Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen
Realisierung der K 6744 Abschnitt 020, OD Kolpin vom km 2,752 bis zur Anbindung
an die L 361 bei km 3,200.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 042/2/2019 vom 18.09.2019 führte die Verwaltung die
planerische Vorbereitung der Erneuerung der K 6744, Abschnitt 020, OD Kolpin
fort. Das Fachamt beabsichtigt, die grundhafte Erneuerung der OD Kolpin im Jahr
2021 baulich zu realisieren.
Technische Lösung:
Der dem Fachamt vorliegende Planentwurf umfasst den
grundhaften Ausbau der Straße mit einer Breite von 6,50 m und auf einer Länge
von 448 m. Der maßgebende Begegnungsverkehr von LKW / Bus ist damit durchgängig
gewährleistet. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen
Trasse.
Der Fahrbahnaufbau ist wie folgt konzipiert:
-
4,0 cm Asphaltbetondeckschicht
- 12,0 cm Asphaltbetontragschicht
- 19,0 cm Schottertragschicht
- 14,0 cm Frostschutzschicht
Zwangspunkte des Straßenausbaus bilden die Bebauung
mit ihren Umfriedungen, Zufahrten, Einmündungen und der Anschluss an die L 361.
Die im Ort vorhandenen Gehwege bleiben in der Lage
erhalten, erfahren aber Anpassungen infolge der Erneuerung der Straßenborde.
Eine bestehende Bushaltestelle im Ortszentrum wird
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik umgestaltet. Verbunden damit
ist die Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Gegenfahrbahn mit der gleichen
Ausstattung.
Die in der Ortslage Kolpin vorhandene geschlossene
Entwässerungsanlage ist nur punktuell vorhanden und weitestgehend
funktionsuntüchtig. Im Zuge der Baumaßnahme wird sie ersetzt durch eine neue,
den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage mit geschlossener
Wasserführung, Reinigung und Ableitung
des Wassers in den Kleinen
Kolpiner See. Baulastträger der neuen
Entwässerungsanlage ist die Gemeinde Reichenwalde.
Die zusätzliche Versiegelung von
Flächen wird in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen (
Gehwege, Bushaltestellen, Entwässerungsanlage) zur weiteren Planung der OD
Kolpin beabsichtigt die Verwaltung, mit der Gemeinde Reichenwalde, vertreten
durch das Amt Scharmützelsee, eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Straßenbaumaßnahme wurde in die
Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 -
2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr.
054/29/2013). Sie fand in den nachfolgenden
Haushaltsplänen ihre Berücksichtigung. Die voraussichtlichen Investitionskosten
sind jeweils im Zuge des Planungsfortschritts weiter zu aktualisieren und in
den nachfolgenden Haushaltsplänen fortzuschreiben.
Finanzielle Mittel werden für die
Fortführung der Planungsleistungen und für den im Jahr 2021 beabsichtigten Bau
der Straße benötigt.
Nach der Richtlinie des Ministeriums
für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg
ist eine finanzielle Förderung des Ausbaues möglich. Mit der Richtlinie wird
dem Antragsteller eine 75 %ige Zahlung der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht
gestellt.
Die Straßenbaubehörde des Landkreises
beantragte am 27.03.2018 die Förderung der grundhaften Erneuerung der K 6744 OD
Kolpin. Nach Vorlage der Entwurfsplanung
wurde mit Datum vom 26.11.2019 der Zuwendungsantrag mit Ausreichung der
beantragten Fördermittel für das Jahr 2021 präzisiert.
Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der
Ortsdurchfahrt Kolpin bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren
keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.
Investitionskosten der Maßnahme nach
Kostenberechnung Oktober 2019 OD Kolpin 940.000
€ |
|
Objektbezogene
Zuwendung x OD Kolpin 596.700 € |
Veranschlagung
im Haushalt OD
Reichenwalde und OD Kolpin bisher
bereitgestellt 344.500 € davon OD Kolpin
134.000 € Finanzplan
2020 57.000 € davon OD Kolpin
28.500 € Finanzplan
2021 851.000 € davon
OD Kolpin 777.500 € Finanzplan
2022 1.340.000 € davon
OD Kolpin 0 € Gesamt: 2.592.500 € davon OD Kolpin 940.000 € |
Produktsachkonto 54210.7852442010 54210.7811442010 54210.7852442010 54210.6811442010 54210.7852442010 54210.6811442010 |
596.700 € 868.200 € 1.464.900 € |
Stellungnahme der Kämmerei:
Für den grundhaften Ausbau der K
6744 Abschnitt 20, OD Kolpin, wurde auf dem Kreistag am 18. September 2019 der
Grundsatzbeschluss (042/2019) zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme
gefasst. Die bauliche Realisierung ist für 2021 vorgesehen.
Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2020 wurde vom Fachamt
für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrten Reichenwalde und Kolpin ein
Finanzmittelbedarf für die Jahre 2020-2022 in Höhe von 2.248.000 € angemeldet.
Bisher bereitgestellt wurden 344.500 €. Die Gesamtkosten für den Ausbau beider
Ortsdurchfahrten betragen nach bisherigem Stand 2.592.500 €; davon entfallen
lt. Kostenberechnung 940.000 € auf den Ausbau der OD Kolpin.
Für die Baumaßnahme ist eine
Förderung in Höhe von 596.700 € im Jahr 2021 vorgesehen.
Der für den Landkreis
verbleibende Eigenanteil für den Ausbau der OD Kolpin in Höhe von 343.300 €
kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises
gesichert werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug