Betreff
Wahl der Regionalräte und Stellvertreter für die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Vorlage
031/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Oder-Spree wählt folgende Personen als:

 

 

Regionalrat/Regionalrätin

 

Stellvertreter/in

 

 

 

 

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

5

 

 

 

6

 

 

 

7

 

 

 

8

 

 

 

9

 

 

 

10

 

 

 

11

 

 

 

 

in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree.

 

Der Landrat ist lt. § 6 (1) Nr. 1 RegBkPlG Mitglied der Regionalversammlung.

Er wird durch seinen Stellvertreter im Amt vertreten gem. § 6 (1) letzter Absatz.

Sachdarstellung:

Gem. § 6 (1) Nr. 2 und § 6 (2) Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Gesetz vom 30. April 2019 (GVBl. I Nr. 11) (RegBkPlG) i. V. m. § 5 (1) Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juni 2013 (ABl. Bbg. 28/2013, S. 1783);

sind die Regionalräte und ihre Stellvertreter innerhalb von 3 Monaten nach der allgemeinen Kommunalwahl zu wählen.

 

„Die Regionalräte und Regionalrätinnen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 sowie ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen werden auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt.

 

Wählbar ist, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens 6 Monaten seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft hat.“ (§ 6 (2) RegBkPlG).

 

Laut RegBkPlG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree sind durch den Kreistag Oder-Spree 11 Regionalräte und ihre Stellvertreter zu wählen.

(siehe Anlage „ Information zur Zusammensetzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom 16.05.2019“).

 

„Die Regionalräte sollen so gewählt werden, dass städtische Verdichtungsräume und ländliche Räume in der Region angemessen vertreten sind.“ (§ 5 (2) Satz 2. Hauptsatzung)

Anlagen:

Information zur Zusammensetzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom 16.05.2019

Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft

Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohle- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)