Betreff
Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Oder-Spree für den Schulplanungsbereich 3 2020 bis 2025
Vorlage
057/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Oder-Spree für den Schulplanungsbereich 3 für den Zeitraum 2020-2025.

Sachdarstellung:

 

Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie zählt zu den kommunal bedeutsamsten Fachplanungen und wird in der Regel alle fünf Jahre vorgelegt. Die Schulentwicklungsplanung stellt den Bestand, die Struktur und die Entwicklung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Landkreis dar. Dabei ist die vorhandene Schulstruktur auf ihre Tragfähigkeit in der Perspektive zu prüfen und es sind gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen zu benennen. Notwendig sind hierbei eine möglichst weitgehende differenzierte Prognose und die Abwägung vielfältiger Einflussfaktoren. Die Betrachtung der einzelnen Schulstandorte beschränkt sich auf die Entwicklung der Schülerzahlen und die materiellen Bedingungen.

Die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes basiert auf unterschiedlichen Entwicklungen und Begründungszusammenhängen.

 

1.    In den nächsten Jahren ist ein deutlicher Aufwuchs der Schülerzahlen im Schulplanungsbereich 3 zu erwarten. Es ist daher notwendig die vorhandene Schulstruktur auf ihre Kapazitäten zu überprüfen und einen möglichen Handlungsbedarf abzuleiten.

 

2.    In Grünheide hat der Bau einer Gigafabrik von Tesla begonnen. In dem Zusammenhang kann mit einem erheblichen Zuzug von Arbeitskräften und deren Familien gerechnet werden. Es ist zu überprüfen, ob die gegenwärtige Schulstruktur für die steigende Schülerzahl ausreichend ist. Es wird von einem Anstieg der Schülerzahlen von ca. 5% ausgegangen.

 

3.    Die gymnasiale Oberstufe am Oberstufenzentrum Palmnicken in Fürstenwalde ist überlastet. Jährlich liegen dem OSZ Anmeldungen in Höhe von 7 Zügen vor. Da die Schule aber nur Kapazitäten für 4 bis 5 Züge hat, werden jährlich 2 bis 3 Züge abgelehnt. Eine Möglichkeit zur Entlastung der gymnasialen Oberstufe ist die Erweiterung der Morus-Oberschule zur Gesamtschule. Es ist zu prüfen, in wie weit die künftigen Schülerzahlen ausreichen, um den Bestand einer Gesamtschule im Schulplanungsbereich 3 zu sichern.

 

4.    Beschluss des Kreistages vom 3.04.2019 (Beschluss-Nr. 5/SPD/CDU/B-J-a/FDP/BVFO/BVB/Fr. Wähler/29/2019): „Der Kreistag beschließt, dass der Schulstandort MORUS-Oberschule Erkner zu einer 4-zügigen Gesamtschule erweitert wird und ein neues 3-zügiges Gymnasium in Schöneiche errichtet wird. Die Kreisverwaltung möge sofort mit der Planung beginnen und diese dem Kreistag zum Frühjahr 2020 vorlegen.“

 

Aus der Planungsunterlage ist zu entnehmen, dass die Notwendigkeit der bereits im Schulentwicklungsplan 2017 – 2022 angemerkten Kapazitätserweiterungen an einzelnen Grundschulen weiterhin bestehen, bzw. mögliche Kapazitätserweiterungen durch die Schulträger zu prüfen sind.

Durch die steigenden Schülerzahlen werden Kapazitätserweiterungen zur Erlangung des Abiturs im Raum Erkner notwendig. Die Schülerzahlen der Gesamtschule Woltersdorf zeigen, dass das Abitur mit 13 Schuljahren gut angenommen wird. Anhand der Schülerzahlen wäre eine 4-Zügigkeit für die geplante Gesamtschule in Erkner gesichert, bei entsprechendem Wachstum auch eine 5-Zügigkeit.

Bei den Schulen in freier Trägerschaft kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass mehr Schüler*innen als bisher aufgenommen werden, sodass bei den Schulen in öffentlicher Trägerschaft ein noch größerer Handlungsbedarf entsteht.

Zur langfristigen Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebotes an Gymnasien soll bei einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen im Schulplanungsbereich 3 mittelfristig ein Gymnasium in Schöneiche bei Berlin errichtet werden. Die Prüfung des Bedarfes und des Bedürfnisses soll mit der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2022 – 2027 erfolgen.

Die Teilfortschreibung ist der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, nach Beschlussfassung durch den Kreistag zur Genehmigung vorzulegen.

Die Benehmensherstellung nach § 104 Abs. 4 BbgSchulG ist erfolgt.

Der Kreisschulbeirat hat der Teilfortschreibung per Beschluss am 2. September 2020 zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Anlagen:

 

1.    Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Oder-Spree für den Schulplanungsbereich 3