Betreff
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
052/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung der Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree.

 

Sachdarstellung:

 

Brandenburg ist mit seinem gut ausgebauten Radwegenetz von mehr als 11.600 Kilometern ein beliebtes Reiseziel. Es verfügt über 29 Radfernwege und über 30 regionale Routen. Der Radtourismus stellt bereits jetzt schon etwa 25 Prozent des gesamttouristischen Umsatzes in Brandenburg. Zur Weiterentwicklung des Radtourismus hat das Land Brandenburg hat auf Initiative der Tourismusverbände eine Förderrichtlinie verabschiedet, die u.a. dem Ausbau und der Modernisierung des Fern- und regionalen Radwegenetzes dienen soll.

 

Auf Basis der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I) vom 8. Januar 2018 wird nunmehr den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Förderung des Ausbaus kommunaler Radwege zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Radtourismus in Aussicht gestellt, soweit diese Bestandteile der Landeskonzeption für Radwege sind. Prioritär sollen Fernradwege, aber auch regional bedeutende Radwege, an denen das Land Brandenburg aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den Tourismus ein besonderes strategisches Interesse hat, von der Förderung profitieren.

 

Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten unter der Bedingung, dass die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durch die Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt wird.

 

Grundlage einer interkommunalen Kooperation zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden bietet das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg (GKG).

 

Der Fernradweg „Tour Brandenburg“ mit einer Gesamtlänge von 1.088 Kilometern (Teilabschnitt im Land Brandenburg 1.040 km) und damit der längste Fernradweg Deutschlands erfüllt die Zuwendungsvoraussetzungen der vorgenannten Richtlinie. Die „Tour Brandenburg“ führt auf einer Länge von ca. 50 km auch durch den Landkreis Oder-Spree. Der Radfernweg schlängelt sich von Nordwesten des Landkreises von Wriezen aus kommend entlang der Fürstenwalder Spree über den historischen Stadtkern Beeskow in Richtung Südosten und verlässt den Landkreis in Richtung der Lausitzmetropole Cottbus.

 

Zum Teil überlagern sich Streckenabschnitte der „Tour Brandenburg“ und des „Spreeradweges“, der bereits durch den Landkreis in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden modernisiert wird.

 

Die allein von der „Tour Brandenburg“ tangierten Städte und Gemeinden wie die Stadt Friedland, die Ämter Odervorland und Schlaubetal sowie die Gemeinden Grünheide (Mark) und Rietz-Neuendorf haben bei der Kreisverwaltung einen Modernisierungsbedarf ihrer kommunalen Radwegstrecken von ca. 31 Kilometer angemeldet. Dieser begründet sich aus dem aktuellen Zustand des Radweges. Insbesondere Aufbrüche in der bituminösen Fahrbahn durch Wurzeln des angrenzenden Baumbestandes sowie Kantenabbrüche durch das Befahren von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (Nutzung von vorhandenen Feld- und Waldwegen für die Radwegführung).

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Oder-Spree vom 04.12.2019 (Beschluss-Nr.:079/003/2019) konnte bereits die erforderliche Verkehrsanlagenplanung zur planerischen Vorbereitung der Modernisierung der „Tour Brandenburg“ beauftragt werden. Die Objektplanung liegt nunmehr in Form der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ vor.

 

Planerische Aufgabenstellung:

 

Grundlage der planerischen Aufgabenstellung des Landkreises bilden die Vorgaben der tangierten Städte und Gemeinden, die Baulastträger der Radwegstrecken der „Tour Brandenburg“ sind.

 

Der von den Gemeinden und Städten des Landkreises angemeldete Modernisierungsbedarf  deckt sich mit der Bestandsanalyse des Landkreises. Auf Grund des Schadensbildes soll die Modernisierung des Fernradweges auf ca. 31 Kilometer Länge in der Regel grundhaft erfolgen.

 

Die Trassierung der „Tour Brandenburg“ orientiert sich im Grund- und Aufriss an der vorhandenen Linienführung, so können Eingriffe in Natur- und Landschaft gering gehalten werden.

 

Die künftigen Fahrbahnbreiten des Radweges richten sich nach deren aktueller Nutzung. Auf selbständig genutzten Radwegstrecken wird die Fahrbahnbreite 3,00 m, auf Strecken mit Mehrfachnutzung 3,50 m betragen.

 

Örtlich ist die Errichtung von Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen zur Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich.

 

Zur Sicherung der Fahrbahnkanten werden bei Strecken mit Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch standfeste und notfalls befahrbare Bankette verstärkt, eine erforderliche Kurveninnenrandverbreiterung berücksichtigt sowie Ausweichtaschen für ein gefahrloses Begegnen angelegt. In Waldbereichen und radwegnahem Begleitgrün wird ein durchgängiger Wurzelschutz realisiert, um künftig wurzelbedingte Aufbrüche zu vermeiden.

 

Die Beschilderung des Fernradweges erfolgt entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Darüber hinaus finden die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Brandenburg) ihre Anwendung. In Abstimmung mit dem Tourismusverband Seenland Oder-Spree wird die Tour Brandenburg auch in das aktuelle touristische Leitsystem eingebunden und notwendige Maßnahmen mit ausgeführt.

 

Interkommunale Zusammenarbeit:

 

Alle Ämter, Städte und Gemeinden, die durch die „Tour Brandenburg“ tangiert werden, haben bereits ihr gesteigertes Interesse an der Modernisierung des Radwanderweges bekundet und stehen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis analog dem Spreeradweg positiv gegenüber. Die Kooperationsvereinbarung soll bis September 2020 abgeschlossen werden.

