Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der K 6715, Abschnitt 020, freie Strecke zwischen den Ortsteilen Leißnitz und Kummerow der Stadt Friedland (NL).
Vorlage
018/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der Erneuerung der K 6715, Abschnitt 020, im Teilabschnitt der freien Strecke zwischen den Ortsteilen Leißnitz und Kummerow der Stadt Friedland (NL) mit einer Gesamtlänge von 2.712 m.

 

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 040/2/2019 vom 18.09.2019 wurde die plane-rische Vorbereitung der Erneuerung der K 6715, Abschnitt 020, im Teilabschnitt der freien Strecke zwischen den Ortsteilen Leißnitz und Kummerow der Stadt Friedland (NL) fortge-führt. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr den vorgenannten Teilabschnitt im Jahr 2020 auf einer Länge von 2.712 m grundhaft zu erneuern.

 

Bauliche Realisierung:

 

Nach Vorliegen der mit den Trägern öffentlicher Belange einvernehmlich abgestimmten Verkehrsanlagenplanung erfolgt der grundhafte Ausbau des Straßenabschnittes 020 in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m. Die Straßenerneuerung soll grundhaft erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Unterbau (Schlacke) vollständig entfernt und einer Wiederverwendung zugeführt bzw. fachgerecht entsorgt wird.

 

Der Aufbau des Straßenkörpers entspricht künftig der Belastungsklasse 1,8 gemäß RStO 12:

 

  4 cm Asphaltdeckschicht

12 cm Asphalttragschicht

15 cm Schottertragschicht 

34 cm Frostschutzschicht 

65 cm  Planum

 

 

Die vorhandene Entwässerung der Streckenabschnitte über die Bankette in straßenbeglei-tend angeordnete Versickerungsmulden bzw. in den Straßenseitenraum wird beibehalten.

 

Mit der beabsichtigten Verbreiterung der Straße sind Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft verbunden.

Die grundhafte Erneuerung des genannten Teilabschnittes der K 6715, Abschnitt 020, verursacht anlagebedingt eine Mehrversiegelung in Höhe von ca. 1.260,00 m², die aus der geringfügigen Fahrbahnverbreiterung resultiert. Darüber hinaus können durch die Verbrei-terung 7,0 Stück Einzelbäume und 687,00 m² Forstrandbereiche nicht erhalten werden.

Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe werden in Abstimmung mit der unteren Natur-schutzbehörde und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Hierzu sind vorrangig gebietsheimische Gehölzpflanzungen entlang der Trasse der K 6715 sowie die Anlage von Gehölz- und Heckenstrukturen in der Alt Madlitzer Feldflur vorgesehen.

 

Die Baudurchführung erfolgt unter Vollsperrung. Der Verkehr wird während der Bauarbeiten über die B 168 umgeleitet.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg 2016) stellt einen Regelförder-satz in Höhe von 75 Prozent zuzüglich einer Pauschale für Verwaltungskosten in Höhe von 15 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht.

Die Bewilligung der beantragten Zuwendungen würde den Kreishaushalt deutlich entlasten.

 

Die Kreisstraße K 6715 (020) entspricht aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,

Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist demnach zur Abstufung vorgesehen. Künftiger Träger der Straßenbaulast soll die Stadt Friedland (NL.) werden. Für den Fall der geplanten Um-stufung wird der materiellen Einstandspflicht des Landkreises durch die Erneuerung der freien Strecke Leißnitz - Kummerow Rechnung getragen. 

Derzeit wird an dem Straßennetzkonzept 2025 für den Landkreis Oder-Spree, unter Berück-sichtigung der Strategie „Perspektiven für das Landesstraßennetz - Abstufungskonzept und Weiterentwicklung“ des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, gearbeitet, welches die Grundlage für weitere Abstufungsverfahren im Landkreis Oder-Spree bildet.

Deshalb steht zum jetzigen Zeitpunkt eine endgültige Entscheidung über die Abstufung der

K 6715 noch aus.

 

Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m Breite, der Erneuerung der Bankette und Versickerungsmulden kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand für den zukünf-tigen Straßenbaulastträger am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre mini-miert werden. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofilen etc.) bleibt von der Erneuerung unberührt.

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

 

Planung                    295.000,00 €

Bau                        2.439.000,00 €

 

Gesamt                 2.734.000,00 €

          

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

 

Zuweisung gemäß der Rili KStB Bbg

 

 

Gesamt:                    1.430.000,00 €

 

 

 

 

 

Veranschlagung:

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2020

 

 

Ansatz 2018              115.000,00 €

 

Ansatz 2019              100.000,00 €

 

Ansatz 2020           2.019.000,00 €

 

 

 

Ansatz 2021              500.000,00 €

 

 

 

 

Gesamt:                 2.734.000,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

 

 54210.7852152010

 

54210.7852152010

 

54210.7852152010

 

54210.6811115201

 

54210.7852152010

 

54210.6811115201

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

                                       1.000.000,00 €

 

 

 

                                            430.000,00 €

 

 

Gesamt:                            1.430.000,00 €                                     

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den grundhaften Ausbau der K 6715-020, Teilabschnitt freie Strecke zwischen Leißnitz und Kummerow,  wurde auf dem Kreistag am 18. September 2019 der Grundsatzbeschluss (040/2/2019) zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst. Die bauliche Reali-

sierung ist für 2020/2021 vorgesehen.

Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2020 wurde für die Baumaßnahme ein Finanzmittel-bedarf in Höhe von insgesamt 2.519.000 € angemeldet. Bisher bereitgestellt wurden 215.000 €. Die Gesamtkosten für den Ausbau der freien Strecke  betragen nach bisherigem Stand 2.734.000 €.

Des Weiteren wurde vom Fachamt für die Haushaltsplanung 2020 mit einer Landeszuwei-sung in Höhe von insgesamt 1.430.000 € gerechnet.

Der für den Landkreis verbleibende Eigenanteil in Höhe von 1.304.000 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden. 

 

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

Anlage:

Kartenauszug