Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der
Erneuerung der K 6715, Abschnitt 020, im Teilabschnitt der freien Strecke
zwischen den Ortsteilen Leißnitz und Kummerow der Stadt Friedland (NL) mit
einer Gesamtlänge von 2.712 m.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 040/2/2019 vom 18.09.2019 wurde die plane-rische
Vorbereitung der Erneuerung der K 6715, Abschnitt 020, im Teilabschnitt der freien Strecke zwischen den
Ortsteilen Leißnitz und Kummerow der
Stadt Friedland (NL) fortge-führt. Die
Verwaltung beabsichtigt nunmehr den vorgenannten Teilabschnitt im Jahr 2020 auf
einer Länge von 2.712 m grundhaft zu erneuern.
Bauliche Realisierung:
Nach
Vorliegen der mit den Trägern öffentlicher Belange einvernehmlich abgestimmten
Verkehrsanlagenplanung erfolgt der grundhafte Ausbau des Straßenabschnittes 020
in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m. Die Straßenerneuerung soll grundhaft
erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Unterbau (Schlacke) vollständig
entfernt und einer Wiederverwendung zugeführt bzw. fachgerecht entsorgt wird.
Der
Aufbau des Straßenkörpers entspricht künftig der Belastungsklasse 1,8 gemäß
RStO 12:
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
15 cm Schottertragschicht
34 cm Frostschutzschicht
65 cm Planum
Die vorhandene Entwässerung
der Streckenabschnitte über die Bankette in straßenbeglei-tend angeordnete
Versickerungsmulden bzw. in den Straßenseitenraum wird beibehalten.
Mit der beabsichtigten
Verbreiterung der Straße sind Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft
verbunden.
Die grundhafte Erneuerung
des genannten Teilabschnittes der K 6715,
Abschnitt 020, verursacht anlagebedingt eine Mehrversiegelung in
Höhe von ca. 1.260,00 m², die aus der geringfügigen Fahrbahnverbreiterung
resultiert. Darüber hinaus können durch die Verbrei-terung 7,0 Stück
Einzelbäume und 687,00 m² Forstrandbereiche nicht erhalten werden.
Die naturschutzrechtlich
relevanten Eingriffe werden in Abstimmung mit der unteren Natur-schutzbehörde
und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg durch geeignete Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen kompensiert. Hierzu sind vorrangig gebietsheimische
Gehölzpflanzungen entlang der Trasse der K 6715 sowie die Anlage von Gehölz-
und Heckenstrukturen in der Alt Madlitzer Feldflur vorgesehen.
Die Baudurchführung
erfolgt unter Vollsperrung. Der Verkehr wird während der Bauarbeiten über die B
168 umgeleitet.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Richtlinie
des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des
Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg 2016)
stellt einen Regelförder-satz in Höhe von 75 Prozent zuzüglich einer Pauschale
für Verwaltungskosten in Höhe von 15 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen
Kosten in Aussicht.
Die Bewilligung der beantragten Zuwendungen würde
den Kreishaushalt deutlich entlasten.
Die Kreisstraße K 6715 (020) entspricht aufgrund
ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,
Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes
den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist demnach zur
Abstufung vorgesehen. Künftiger Träger der Straßenbaulast soll die Stadt
Friedland (NL.) werden. Für den Fall der geplanten Um-stufung wird der
materiellen Einstandspflicht des Landkreises durch die Erneuerung der freien
Strecke Leißnitz - Kummerow Rechnung getragen.
Derzeit wird an dem Straßennetzkonzept 2025 für den
Landkreis Oder-Spree, unter Berück-sichtigung der Strategie „Perspektiven für
das Landesstraßennetz - Abstufungskonzept und Weiterentwicklung“ des
Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, gearbeitet, welches die Grundlage für
weitere Abstufungsverfahren im Landkreis Oder-Spree bildet.
Deshalb steht zum jetzigen Zeitpunkt eine endgültige
Entscheidung über die Abstufung der
K 6715 noch aus.
Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m
Breite, der Erneuerung der Bankette und Versickerungsmulden kann der
erforderliche Instandhaltungsaufwand für den zukünf-tigen Straßenbaulastträger
am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre mini-miert werden. Der
jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst,
Herstellen von Lichtraumprofilen etc.) bleibt von der Erneuerung unberührt.
Investitionskosten der Maßnahme Planung 295.000,00 € Bau 2.439.000,00 € Gesamt 2.734.000,00 €
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Anmeldung objektbezogener Einnahmen Zuweisung gemäß der Rili KStB Bbg Gesamt: 1.430.000,00 € |
Veranschlagung:
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung 2020 Ansatz 2018 115.000,00 € Ansatz 2019 100.000,00 € Ansatz 2020 2.019.000,00 € Ansatz 2021 500.000,00 € Gesamt:
2.734.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852152010 54210.7852152010 54210.7852152010 54210.6811115201 54210.7852152010 54210.6811115201 |
1.000.000,00 €
430.000,00 € Gesamt: 1.430.000,00
€ |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Für den
grundhaften Ausbau der K
6715-020, Teilabschnitt freie Strecke zwischen Leißnitz und Kummerow, wurde auf dem Kreistag am 18. September
2019 der Grundsatzbeschluss (040/2/2019) zur planerischen Vorbereitung der
Baumaßnahme gefasst. Die bauliche Reali-
sierung
ist für 2020/2021 vorgesehen.
Mit der Erarbeitung des
Haushaltsplans 2020 wurde für die Baumaßnahme ein Finanzmittel-bedarf in Höhe
von insgesamt 2.519.000 € angemeldet. Bisher bereitgestellt wurden 215.000 €.
Die Gesamtkosten für den Ausbau der freien Strecke betragen nach bisherigem Stand 2.734.000 €.
Des Weiteren wurde vom Fachamt für
die Haushaltsplanung 2020 mit einer Landeszuwei-sung in Höhe von insgesamt
1.430.000 € gerechnet.
Der für den Landkreis
verbleibende Eigenanteil in Höhe von 1.304.000 € kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug