Betreff
Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaues der K 6726, Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt (OD) Werder in der Gemeinde Tauche
Vorlage
020/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6726, Abschnitt 010, OD Werder vom km 0,000 bis km 0,765.

 

Sachdarstellung:

 

Der Streckenabschnitt der K 6726 (010), OD Werder, ist in den Jahren 1988/ 89 im Auftrag der Gemeinde Werder bituminös befestigt worden. Seit der Übernahme der Gemeindestraße in die Straßengruppe der Kreisstraßen im Jahr 1995 wurden in der Ortslage lediglich Unterhaltungsarbeiten zum Erhalt des Straßenkörpers ausgeführt.

 

Die Fahrbahn weist folglich Ausbesserungs- und Flickstellen aus. Ihre Breite differiert zwischen 5,70 m und 7,70 m. Der Fahrbahnaufbau ist nach der heutigen Verkehrsbedeutung der Straße zu gering bemessen.

 

Ein Straßenentwässerungssystem, welches das anfallende Niederschlagswasser in seiner Gesamtheit aufnehmen und abführen kann, ist nicht vorhanden. Das Oberflächenwasser von Straßen-und Gehwegflächen versickert in seitliche, zum Teil private Grundstücke bzw. läuft unkontrolliert in einen Seitenarm der Spree.

           

Die Einmündungen von Gemeindestraßen und Einfahrten (teilweise unbefestigt) entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik.

 

Nach dem Kreisstraßenbedarfsplan (Stand 2012), der am 10. April 2013 vom Kreistag

als Handlungsgrundlage für die Kreisverwaltung beschlossenen wurde (Beschluss Nr. 014/26/2013), ist nunmehr in den Jahren 2019 - 2021 die planerische  Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der Kreisstraße 6726 prioritär erforderlich.

 

 

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: 02.07.2019) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

insgesamt              345 KFZ/ 24h

davon                     329 PKW

                                 11 LKW

                                   5 Busse (ÖPNV)

 

 

planerische Aufgabenstellung:

 

Aufgrund des zu geringen Fahrbahnaufbaus und des unzureichenden Straßenentwässerungssystems wird vom Fachamt für die Erneuerung der OD Werder ein grundhafter Ausbau favorisiert.

 

Die neue Straßenführung soll sich an der vorhandenen Trasse und dem gewidmeten Straßenraum orientieren. Zwangspunkte bilden die anliegende Bebauung mit ihren Umfriedungen, Zufahrten und Einmündungen.

 

Durch den regelgerechten Ausbau soll eine Fahrbahnbreite von durchgängig 6,50 m erzielt werden, die den maßgebenden Begegnungsverkehr von Bus/LKW gewährleistet.

 

Es ist ein geschlossenes Straßenentwässerungssystem zu errichten, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Der Träger der neuen geschlossenen Entwässerungsanlage richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Das Fachamt strebt auf Grund der vorhandenen Verkehrsbelegung eine Anpassung der Verkehrsartentrennung innerhalb der OD Werder an. Unter der Baulastträgerschaft der Gemeinde Tauche werden die Verkehrsflächen in der Ortslage so verändert, dass ein durchgängiger straßenbegleitender Gehweg entsteht. Weiterhin sollen die innerörtlichen Bushaltestellen und einmündenden Gemeindestraßen der neuen Straßenführung angepasst werden.

 

Die Schnittstellen werden mit der Gemeinde Tauche in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung geregelt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013). Die voraussichtlichen Investitionskosten werden jeweils im Zuge des Planungsfortschritts weiter aktualisiert und in den nachfolgenden Haushaltsplänen fortgeschrieben.

Die mit der Kostenschätzung, Stand 09/2019 ermittelten Investitionskosten fanden in der aktuellen Haushaltsplanung 2020 ihre Berücksichtigung.

 

Nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg) ist eine finanzielle Förderung der Straßenbaumaßnahme möglich. Die Richtlinie stellt dem Antragsteller eine 75 %ige Zuwendung der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht. Das Fachamt beabsichtigt, eine Förderung des Straßenbauvorhabens zu beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenschätzung Stand 09/2019

für die OD Werder                                        

 

 

 

Planung und Bau        847.000,00 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung

gemäß der Rili KStB Bbg

für die OD Werder

 

 

508.200,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt 2020

OD Werder

 

bisher bereitgestellt        119.400,00 €

 

Ansatz 2020                     77.600,00 €

 

Finanzplan 2021             650.000,00 €

 

 

 

 

Gesamt:                         847.000,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

54210.7852261010

 

54210.7852261010

 

54210.7852261010

 

54210.6811261010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

508.200,00 €

 

                                                                                    508.200,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der Prioritätenliste 2014-2019, die am 27.11.2013  mit Beschluss-Nr. 054/29/2013 durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Für den grundhaften Ausbau der  K6726-10 Ortsdurchfahrt Werder wurden in den Haushalts-jahren 2017-2019 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 119.400 € bereit-gestellt. Die bis Ende 2019 nicht verwendeten investiven Mittel wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2020 vorgetragen. Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2020 wurde vom Fachamt ein weiterer Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 727.600 € angemeldet und in den Finanzplan 2020-2021 aufgenommen.

Des Weiteren wurden für das HH-Jahr 2021 Landeszuweisungen in Höhe von 508.200 € eingestellt.  

 

Der verbleibende Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 338.800 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

Anlage:

Kartenauszug