Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Oder-Spree
für den Schulplanungsbereich 3 für den Zeitraum 2020-2025.
Sachdarstellung:
Gemäß Brandenburgischem
Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung eine Pflichtaufgabe der Landkreise
und kreisfreien Städte. Sie zählt zu den kommunal bedeutsamsten Fachplanungen
und wird in der Regel alle fünf Jahre vorgelegt. Die Schulentwicklungsplanung
stellt den Bestand, die Struktur und die Entwicklung der Schulen in
öffentlicher und freier Trägerschaft im Landkreis dar. Dabei ist die vorhandene
Schulstruktur auf ihre Tragfähigkeit in der Perspektive zu prüfen und es sind
gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen zu benennen. Notwendig sind hierbei eine
möglichst weitgehende differenzierte Prognose und die Abwägung vielfältiger
Einflussfaktoren. Die Betrachtung der einzelnen Schulstandorte beschränkt sich
auf die Entwicklung der Schülerzahlen und die materiellen Bedingungen.
Die
Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes basiert auf unterschiedlichen
Entwicklungen und Begründungszusammenhängen.
1. In
den nächsten Jahren ist ein deutlicher Aufwuchs der Schülerzahlen im
Schulplanungsbereich 3 zu erwarten. Es ist daher notwendig die vorhandene
Schulstruktur auf ihre Kapazitäten zu überprüfen und einen möglichen
Handlungsbedarf abzuleiten.
2. In
Grünheide hat der Bau einer Gigafabrik von Tesla begonnen. In dem Zusammenhang
kann mit einem erheblichen Zuzug von Arbeitskräften und deren Familien
gerechnet werden. Es ist zu überprüfen, ob die gegenwärtige Schulstruktur für
die steigende Schülerzahl ausreichend ist. Es wird von einem Anstieg der
Schülerzahlen von ca. 5% ausgegangen.
3. Die
gymnasiale Oberstufe am Oberstufenzentrum Palmnicken in Fürstenwalde ist
überlastet. Jährlich liegen dem OSZ Anmeldungen in Höhe von 7 Zügen vor. Da die
Schule aber nur Kapazitäten für 4 bis 5 Züge hat, werden jährlich 2 bis 3 Züge
abgelehnt. Eine Möglichkeit zur Entlastung der gymnasialen Oberstufe ist die
Erweiterung der Morus-Oberschule zur Gesamtschule. Es ist zu prüfen, in wie
weit die künftigen Schülerzahlen ausreichen, um den Bestand einer Gesamtschule
im Schulplanungsbereich 3 zu sichern.
4.
Beschluss des Kreistages vom 3.04.2019
(Beschluss-Nr. 5/SPD/CDU/B-J-a/FDP/BVFO/BVB/Fr. Wähler/29/2019): „Der Kreistag
beschließt, dass der Schulstandort MORUS-Oberschule Erkner zu einer 4-zügigen
Gesamtschule erweitert wird und ein neues 3-zügiges Gymnasium in Schöneiche
errichtet wird. Die Kreisverwaltung möge sofort mit der Planung beginnen und
diese dem Kreistag zum Frühjahr 2020 vorlegen.“
Aus der
Planungsunterlage ist zu entnehmen, dass die Notwendigkeit der bereits im
Schulentwicklungsplan 2017 – 2022 angemerkten Kapazitätserweiterungen an
einzelnen Grundschulen weiterhin bestehen, bzw. mögliche
Kapazitätserweiterungen durch die Schulträger zu prüfen sind.
Durch die
steigenden Schülerzahlen werden Kapazitätserweiterungen zur Erlangung des
Abiturs im Raum Erkner notwendig. Die Schülerzahlen der Gesamtschule
Woltersdorf zeigen, dass das Abitur mit 13 Schuljahren gut angenommen wird.
Anhand der Schülerzahlen wäre eine 4-Zügigkeit für die geplante Gesamtschule in
Erkner gesichert, bei entsprechendem Wachstum auch eine 5-Zügigkeit.
Bei den Schulen
in freier Trägerschaft kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass mehr
Schüler*innen als bisher aufgenommen werden, sodass bei den Schulen in
öffentlicher Trägerschaft ein noch größerer Handlungsbedarf entsteht.
Zur langfristigen
Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebotes an Gymnasien soll bei einem
weiteren Anstieg der Schülerzahlen im Schulplanungsbereich 3 mittelfristig ein
Gymnasium in Schöneiche bei Berlin errichtet werden. Die Prüfung des Bedarfes
und des Bedürfnisses soll mit der Schulentwicklungsplanung des Landkreises
Oder-Spree für den Zeitraum 2022 – 2027 erfolgen.
Die
Teilfortschreibung ist der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport, nach Beschlussfassung durch den Kreistag zur
Genehmigung vorzulegen.
Die
Benehmensherstellung nach § 104 Abs. 4 BbgSchulG ist erfolgt.
Der
Kreisschulbeirat hat der Teilfortschreibung per Beschluss am 2. September 2020
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
1.
Teilfortschreibung
des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Oder-Spree für den
Schulplanungsbereich 3