und erfüllt damit die Anforderungen, die sich aus der Verkehrsbelegung ergeben.

 

 

 

 

 

Die Fahrbahn erhält folgenden Aufbau:

 

  4,0 cm       Asphaltbetondeckschicht

10,0 cm       Asphaltbetontragschicht

36,0 cm       Schottertragschicht

 

Die Oberflächenentwässerung erfolgt in offener Bauweise über die Bankette in die Seiten-bereiche der Straße.

 

Die Trassierung der neuen Fahrbahn orientiert sich am Bestand. Lediglich in den Kurven-bereichen sind Aufweitungen und an der Einmündung auf die L 40 eine Verschwenkung der Fahrbahn vorgesehen, um die sicherheitsrelevanten Mindestparameter nach den anerkann-ten Regeln der Technik einzuhalten bzw. die Sichtweiten zu verbessern.

 

Der vorhandene straßenbegleitende Gehölzbestand wird durch die Beibehaltung der Trasse und die verkehrstechnische Planung auf Basis von Mindestparametern bis auf 49 Einzel-baumfällungen erhalten. Die Baumfällungen werden in Abstimmung mit der unteren Natur-schutzbehörde durch eine straßenbegleitende Neupflanzung von 77  Straßenbäumen kom-pensiert.

 

Die durch den Straßenausbau erforderliche zusätzliche Bodenversiegelung von 1.674 m² wird in Abstimmung mit dem Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree und der unteren Naturschutzbehörde durch eine einseitige Grabenbepflanzung mit gebietsheimi-schen Gehölzarten nordwestlich der Ortslage Rieplos bzw. weitere landschafts- und arten-schutzverbessernde Maßnahmen kompensiert.

 

Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

Das Kooperationsprogramm INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020 sieht eine För-derung von deutsch-polnischen Projekten in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Auf Grund des nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzrahmens in der ent-sprechenden Programmprioritätenachse befürwortete der deutsch-polnische Begleitaus-schuss für das gemeinsame Projekt der Landkreise Krosno Odrzanskie, Oder-Spree und des Marschallamtes Lubuskie lediglich 65,5 %. Daraus resultiert eine Erhöhung der Eigenanteile, die zusätzlich durch die Projektpartner bereitzustellen sind.

 

Mit der Erneuerung der K 6747 2. BA - L 40 - Alt Stahnsdorf minimiert sich der erforderliche Instandhaltungsaufwand der Fahrbahn in den nächstfolgenden zwölf Jahren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraum-profilen etc.) bleibt von der Erneuerung unberührt.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung Ingenieurbüro

Stand: August 2018

 

Planung                      89.100,00 €

Bau                           725.900,00 €

 

Gesamt                    815.000,00 €           

 

 Produktsachkonto

 

 

Investitionszuwendungen

 

 

Zuweisungen vom Land/EU:     

 

2018                                     455.200,00 €

 

Gesamt                                455.200,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt 2019

 

2017                           54.000,00 €

Ansatz 2018               19.000,00 €

 

Plan 2019                742.000,00 €

 

 

Gesamt                    815.000,00 €

 

 

 Produktsachkonto

 

54210.7852474010

54210.7852474010

 

54210.7852474010

54210.6811474010

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

2019                                    455.200,00 €

 

Gesamt                               455.200,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den grundhaften Ausbau der K6747-30 wurde auf dem Kreistag am 4.10.2017 der Grundsatzbeschluss für die planerische Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst.

 

Im Haushaltsplan 2018 wurden gemäß Bedarfsanmeldung des Fachamtes für die Reali-sierung der Gesamtmaßnahme finanzielle Mittel in Höhe von 720.000 € bereitgestellt. Die Baumaßnahme soll im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen gefördert werden. In der HH-Planung 2018 wurde mit einer Förderung in Höhe von 590.800 € gerechnet. Danach hätte der Landkreis einen Eigenanteil in Höhe von 129.200 € zu tragen.

 

Unter Berücksichtigung aktueller Kostenberechnungen erhöhen sich die Gesamtkosten  der Baumaßnahme um 95.000 €. Das Fachamt rechnet aktuell mit einer EU-Förderung in Höhe von 455.200 €. Danach würde sich der Eigenanteil des Landkreises auf 359.800 € erhöhen.

 

Mit Erarbeitung des Haushaltsplanes 2019 müssen die zusätzlich benötigten investiven Mit-tel bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

Anlage:

Kartenauszug