 

Träger öffentlicher Belange:

 

Die Träger der öffentlichen Belange, u.a. die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-, Denkmalschutz-, Wasser- sowie die Forstbehörde sind im Rahmen der Grundlagenermittlung bereits beteiligt worden und haben ihre Zustimmung zur Modernisierung der „Tour Brandenburg“ signalisiert.

 

Förderung:

 

Die Förderrichtlinie GRW-I wird bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft treten.

 

Ein Förderantrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen ist vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank des Landes Bandenburg (ILB = Bewilligungsbehörde) bereits gestellt worden (postalischer Antragseingang bei der ILB: 03. August 2020). Eine finale Entscheidung der Bewilligungsbehörde kann, gemäß Antragseingangsbestätigung der ILB vom 07. August 2020, der Landkreis im laufenden Haushaltsjahr nicht erwarten.

 

Investitionszuschüsse werden nach der Richtlinie grundsätzlich für ein Investitionsvorhaben gewährt, dass innerhalb von sechs Monaten begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die genannten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, an dem der Bewilligungsbescheid Bestandskraft erlangt.

 

Zur Inanspruchnahme der Förderung bedarf es folglich einer straffen Termin- und Ablaufplanung.

 

Die Objektplanung für den Ausbau des Fernradweges auf der zu modernisierenden Länge von 31 Kilometer befindet sich derzeit in der Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“.

 

Die Bauausführung ist vom Landkreis in den Jahren 2021 und 2022 konzipiert und liegt damit innerhalb der 36-monatigen Ausführungsfrist der Förderrichtlinie.

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Für die Modernisierung der „Tour Brandenburg“ ist durch die Kreisverwaltung ein Finanz-rahmen in Höhe von 8.217.900,00 € ermittelt worden, davon ca. 1.027.200,00 € für Planungsleistungen (Stand 02/2019). Die Förderung beträgt 7.087.900,00 €. Diese wurden in der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.

Dieser Gesamtfinanzbedarf soll aus Investitionszuschüssen des Landes Brandenburg (ILB) sowie analog bei der Finanzierung des Spreeradweges aus Eigenmitteln des Landkreises gedeckt werden.

Dabei gelten gemäß der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur" - GRW - (GRW-I) folgende Fördersätze:

 

  • Förderung in Höhe von bis zu 90 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Der Eigenanteil für den Landkreis beträgt 10 v.H. zzgl. nichtzuwendungsfähiger Kosten.

 

Der Kostenrahmen wurde im Mai 2020 im Zuge der Erstellung des Fördermittelantrages vom Fachamt aktualisiert. Nunmehr ist für die Modernisierung der „Tour Brandenburg“ ein Finanz-rahmen in Höhe von 8.951.100,00 € ermittelt worden, davon 1.491.900,00 € für Planungs-leistungen (Stand: 05/2020).

Nach Einschätzung des Fachamtes sind von den Gesamtkosten in Höhe von 8.951.100,00 € insgesamt 8.578.100,00 € förderfähig. Damit ergeben sich Zuwendungen in Höhe von 7.720.300,00 € und Eigenmittel in Höhe von 1.230.800,00 € (857.800,00 € Eigenanteil zzgl. 373.000,00 € nicht zuwendungsfähige Kosten).

Die aktuell ermittelten Kosten werden in der Haushaltsplanung 2021 ff. Berücksichtigung finden. Die in 2020 geplanten Einnahmen werden in die Haushaltsplanung 2021 ff. verschoben.

Neben den Eigenmitteln für die Städte und Gemeinden übernimmt der Landkreis entsprechend des abzuschließenden Kooperationsvertrages auch die bei der Investitionsvorbereitung und -umsetzung erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung, die über die Förderrichtlinie nicht bezuschusst werden.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

 

Kostenrahmen des Amtes 65 Stand 02/2019 

 

Gesamt:                      8.217.900,00 €

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

 

Zuweisungen vom Land gemäß der Förderrichtlinie GRW-I:      

 

Gesamt:                                   7.087.900,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2020

 

Ansatz 2020                1.027.200,00 €

 

Ansatz 2021                3.596.000,00 €

 

Ansatz 2022                3.594.700,00 €

 

 

 

   

 

 

 

 

gesamt:                     8.217.900,00 €

 

 

Produktsachkonto

 

 

57120 7812000221

 

 

 

 

 

 

57120 6811000221

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2020                               924.500,00 €

 

Ansatz 2021                            3.082.200,00 €

 

Ansatz 2022                            3.081.200,00 €

 

gesamt:                                  7.087.900,00 €                    

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ wurde erstmalig in die Prioritätenliste 2020-2023 aufgenommen, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Der Landkreis ist nicht selbst Baulastträger. Daher werden die Haushaltsmittel als investive Zuweisungen an Dritte im Finanzhaushalt geplant. Im Haushaltsplan 2020 wurden insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von 8.217.900 € für den Finanzplanungszeitraum 2020-2022 eingestellt. Gleichzeitig wurden Zuweisungen des Landes in Höhe von 7.087.900 € für die Jahre 2020-2022 veranschlagt.

 

Nach Aktualisierung des Kostenrahmens im Mai 2020 sind Mehrkosten in Höhe von

733.200 € zu erwarten, die in der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen sind. Die Zuweisungen des Landes sind entsprechend anzupassen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Zuweisungen des Landes für das Jahr 2020 in diesem Jahr nicht mehr zahlungswirksam werden und im Haushaltsplan 2021 neu einzustellen sind.     

 

Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 1.230.800 € kann aus liquiden Mitteln des Landkreises finanziert werden. 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

Anlagen:

Kartenauszug

Kostenrahmen (Bedarfsplanung)