Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
baulichen Realisierung der K 6747, Ab-
schnitt 030, 2. BA - L 40 - Alt Stahnsdorf auf einer
Länge von 1.480 m, vorbehaltlich der
Bereitstellung der beantragten Fördermittel im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA
Brandenburg-Polen 2014-2020.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 054/20/2017 vom 04.10.2017 führte die Verwal-tung die
planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6747, Abschnitt 030, 2. BA von der Landesstraße 40 bis zur OD Alt
Stahnsdorf fort.
Im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA
Brandenburg-Polen 2014-2020
wurde auf
der 10. Begleitausschusssitzung am 04./05.04.2018 die Ausreichung finanzieller
Mittel in Höhe von 65,5 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Erneuerung der K
6747, Abschnitt 040, 1. BA - OD Alt Stahnsdorf und K 6747, Abschnitt 030, 2. BA
- L 40 bis zur OD
Alt Stahnsdorf befürwortet. Der Abschluss des
Fördervertrages ist für das IV. Quartal 2018 avisiert.
Die Verwaltung beabsichtigt
nunmehr auch neben dem 1. BA, der OD Alt Stahnsdorf, den
2. BA im Jahr 2019 baulich
zu realisieren.
Technische
Lösung
Der dem Fachamt vorliegende Planentwurf umfasst die
grundhafte Erneuerung der freien Strecke von der Landesstraße 40 bis zur
Einmündung der Gemeindestraße aus Kummers-dorf
von Station km 0,000 bis Station km 1,480 auf eine Fahrbahnbreite von
6,00 m.
Der konzipierte Straßenaufbau entspricht künftig
der RStO 12 Belastungsklasse 1,0 und erfüllt damit die Anforderungen, die sich
aus der Verkehrsbelegung ergeben.
Die Fahrbahn erhält folgenden Aufbau:
4,0 cm
Asphaltbetondeckschicht
10,0 cm Asphaltbetontragschicht
36,0 cm Schottertragschicht
Die Oberflächenentwässerung
erfolgt in offener Bauweise über die Bankette in die Seiten-bereiche der
Straße.
Die Trassierung der neuen Fahrbahn orientiert sich
am Bestand. Lediglich in den Kurven-bereichen sind Aufweitungen und an der
Einmündung auf die L 40 eine Verschwenkung der Fahrbahn vorgesehen, um die
sicherheitsrelevanten Mindestparameter nach den anerkann-ten Regeln der Technik
einzuhalten bzw. die Sichtweiten zu verbessern.
Der vorhandene straßenbegleitende Gehölzbestand
wird durch die Beibehaltung der Trasse und die verkehrstechnische Planung auf
Basis von Mindestparametern bis auf 49 Einzel-baumfällungen erhalten. Die
Baumfällungen werden in Abstimmung mit der unteren Natur-schutzbehörde durch
eine straßenbegleitende Neupflanzung von 77
Straßenbäumen kom-pensiert.
Die durch den Straßenausbau erforderliche
zusätzliche Bodenversiegelung von 1.674 m² wird in Abstimmung mit dem Wasser-
und Landschaftspflegeverband Untere Spree und der unteren Naturschutzbehörde
durch eine einseitige Grabenbepflanzung mit gebietsheimi-schen Gehölzarten
nordwestlich der Ortslage Rieplos bzw. weitere landschafts- und arten-schutzverbessernde
Maßnahmen kompensiert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Das
Kooperationsprogramm INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020 sieht eine För-derung von
deutsch-polnischen Projekten in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten vor.
Auf Grund des nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzrahmens in der
ent-sprechenden Programmprioritätenachse befürwortete der deutsch-polnische
Begleitaus-schuss für das gemeinsame Projekt der Landkreise Krosno Odrzanskie,
Oder-Spree und des Marschallamtes Lubuskie lediglich 65,5 %. Daraus resultiert
eine Erhöhung der Eigenanteile, die zusätzlich durch die Projektpartner
bereitzustellen sind.
Mit der Erneuerung der K 6747 2. BA - L 40 - Alt
Stahnsdorf minimiert sich der erforderliche Instandhaltungsaufwand der Fahrbahn
in den nächstfolgenden zwölf Jahren. Der jährlich erforderliche
Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst, Herstellen von
Lichtraum-profilen etc.) bleibt von der Erneuerung unberührt.
Investitionskosten der
Maßnahme Kostenberechnung
Ingenieurbüro Stand: August 2018 Planung 89.100,00 € Bau 725.900,00 € Gesamt
815.000,00 € |
Produktsachkonto |
Investitionszuwendungen Zuweisungen vom Land/EU: 2018
455.200,00 € Gesamt
455.200,00 € |
Veranschlagung
im Haushalt 2019 2017 54.000,00 € Ansatz 2018 19.000,00 € Plan 2019 742.000,00 € Gesamt 815.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852474010 54210.7852474010 54210.7852474010 54210.6811474010 |
2019
455.200,00 € Gesamt 455.200,00 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Für
den grundhaften Ausbau der K6747-30 wurde auf dem Kreistag am 4.10.2017 der Grundsatzbeschluss für die planerische Vorbereitung
der Baumaßnahme gefasst.
Im Haushaltsplan 2018 wurden gemäß
Bedarfsanmeldung des Fachamtes für die Reali-sierung der Gesamtmaßnahme
finanzielle Mittel in Höhe von 720.000 € bereitgestellt. Die Baumaßnahme soll im Rahmen des
Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen gefördert werden. In der HH-Planung 2018 wurde mit einer
Förderung in Höhe von 590.800 € gerechnet. Danach hätte der Landkreis einen
Eigenanteil in Höhe von 129.200 € zu tragen.
Unter
Berücksichtigung aktueller Kostenberechnungen erhöhen sich die
Gesamtkosten der Baumaßnahme um 95.000
€. Das Fachamt rechnet aktuell mit einer EU-Förderung in Höhe von 455.200 €.
Danach würde sich der Eigenanteil des Landkreises auf 359.800 € erhöhen.
Mit Erarbeitung des Haushaltsplanes 2019 müssen die zusätzlich
benötigten investiven Mit-tel bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug