Betreff
Baubeschluss zum grundhaften Ausbau der K 6744 Abschnitt 020, OD Kolpin.
Vorlage
016/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der K 6744 Abschnitt 020, OD Kolpin vom km 2,752 bis zur Anbindung an die L 361 bei km 3,200.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 042/2/2019 vom 18.09.2019 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung der Erneuerung der K 6744, Abschnitt 020, OD Kolpin fort. Das Fachamt beabsichtigt, die grundhafte Erneuerung der OD Kolpin im Jahr 2021 baulich zu realisieren.

 

Technische Lösung:

                                                                                                                                    

Der dem Fachamt vorliegende Planentwurf umfasst den grundhaften Ausbau der Straße mit einer Breite von 6,50 m und auf einer Länge von 448 m. Der maßgebende Begegnungsverkehr von LKW / Bus ist damit durchgängig gewährleistet. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse.

Der Fahrbahnaufbau ist wie folgt konzipiert:

-       4,0 cm Asphaltbetondeckschicht

-   12,0 cm Asphaltbetontragschicht

-   19,0 cm Schottertragschicht

-   14,0 cm Frostschutzschicht

Zwangspunkte des Straßenausbaus bilden die Bebauung mit ihren Umfriedungen, Zufahrten, Einmündungen und der Anschluss an die L 361.

 

Die im Ort vorhandenen Gehwege bleiben in der Lage erhalten, erfahren aber Anpassungen infolge der Erneuerung der Straßenborde.

Eine bestehende Bushaltestelle im Ortszentrum wird entsprechend den anerkannten Regeln der Technik umgestaltet. Verbunden damit ist die Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Gegenfahrbahn mit der gleichen Ausstattung.

Die in der Ortslage Kolpin vorhandene geschlossene Entwässerungsanlage ist nur punktuell vorhanden und weitestgehend funktionsuntüchtig. Im Zuge der Baumaßnahme wird sie ersetzt durch eine neue, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage mit geschlossener Wasserführung, Reinigung  und Ableitung des Wassers in den Kleinen

Kolpiner See. Baulastträger der neuen Entwässerungsanlage ist die Gemeinde Reichenwalde.

Die zusätzliche Versiegelung von Flächen wird in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

 

Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen ( Gehwege, Bushaltestellen, Entwässerungsanlage) zur weiteren Planung der OD Kolpin beabsichtigt die Verwaltung, mit der Gemeinde Reichenwalde, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013). Sie fand in den nachfolgenden Haushaltsplänen ihre Berücksichtigung. Die voraussichtlichen Investitionskosten sind jeweils im Zuge des Planungsfortschritts weiter zu aktualisieren und in den nachfolgenden Haushaltsplänen fortzuschreiben.

 

Finanzielle Mittel werden für die Fortführung der Planungsleistungen und für den im Jahr 2021 beabsichtigten Bau der Straße benötigt.

 

Nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg ist eine finanzielle Förderung des Ausbaues möglich. Mit der Richtlinie wird dem Antragsteller eine 75 %ige Zahlung der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Die Straßenbaubehörde des Landkreises beantragte am 27.03.2018 die Förderung der grundhaften Erneuerung der K 6744 OD Kolpin. Nach Vorlage der Entwurfsplanung  wurde mit Datum vom 26.11.2019 der Zuwendungsantrag mit Ausreichung der beantragten Fördermittel für das Jahr 2021 präzisiert.

 

Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Kolpin bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

nach Kostenberechnung Oktober 2019 OD Kolpin                                        

940.000 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung

x                                      

OD Kolpin

 

596.700 €

 

Veranschlagung im Haushalt

OD Reichenwalde und OD Kolpin

 

bisher bereitgestellt      344.500

davon OD Kolpin          134.000 €

 

Finanzplan 2020             57.000 €

davon OD Kolpin            28.500 €

 

Finanzplan 2021           851.000 €

davon OD Kolpin           777.500 €

 

Finanzplan 2022        1.340.000 €

davon OD Kolpin                      0 €

 

 

 

Gesamt:                      2.592.500 €

davon OD Kolpin          940.000 €

 

Produktsachkonto

 

 

  54210.7852442010

 

 

54210.7811442010

 

 

  54210.7852442010

 

54210.6811442010

  54210.7852442010

 

  54210.6811442010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                             

 

                                

                                   596.700 €

 

 

                                   868.200 €

                                                                                    

 

                                1.464.900 €

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den grundhaften Ausbau der K 6744 Abschnitt 20, OD Kolpin, wurde auf dem Kreistag am 18. September 2019 der Grundsatzbeschluss (042/2019) zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst. Die bauliche Realisierung ist für 2021 vorgesehen.

 

Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2020 wurde vom Fachamt für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrten Reichenwalde und Kolpin ein Finanzmittelbedarf für die Jahre 2020-2022 in Höhe von 2.248.000 € angemeldet. Bisher bereitgestellt wurden 344.500 €. Die Gesamtkosten für den Ausbau beider Ortsdurchfahrten betragen nach bisherigem Stand 2.592.500 €; davon entfallen lt. Kostenberechnung 940.000 € auf den Ausbau der OD Kolpin.

 

Für die Baumaßnahme ist eine Förderung in Höhe von 596.700 € im Jahr 2021 vorgesehen.

 

Der für den Landkreis verbleibende Eigenanteil für den Ausbau der OD Kolpin in Höhe von 343.300 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Kartenauszug