Feststellung der aktuellen Inegrationsunterstützung (Fördermittel) der o.g. Minderheitsgruppe des Kreises nach der Tabelle: Integrationspauschale 2019 des Landkreises Oder-Spree, Amt für Ausländerangelenheiten und Integration, SG Integration, Stand 25.04.2019
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert den
Landrat auf, eine gegliederte statistische Erfassung der Spätaussiedler ab
01.01.2016 vom Amt für Ausländerangelegenheiten erarbeiten zu lassen inklusive
Unterstützungsmaßnahmen für die Integration.
Rechtsgrundlage:
Die
Aufnahme, vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern + Familien und
Integration nach § 4 LAufnG, § 23 AufenthG sind öffentliche Aufgaben, die dem
Landkreis als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung gem. § 1
Landesaufnahmegesetz übertragen wurden.
Begründung:
Die deutschstämmigen
Spätaussiedler und bereits länger im Kreis lebende Zuwanderer werden bei der
Verteilung der Fördermittel für ihre Integration stark benachteiligt oder gar
nicht berücksichtigt.
Die meisten
Migrationsberatungsstellen, Caritas-Beratungszentren, Diakonie und andere
privaten Aussiedlerberater klagen über die Kürzung der Fördermittel, welche
besonders für die Eingliederung der Spätaussiedler ins Berufsleben gebraucht
werden.
Die meisten Spätaussiedler
möchten sich integrieren. Doch wegen der fehlenden Sprachkenntnisse sind viele
zurückhaltend.
600 Stunden Sprachkurs
werden durch Bundesmittel finanziert, danach müssen sich die Familien selbst
kümmern. Da kaum einer Arbeit hat, fehlt das Geld für weitere Sprachkurse.
Für unseren Arbeitsmarkt
mit fehlenden Fachkräften bringen die meist sehr gut ausgebildeten
Spätaussiedler ein wertvolles Potenzial.
Um die Familie zu ernähren,
arbeiten erfahrene Ingenieure, Krankenschwester, Techniker als
Reinigungskräfte.
Die Menschen fühlen sich
abgehängt und kapseln sich ab.
Aus diesem Grund entsteht
unerwünschte Parallelgesellschaft, welche Integration der Zuwanderer fast
unmöglich macht.
Anlage:
Antrag der Fraktion AfD
Oder-Spree