Betreff
Kinderschutzmonitoring - Jährliches Monitoring zu Entwicklungen und Tendenzen der Meldungen und der tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen im Landkreis Oder-Spree (Berichtszeitraum 2019)
Vorlage
060/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt das “Kinderschutzmonitoring 2019“ als Fortschreibung der Kinder-schutzberichterstattung im Landkreis Oder-Spree.

Sachdarstellung:

Mit der Beschlussvorlage 028/2010 hat der Kreistag die jährliche Berichterstattung zur Situation im Kinderschutz im Landkreis Oder-Spree beschlossen. Die Kinderschutzberichterstattung wurde kontinuierlich fortgeschrieben und fand zuletzt in dem Monitoring (BV 062/2019) und dem Kinderschutzbericht (BV 061/2019) die Zustimmung und Verabschiedung durch den Kreistag.

 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Kinderschutzberichterstattung für den Be-richtszeitraum 2019 in Form eines Monitorings fortgeschrieben. Im Kinderschutzmonitoring des Berichtsjahres 2019 werden, wie im Monitoring 2018, die kinderschutzrelevanten Daten erfasst und ein Vergleich zu den Vorjahren graphisch dargestellt.

 

Nach dem Kinderschutzbericht für das Jahr 2013 wurde eine weitere Qualifizierung der Kin-derschutzberichterstattung anvisiert. Mit der Beschlussvorlage 042/2015 hat der Jugendhil-feausschuss das Planungskonzept für eine dialogisch-partizipative Kinderschutz-berichterstattung im Landkreis Oder-Spree beschlossen. Das konkrete Vorgehen zur Qualifizierung der Berichterstattung, durch die Erstellung eines Konzeptes für einen dialogisch-partizipativen Kinderschutzbericht, ist im Planungskonzept beschrieben. Unter Beteiligung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, Vertretern des Unterausschusses Jugendhilfeplanung, des Jugendhilfeausschusses und der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurde ein neues Monitoring- und Kinderschutzberichtsverfahren konzipiert. Im nächsten Schritt wurden die neuen Verfahren ab dem Jahr 2017 umgesetzt. Es wurde sich darauf verständig für die Berichtsjahre 2014 bis 2017 den ersten weiterentwickelten Bericht nach den neuen Verfahren zu erstellen. Der Kinderschutzbericht wird regelmäßig fortgeschrieben. Um in der Zwischenzeit die Entwicklungen im Kinderschutz stetig zu beobachten, wurden durch die Planungsgruppe beschlossen das jährliche Datenmonitoring als einen festen Bestandteil der dialogisch-partizipativen Kinderschutzberichterstattung im Landkreis Oder-Spree aufzunehmen. Nachdem der Kinderschutzbericht für die Berichtsjahre 2014 bis 2017 (BV 061/2019) beschlossen wurde, wird die o. g. Planungsgruppe den Konzeptentwurf für die dialogisch-partizipative Kinderschutzberichterstattung fertig stellen und zur Beschlussfolge in den Jugendhilfeausschuss geben.

 

Im Kinderschutzmonitoring für das Berichtsjahr 2019 wurde festgestellt, dass die Zahl der im Landkreis Oder-Spree lebenden Kinder weiterhin ansteigt. Die Zahl der von Gefährdungs-meldungen betroffenen Kinder (1.151) ist im Vergleich zu dem Vorjahr 2018 (1.150) minimal gestiegen, wobei sich weiterhin der überwiegende Anteil der Meldungen nicht bestätigt.

 

Die Zahl der Meldungskinder, bei denen eine Gefährdung festgestellt wurde, ist von 250 in 2018 auf 305 Meldungskinder signifikant gestiegen. Der Altersbereich der 12- bis unter 15-Jährigen Meldungskinder nimmt den größten Stellenwert (64 gefährdete Meldungskinder) ein, gefolgt von den 9- bis unter 12-Jährigen Meldungskindern (61).

Der deutlichste Anstieg der Zahlen der tatsächlichen Gefährdungen ist in den Altersbereichen der 6- bis unter 9-Jährigen und der 12- bis unter 15-Jährigen zum Vorjahr 2018 erkennbar.

 

Die Vernachlässigung ist noch immer der Schwerpunkt einer Kindeswohlgefährdung und wird über vier Mal so häufig festgestellt, wie andere Gefährdungssituationen.

 

Die Familienform der alleinerziehenden Mutter ist nach wie vor am häufigsten von einer Kin-deswohlgefährdung betroffen.

 

Bei den Meldungskindern und den gefährdeten Meldungskindern lassen sich regionale Un-terschiede ausmachen. Nur im Planungsraum Beeskow sinken die tatsächlichen Gefährdun-gen. In den Planungsräumen Erkner, Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde steigt die Anzahl der Gefährdungen.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

Im Zeitraum der Betrachtung des Kinderschutzmonitorings (2019) wurden für vorläufige am-bulante und stationäre Schutzmaßnahmen insgesamt 2.388.687,19 € ausgegeben. Im Jahr 2020 werden voraussichtlich 3.791.800,00 € für diesen Bereich benötigt.

Anlagen:

Kinderschutzmonitoring - Monitoring zu Entwicklungen und Tendenzen der Meldungen und der tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen im Landkreis Oder-Spree (Berichtszeitraum 2019)

 

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