Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die in der Anlage beigefügte 1.
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Oder-Spree unter § 4 Abs. 4
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung
des Jugendamtes in seiner Sitzung am 10.09.2020 mit der Aufnahme des
Kreisschulbeirates als beratendes Mitglied in die Satzung des Jugendamtes des
Landkreises Oder-Spree.
Im Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches
Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) des Landes Brandenburg sind
in § 6 die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses geregelt. Diese
Regelung wurde in den § 4 Abs. 4 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises
Oder-Spree übernommen. In § 6 Abs. 4 AGKJHG ist geregelt, dass durch die
Satzung des jeweiligen Jugendamtes bestimmt werden kann, dass weitere
sachkundige Personen als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss
angehören können.
In § 4 Abs. 4 der Satzung des Jugendamtes ist
zukünftig bestimmt, dass neben den im AGKJHG geregelten beratenden Mitgliedern
der Kreisschulbeirat ebenfalls ein Mitglied für den Jugendhilfeausschuss
entsenden kann.
Darüber hinaus finden keine weiteren Änderungen in der
Satzung statt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Satzung für das
Jugendamt des Landkreises Oder-Spree unter § 4 Abs. 4