Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit
der planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6726, Abschnitt
010, OD Werder vom km 0,000 bis km 0,765.
Sachdarstellung:
Der Streckenabschnitt der K 6726 (010), OD Werder, ist in den Jahren
1988/ 89 im Auftrag der Gemeinde Werder bituminös befestigt worden. Seit der
Übernahme der Gemeindestraße in die Straßengruppe der Kreisstraßen im Jahr 1995
wurden in der Ortslage lediglich Unterhaltungsarbeiten zum Erhalt des
Straßenkörpers ausgeführt.
Die Fahrbahn weist folglich Ausbesserungs- und Flickstellen aus. Ihre
Breite differiert zwischen 5,70 m und 7,70 m. Der Fahrbahnaufbau ist nach der
heutigen Verkehrsbedeutung der Straße zu gering bemessen.
Ein Straßenentwässerungssystem, welches das anfallende
Niederschlagswasser in seiner Gesamtheit aufnehmen und abführen kann, ist nicht
vorhanden. Das Oberflächenwasser von Straßen-und Gehwegflächen versickert in
seitliche, zum Teil private Grundstücke bzw. läuft unkontrolliert in einen
Seitenarm der Spree.
Die Einmündungen von Gemeindestraßen und Einfahrten (teilweise
unbefestigt) entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik.
Nach dem Kreisstraßenbedarfsplan (Stand
2012), der am 10. April 2013 vom Kreistag
als Handlungsgrundlage für die
Kreisverwaltung beschlossenen wurde (Beschluss Nr. 014/26/2013), ist nunmehr in
den Jahren 2019 - 2021 die planerische
Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der Kreisstraße 6726 prioritär
erforderlich.
Verkehrsbelegung:
Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung
(Stand: 02.07.2019) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:
insgesamt 345 KFZ/ 24h
davon 329 PKW
11 LKW
5 Busse
(ÖPNV)
planerische
Aufgabenstellung:
Aufgrund des zu geringen Fahrbahnaufbaus und des unzureichenden
Straßenentwässerungssystems wird vom Fachamt für die Erneuerung der OD Werder
ein grundhafter Ausbau favorisiert.
Die neue Straßenführung soll sich an der vorhandenen Trasse und dem
gewidmeten Straßenraum orientieren. Zwangspunkte bilden die anliegende Bebauung
mit ihren Umfriedungen, Zufahrten und Einmündungen.
Durch den regelgerechten Ausbau soll eine Fahrbahnbreite von durchgängig
6,50 m erzielt werden, die den maßgebenden Begegnungsverkehr von Bus/LKW
gewährleistet.
Es ist ein geschlossenes Straßenentwässerungssystem zu errichten, das
den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Der Träger der neuen
geschlossenen Entwässerungsanlage richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Das Fachamt strebt auf Grund der vorhandenen Verkehrsbelegung eine
Anpassung der Verkehrsartentrennung innerhalb der OD Werder an. Unter der
Baulastträgerschaft der Gemeinde Tauche werden die Verkehrsflächen in der
Ortslage so verändert, dass ein durchgängiger straßenbegleitender Gehweg
entsteht. Weiterhin sollen die innerörtlichen Bushaltestellen und einmündenden
Gemeindestraßen der neuen Straßenführung angepasst werden.
Die Schnittstellen werden mit der Gemeinde Tauche in einer gemeinsamen
Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den
Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und
durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013). Die voraussichtlichen Investitionskosten werden jeweils im
Zuge des Planungsfortschritts weiter aktualisiert und in den nachfolgenden
Haushaltsplänen fortgeschrieben.
Die mit der Kostenschätzung, Stand 09/2019 ermittelten
Investitionskosten fanden in der aktuellen Haushaltsplanung 2020 ihre
Berücksichtigung.
Nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und
Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)
ist eine finanzielle Förderung der Straßenbaumaßnahme möglich. Die Richtlinie
stellt dem Antragsteller eine 75 %ige Zuwendung der zuwendungsfähigen Kosten in
Aussicht. Das Fachamt beabsichtigt, eine Förderung des Straßenbauvorhabens zu
beantragen.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenschätzung Stand 09/2019 für die OD Werder Planung und Bau 847.000,00 € |
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Objektbezogene Zuwendung gemäß der Rili
KStB Bbg für die OD Werder 508.200,00 € |
Veranschlagung im Haushalt
2020 OD Werder bisher bereitgestellt 119.400,00 € Ansatz 2020 77.600,00 € Finanzplan 2021 650.000,00 € Gesamt: 847.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852261010 54210.7852261010 54210.7852261010 54210.6811261010 |
508.200,00 € 508.200,00
€ |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der
Prioritätenliste 2014-2019, die am 27.11.2013
mit Beschluss-Nr. 054/29/2013 durch den Kreistag beschlossen wurde.
Für den grundhaften Ausbau
der K6726-10 Ortsdurchfahrt Werder
wurden in den Haushalts-jahren 2017-2019 finanzielle Mittel für
Planungsleistungen in Höhe von 119.400 € bereit-gestellt. Die bis Ende 2019 nicht verwendeten
investiven Mittel wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2020
vorgetragen. Mit der
Erarbeitung des Haushaltsplans 2020 wurde vom Fachamt ein weiterer
Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 727.600 €
angemeldet und in den Finanzplan 2020-2021 aufgenommen.
Des Weiteren wurden für das HH-Jahr 2021
Landeszuweisungen in Höhe von 508.200 € eingestellt.
Der verbleibende
Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 338.800 € kann aus
investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug