Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen
Vorbereitung der Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ auf dem
Territorium des Landkreises Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Brandenburg ist mit
seinem gut ausgebauten Radwegenetz von mehr als 11.600 Kilometern ein beliebtes
Reiseziel. Es verfügt über 29 Radfernwege und über 30 regionale Routen. Der
Radtourismus stellt bereits jetzt schon etwa 25 Prozent des gesamttouristischen
Umsatzes in Brandenburg. Zur Weiterentwicklung des Radtourismus hat das Land
Brandenburg hat auf Initiative der Tourismusverbände eine Förderrichtlinie
verabschiedet, die u.a. dem Ausbau und der Modernisierung des Fern- und
regionalen Radwegenetzes dienen soll.
Auf Basis der
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der
wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I) vom
8. Januar 2018 wird nunmehr den Landkreisen und kreisfreien Städten eine
Förderung des Ausbaus kommunaler Radwege zur Unterstützung und
Weiterentwicklung des Radtourismus in Aussicht gestellt, soweit diese
Bestandteile der Landeskonzeption für Radwege sind. Prioritär sollen
Fernradwege, aber auch regional bedeutende Radwege, an denen das Land
Brandenburg aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den Tourismus ein
besonderes strategisches Interesse hat, von der Förderung profitieren.
Die maximale
Zuwendungshöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten unter der Bedingung,
dass die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen
Kooperation durch die Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt wird.
Grundlage einer
interkommunalen Kooperation zwischen dem Landkreis und den Städten und
Gemeinden bietet das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit im Land
Brandenburg (GKG).
Der Fernradweg „Tour
Brandenburg“ mit einer Gesamtlänge von 1.088 Kilometern (Teilabschnitt im Land
Brandenburg 1.040 km) und damit der längste Fernradweg Deutschlands erfüllt die
Zuwendungsvoraussetzungen der vorgenannten Richtlinie. Die
„Tour Brandenburg“ führt auf einer Länge von ca. 50 km auch durch den Landkreis
Oder-Spree. Der Radfernweg schlängelt sich von Nordwesten des Landkreises von
Wriezen aus kommend entlang der Fürstenwalder Spree über den historischen
Stadtkern Beeskow in Richtung Südosten und verlässt den Landkreis in Richtung
der Lausitzmetropole Cottbus.
Zum Teil überlagern sich Streckenabschnitte der „Tour
Brandenburg“ und des „Spreeradweges“, der bereits durch den Landkreis in
interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden modernisiert wird.
Die allein von der „Tour Brandenburg“ tangierten Städte und
Gemeinden wie die Stadt Friedland, die Ämter Odervorland und Schlaubetal sowie
die Gemeinden Grünheide (Mark) und Rietz-Neuendorf haben bei der
Kreisverwaltung einen Modernisierungsbedarf ihrer kommunalen Radwegstrecken von
ca. 31 Kilometer angemeldet. Dieser begründet sich aus dem aktuellen Zustand
des Radweges. Insbesondere Aufbrüche in der bituminösen Fahrbahn durch Wurzeln
des angrenzenden Baumbestandes sowie Kantenabbrüche durch das Befahren von
land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (Nutzung von vorhandenen Feld- und
Waldwegen für die Radwegführung).
Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages des
Landkreises Oder-Spree vom 04.12.2019 (Beschluss-Nr.:079/003/2019) konnte
bereits die erforderliche Verkehrsanlagenplanung zur planerischen Vorbereitung
der Modernisierung der „Tour Brandenburg“ beauftragt werden. Die Objektplanung
liegt nunmehr in Form der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ vor.
Planerische Aufgabenstellung:
Grundlage der planerischen Aufgabenstellung
des Landkreises bilden die Vorgaben der tangierten Städte und Gemeinden, die
Baulastträger der Radwegstrecken der „Tour Brandenburg“ sind.
Der von den Gemeinden und Städten des Landkreises angemeldete Modernisierungsbedarf deckt sich mit der Bestandsanalyse des Landkreises. Auf Grund des Schadensbildes soll die Modernisierung des Fernradweges auf ca. 31 Kilometer Länge in der Regel grundhaft erfolgen.
Die Trassierung der „Tour Brandenburg“ orientiert
sich im Grund- und Aufriss an der vorhandenen Linienführung, so können
Eingriffe in Natur- und Landschaft gering gehalten werden.
Die künftigen Fahrbahnbreiten des Radweges
richten sich nach deren aktueller Nutzung. Auf selbständig genutzten
Radwegstrecken wird die Fahrbahnbreite 3,00 m, auf Strecken mit Mehrfachnutzung
3,50 m betragen.
Örtlich ist die Errichtung von Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen
zur Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich.
Zur Sicherung der Fahrbahnkanten werden bei
Strecken mit Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch standfeste und notfalls
befahrbare Bankette verstärkt, eine erforderliche Kurveninnenrandverbreiterung
berücksichtigt sowie Ausweichtaschen für ein gefahrloses Begegnen angelegt. In
Waldbereichen und radwegnahem Begleitgrün wird ein durchgängiger Wurzelschutz
realisiert, um künftig wurzelbedingte Aufbrüche zu vermeiden.
Die Beschilderung des Fernradweges erfolgt
entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Darüber hinaus finden die
Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg
(HBR Brandenburg) ihre Anwendung. In Abstimmung mit dem Tourismusverband
Seenland Oder-Spree wird die Tour Brandenburg auch in das aktuelle touristische
Leitsystem eingebunden und notwendige Maßnahmen mit ausgeführt.
Interkommunale Zusammenarbeit:
Alle Ämter, Städte und Gemeinden, die durch die „Tour
Brandenburg“ tangiert werden, haben bereits ihr gesteigertes Interesse an der
Modernisierung des Radwanderweges bekundet und stehen einer
Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis analog dem Spreeradweg positiv
gegenüber. Die Kooperationsvereinbarung soll bis September 2020 abgeschlossen
werden.
Träger
öffentlicher Belange:
Die Träger der öffentlichen Belange, u.a. die untere
Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-, Denkmalschutz-, Wasser-
sowie die Forstbehörde sind im Rahmen der Grundlagenermittlung bereits
beteiligt worden und haben ihre Zustimmung zur Modernisierung der „Tour
Brandenburg“ signalisiert.
Förderung:
Die Förderrichtlinie GRW-I wird bereits mit
Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft treten.
Ein Förderantrag auf Gewährung von
Investitionszuschüssen ist vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der
Investitionsbank des Landes Bandenburg (ILB = Bewilligungsbehörde) bereits
gestellt worden (postalischer Antragseingang bei der ILB: 03. August 2020).
Eine finale Entscheidung der Bewilligungsbehörde kann, gemäß
Antragseingangsbestätigung der ILB vom 07. August 2020, der Landkreis im
laufenden Haushaltsjahr nicht erwarten.
Investitionszuschüsse werden nach der
Richtlinie grundsätzlich für ein Investitionsvorhaben gewährt, dass innerhalb
von sechs Monaten begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die
genannten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, an dem der
Bewilligungsbescheid Bestandskraft erlangt.
Zur Inanspruchnahme der Förderung bedarf es
folglich einer straffen Termin- und Ablaufplanung.
Die Objektplanung für den Ausbau des
Fernradweges auf der zu modernisierenden Länge von 31 Kilometer befindet sich
derzeit in der Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“.
Die Bauausführung ist vom Landkreis in den
Jahren 2021 und 2022 konzipiert und liegt damit innerhalb der 36-monatigen
Ausführungsfrist der Förderrichtlinie.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Für die Modernisierung der „Tour
Brandenburg“ ist durch die Kreisverwaltung ein Finanz-rahmen in Höhe von
8.217.900,00 € ermittelt worden, davon ca. 1.027.200,00 € für Planungsleistungen
(Stand 02/2019). Die Förderung beträgt 7.087.900,00 €. Diese wurden in der
Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.
Dieser Gesamtfinanzbedarf soll
aus Investitionszuschüssen des Landes Brandenburg (ILB) sowie analog bei der
Finanzierung des Spreeradweges aus Eigenmitteln des Landkreises gedeckt werden.
Dabei gelten gemäß der Richtlinie zur Förderung der
wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur" - GRW - (GRW-I)
folgende Fördersätze:
- Förderung in Höhe von bis zu 90 v.H. der
zuwendungsfähigen Kosten.
- Der Eigenanteil für den Landkreis beträgt 10
v.H. zzgl. nichtzuwendungsfähiger Kosten.
Der Kostenrahmen wurde im Mai 2020 im Zuge
der Erstellung des Fördermittelantrages vom Fachamt aktualisiert. Nunmehr ist
für die Modernisierung der „Tour Brandenburg“ ein Finanz-rahmen in Höhe von
8.951.100,00 € ermittelt worden, davon 1.491.900,00 € für Planungs-leistungen
(Stand: 05/2020).
Nach Einschätzung des Fachamtes sind von den
Gesamtkosten in Höhe von 8.951.100,00 € insgesamt 8.578.100,00 € förderfähig.
Damit ergeben sich Zuwendungen in Höhe von 7.720.300,00 € und Eigenmittel in
Höhe von 1.230.800,00 € (857.800,00 € Eigenanteil zzgl. 373.000,00 € nicht
zuwendungsfähige Kosten).
Die aktuell ermittelten Kosten werden in der
Haushaltsplanung 2021 ff. Berücksichtigung finden. Die
in 2020 geplanten Einnahmen werden in die Haushaltsplanung 2021 ff. verschoben.
Neben den Eigenmitteln für die Städte und Gemeinden übernimmt der
Landkreis entsprechend des abzuschließenden Kooperationsvertrages auch die bei
der Investitionsvorbereitung und -umsetzung erforderlichen Personal- und
Sachkosten für die Projektsteuerung, die über die Förderrichtlinie nicht
bezuschusst werden.
Gesamtkosten der Maßnahme Kostenrahmen des Amtes 65 Stand 02/2019 Gesamt:
8.217.900,00 € |
|
Anmeldung objektbezogener Einnahmen Zuweisungen vom Land gemäß der Förderrichtlinie GRW-I: Gesamt:
7.087.900,00 € |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung 2020 Ansatz 2020 1.027.200,00 € Ansatz 2021 3.596.000,00 € Ansatz 2022 3.594.700,00 €
gesamt: 8.217.900,00 € |
Produktsachkonto 57120 7812000221 57120 6811000221 |
Ansatz 2020 924.500,00 € Ansatz 2021 3.082.200,00 € Ansatz 2022 3.081.200,00 € gesamt: 7.087.900,00
€ |
Stellungnahme der
Kämmerei:
Die Modernisierung des
Fernradweges „Tour Brandenburg“ wurde erstmalig in die Prioritätenliste 2020-2023 aufgenommen, die am
04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen
wurde.
Der Landkreis ist nicht selbst Baulastträger. Daher werden die
Haushaltsmittel als investive Zuweisungen an Dritte im Finanzhaushalt geplant. Im
Haushaltsplan 2020 wurden insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von 8.217.900 €
für den Finanzplanungszeitraum 2020-2022 eingestellt. Gleichzeitig wurden
Zuweisungen des Landes in Höhe von 7.087.900 € für die Jahre 2020-2022
veranschlagt.
Nach Aktualisierung des Kostenrahmens im Mai 2020 sind Mehrkosten in
Höhe von
733.200 € zu erwarten, die in der Haushaltsplanung 2021 zu
berücksichtigen sind. Die Zuweisungen des Landes sind entsprechend anzupassen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Zuweisungen des Landes für
das Jahr 2020 in diesem Jahr nicht mehr zahlungswirksam werden und im
Haushaltsplan 2021 neu einzustellen sind.
Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 1.230.800 € kann aus liquiden
Mitteln des Landkreises finanziert werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter