Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
geänderte „Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung
wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII“ vom 01.01.2019 mit Wirkung ab
01.01.2021.
Sachdarstellung:
Mit dieser Beschlussvorlage
wird vorgeschlagen, die Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die
Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII ab 01.01.2021 in Teilen
neu zu regeln bzw. an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Die Richtlinie bezieht sich
ausschließlich auf die Gewährung einmaliger und laufender Leistungen für
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige außerhalb des Elternhauses
(stationäre Heimerziehung, Vollzeitpflege u.a.). Sofern dies der Fall ist, ist
der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sicherzustellen. Die ambulanten
Hilfen (Hilfen im Elternhaus bzw. in den Familien) sind nicht Gegenstand dieser
Richtlinie.
Die hier vorliegende
Richtlinie regelt im Wesentlichen die Gewährung einmaliger und laufender
Leistungen an junge Menschen, welche sich in stationärer Unterbringung
außerhalb des Elternhauses befinden. Hierbei dienen die laufenden Leistungen
dazu den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Bedarf zu decken. Daneben sind
einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zusätzlich zum Lebensunterhalt zu gewähren,
insbesondere bei wichtigen persönlichen Anlässen der jungen Menschen.
Zur finanziellen
Absicherung solcher Anlässe entwickeln die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe in der Regel Richtlinien, in welchen die Gewährung und die
Übernahme der verschiedenen Beihilfen und Kosten geregelt sind – wie hier
vorliegend.
Die Neuregelung der
finanziellen Höhe für die entsprechenden Leistungen werden zur Gewährleistung
der Gleichbehandlung von Kinder und Jugendlichen, jungen Volljährigen in den
stationären Hilfen kontinuierlich an die gesetzlichen Bestimmungen des SGB II
und SGB XII angelehnt.
Die Regelungen zur
Kostenheranziehung sind nicht mehr Bestandteil der Richtlinie.
Im Ergebnis der
Überarbeitung der jetzigen Richtlinie wurden zudem redaktionelle Änderungen
vorgenommen, die sich aus der Praxisanwendung der Richtlinie ergeben haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine fallgenaue Planung zur
Errechnung der finanziellen Auswirkungen durch die Änderung der Richtlinie des
Landkreises Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem
SGB VIII ist nicht möglich, da nicht planbar ist, welche jungen Menschen in
2021 Anträge für Beihilfen – wie beispielsweise Lernförderung oder
Schulfahrten, welche vielfach nicht jährlich stattfinden – stellen.
Aufgrund der minimalen
Änderungen bei den finanziellen Höhen der laufenden und einmaligen Leistungen
in der Richtlinie findet keine Anpassung von Planansätzen für das Haushaltsjahr
2021 statt.
Stellungnahme der Kämmerei:
Da keine finanziellen
Anpassungen im Haushaltsplan 2021 erforderlich sind, ist aus Sicht der Kämmerei
keine Stellungnahme erforderlich.
Anlagen:
Richtlinie des Landkreises
Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII