Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf der
Grundlage von § 19 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
und § 17 der Hauptsatzung des LOS die
Richtlinie für den Kreisseniorenbeirat des Landkreises Oder- Spree
Sachdarstellung:
Mit
Beschluss des Kreistages am 03.04.2019 wurde die bis dahin geltende Fassung der
„Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für die Förderung der
ambulanten sozialen Dienste im Landkreis Oder-Spree“ und die „Grundstruktur und
Maßstäbe für geförderte ambulante soziale Dienste freier Träger“, welche die Richtlinie für den Kreisseniorenbeirat
beinhaltete, herausgelöst.
Dies
machte eine Neufassung der Richtlinie für den Kreisseniorenbeirat erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der neuen
Richtlinien, die ab 2020 in Kraft treten sollen, ergeben sich keine
Steigerungen der Aufwendungen gegenüber dem im Haushaltsplan 2019 für diesen
Zweck enthaltenen Gesamtbudget.
Anlagen:
Richtlinie für den
Seniorenbeirat des Landkreises Oder-Spree