Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
Der Landrat wird beauftragt,
dafür zu sorgen, dass ab dem Haushaltsjahr 2019 finanzielle Mittel für jährlich
zehn LKW-Führerscheine für Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehren in den Haushalt eingestellt werden.
Begründung:
Die Kameradinnen und
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren leisten eine großartige ehrenamtliche
Arbeit. Wir möchten, dass sie kein privates Geld dafür bezahlen müssen, um die
Fahrzeuge der Feuerwehr führen zu können. Es ist schon eine große Belastung für
sie und ihre Angehörigen, wenn sie die Zeit investieren bzw. eine hohe
menschliche Belastung.
Es gibt im Landkreis
Oder-Spree ca. 3.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Diese sind auf
143 Standorte (Stand 2017) verteilt. Ein/e Feuerwehrkamerad/in kann in
Brandenburg im Alter von 17 bis 65 Jahren aktiv in der Feuerwehr tätig sein,
Stand Dezember 2018, d.h. 45 Jahre Dienst leisten. Der Landkreis könnte über 45
Jahre so 450 Führerscheine finanzieren.
Es gibt Feuerwehren, die
Aufgaben auf der Bundesautobahn A12 übernehmen müssen, andere sind in der
Brandschutzeinheit im Inland oder der grenzüberschreitenden
Brandschutzeinheiten organisiert. Es werden zwar über die Programme der
Stützpunktförderung (Landesmittel) und auch über europäische Mittel die
Infrastruktur gefördert, aber keine Mittel für die Führerscheine
bereitgestellt.
Der Kreisbrandmeister und die
Stabsstelle Brand,-Zivil- und Katastrophenschutz soll die Verteilung der zu
finanzierenden Führerscheine auf die Wehren entscheiden, da sie mit den Aufgabenträgern
die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren begleitet und die untere Fachaufsicht nach
dem Gesetz sind (Ausbildungsstand & Fahrzeugausstattung).
Anlagen: