Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung des
Kreistags wird um folgende Absätze ergänzt oder geändert:
Der § 4 „Tagesordnung“ wird
um einen Absatz 4 „Bericht des Landrats“ ergänzt:
„Die Tagesordnung enthält
einen Top „Bericht des Landrats“ unter dem der Landrat über die Entwicklungen seit
der letzten Kreistagssitzung berichtet. Im Anschluss findet dazu eine
Aussprache statt.“
Der § 4 „Tagesordnung“ wird
um einen Absatz 5 „Fragestunde“ ergänzt:
„Die Tagesordnung enthält
einen Top „Fragestunde“ unter dem die Kreistagsabgeordneten dem Landrat, den Beigeordneten
und den Dezernenten Fragen stellen können. Diese „Fragestunde“ darf nicht
länger als eine Stunde andauern.“
Der § 10 „Anfragen aus dem
Kreistag “ wird in „Fragerecht der Mitglieder des Kreistages“ umbenannt und erhält
folgenden Wortlaut:
„Jedes Mitglied des
Kreistages ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten
des Kreises, aber nicht auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, an die
Vorsitzende/ den Vorsitzenden oder an die Landrätin/ den Landrat zu richten.
Sie werden in der Fragestunde der Abgeordneten beantwortet, sofern eine sofortige
Beantwortung möglich ist. Die Fragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
beantwortet, wobei zunächst jeweils eine Frage je Fraktion bzw. fraktionslosem
Mitglied beantwortet wird.
Anfragen müssen kurz
gefasst sein und dürfen nur max. fünf konkrete Fragen enthalten. Es kann jedoch
als Einleitung der Ausgangspunkt der Fragen kurz dargestellt werden. Eine
mündliche Beantwortung erfolgt nur bei Anwesenheit des Fragestellers.
Eine Fragestunde ist immer
durchzuführen, wenn Bedarf besteht. Sie ist je Kreistagssitzung auf dreißig Minuten
begrenzt.“
Begründung: erfolgt mündlich
Anlagen:
Antrag der Fraktion
BVB/Freie Wähler