Betreff
Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII - Änderung
Vorlage
062/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die geänderte „Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII“ vom 01.01.2019 mit Wirkung ab 01.01.2021.

Sachdarstellung:

Mit dieser Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII ab 01.01.2021 in Teilen neu zu regeln bzw. an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Die Richtlinie bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung einmaliger und laufender Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige außerhalb des Elternhauses (stationäre Heimerziehung, Vollzeitpflege u.a.). Sofern dies der Fall ist, ist der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sicherzustellen. Die ambulanten Hilfen (Hilfen im Elternhaus bzw. in den Familien) sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

 

Die hier vorliegende Richtlinie regelt im Wesentlichen die Gewährung einmaliger und laufender Leistungen an junge Menschen, welche sich in stationärer Unterbringung außerhalb des Elternhauses befinden. Hierbei dienen die laufenden Leistungen dazu den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Bedarf zu decken. Daneben sind einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zusätzlich zum Lebensunterhalt zu gewähren, insbesondere bei wichtigen persönlichen Anlässen der jungen Menschen.

 

Zur finanziellen Absicherung solcher Anlässe entwickeln die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Regel Richtlinien, in welchen die Gewährung und die Übernahme der verschiedenen Beihilfen und Kosten geregelt sind – wie hier vorliegend.

 

Die Neuregelung der finanziellen Höhe für die entsprechenden Leistungen werden zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Kinder und Jugendlichen, jungen Volljährigen in den stationären Hilfen kontinuierlich an die gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und SGB XII angelehnt.

 

Die Regelungen zur Kostenheranziehung sind nicht mehr Bestandteil der Richtlinie.

 

Im Ergebnis der Überarbeitung der jetzigen Richtlinie wurden zudem redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aus der Praxisanwendung der Richtlinie ergeben haben.

Finanzielle Auswirkungen:

Eine fallgenaue Planung zur Errechnung der finanziellen Auswirkungen durch die Änderung der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII ist nicht möglich, da nicht planbar ist, welche jungen Menschen in 2021 Anträge für Beihilfen – wie beispielsweise Lernförderung oder Schulfahrten, welche vielfach nicht jährlich stattfinden – stellen.

Aufgrund der minimalen Änderungen bei den finanziellen Höhen der laufenden und einmaligen Leistungen in der Richtlinie findet keine Anpassung von Planansätzen für das Haushaltsjahr 2021 statt.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Da keine finanziellen Anpassungen im Haushaltsplan 2021 erforderlich sind, ist aus Sicht der Kämmerei keine Stellungnahme erforderlich.

Anlagen:

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII