Beschlussvorschlag:

1.  -    Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021.
-    Er bestätigt die von der Verwaltung vorgenommene Einschätzung zur

          Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
-    Der Landrat berichtet per 30.04.2021, 30.06.2021, 30.09.2021 und 31.12.2021 über

          die Erfüllung des Haushaltsplanes 2021.

 

2.  -    Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmens

          Entsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2021.

Sachdarstellung:

 

Aufstellungsverfahren

 

Das Verfahren und die Anforderungen zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.

 

Mit der Planung für das Haushaltsjahr 2021, einschließlich der Ermittlung des Stellenbedarfs 2021, wurde im Februar 2020 begonnen. Gleichzeitig wurde mit der Erarbeitung der Prioritätenliste 2021 - 2024 ff angefangen. Wie in den Vorjahren waren die Plangespräche beim Finanzdezernenten im August 2020 ein wichtiger Bestandteil des Aufstellungs-verfahrens. Die Stellenplanung 2021 wurde mit der Bestätigung der Zu- und Abgänge durch die Verwaltungsleitung am 10.1.2020 mit der Feststellung des Stellenbedarfes 2020 gleichzeitig auch für das Jahr 2021 vorgenommen. Dies ergab sich, weil der Haushaltsplan 2021 erstmalig schon im Dezember 2020 beschlossen werden soll.

 

Am 26.08.2020 fand eine frühzeitige Informationsveranstaltung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Diese Veranstaltung diente der frühzeitigen Information und Einbeziehung der Städte und Gemeinden in die Erarbeitung des Haushaltsplanes.

 

Auf der Informationsveranstaltung konnte für das Jahr 2021 kein ausgeglichenes Ergebnis vorgestellt werden. Natürlich setzt sich dieses aus vielen einzelnen, zum Teil sehr kleinen Positionen zusammen. Aber schon allein der Eigenanteil des Kreises bei der Förderung des Breitbandausbaus beträgt im Jahr 2021 eine Summe von 1,8 Mio. €. Schon damit erklärt sich das Defizit des Ergebnishaushaltes in 2021 fast.

Weiterhin steigen in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes des Jugendamtes die Bedarfe aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher Veränderungen gegenüber den Vorjahren weiter sukzessiv an (siehe Punkt 3.4.1.2 im Vorbericht des HH-planes 2021).

Dem gegenüber kann die Verwaltung den Mehraufwendungen auch Einsparungen im Ergebnishaushalt entgegensetzen. Hier ist die Reduzierung der unbereinigten Personalkosten gegenüber dem Vorjahr von 1,3 Mio. € eine wichtige Position.

Über den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 16.5.2020 und am 14.9.2020 informiert.

Am 25.9.2020 wurde die Haushaltssatzung 2021 durch den Landrat mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 454.637.100 € und Aufwendungen in Höhe von 456.458.300 € festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf.)

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 enthält einen Hebesatz von 36,0 %. Damit konnte gegenüber dem Vorjahr der Hebesatz um einen weiteren Prozentpunkt gesenkt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgte am 9.10.2020 im Amtsblatt Nr. 10/2020 des Landkreises Oder-Spree.

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte vom 12.10. bis 20.10.2020.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).

 

Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden:

 

Nach der neuesten Rechtsprechung (siehe OVG Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember 2019, Gemeinde Pinnow gegen den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis verpflichtet, nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form offenzulegen.

 

Ein derartiges Verfahren, was das OVG Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis Oder-Spree auch schon mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet und wird dies ebenfalls mit diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2021 vornehmen.

Mit diesem Beschluss wird der Finanzbedarf der Kommunen dokumentiert.

 

Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine unzureichende Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt lediglich einen absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.

Der Kernbereich der finanziellen Mindestausstattung wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf Dauer nicht mehr ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch Pflicht der Gemeinde und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, dass die

Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.

 

Um die Haushaltssituation der Städte, Gemeinden und Ämter im Landkreis Oder-Spree beurteilen zu können, wurden – wie in den Vorjahren – von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert und als ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.

Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit erfolgte auf der Grundlage der Haushaltspläne 2020. Dabei wurde u. a. die den Gesamtplänen beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.

Für die Ermittlung des Standes der Kredite für Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2018 (L III 1 – j / 18) verwendet, da die Statistik per 31.12.2019 nicht vorlag.

 

Die Auswertung der Haushaltsdaten 2020 ist in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten, 5 amtsfreien Gemeinden, 25 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen Stadt und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).

 

Ø  31 Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 12 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.

Ø  38 Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.

Ø  40 Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln zum Jahresende 2020 einen positiven Bestand aus; 3 Kommunen einen negativen Zahlungsmittelbestand.

Ø  Dauerhafte Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigen die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde und das Amt Scharmützelsee (Stand 31.12.2018)

Ø  Haushaltssicherungskonzepte (HSK) wurden von der Stadt Friedland sowie den Gemeinden Rietz-Neuendorf, Tauche und Diensdorf-Radlow beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht konnte kein HSK genehmigt werden.

Ø  Die Gemeinde Reichenwalde hat ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept.

Ø  Der Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum 31.12.2018
beträgt insgesamt 116.936.000 €. Die pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt sich zwischen 0 € und 2.076 € (Stadt Fürstenwalde). Die durchschnittliche Verschuldung beträgt 1.007 €. Die pro-Kopf-Verschuldung des LOS beträgt 18 €.

Ø  Alle Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen für
freiwillige Aufgaben aus.

 

 

Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2021 in Höhe von 36 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 64 % ihrer Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine ausgewogene Belastung gewährleistet.

 

Der Hebesatz des LOS ist einer der niedrigsten Hebesätze im Land Brandenburg.

Einbringen und Beratung Planentwurf 2021

 

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2021 ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Da der Landkreis über eine allgemeine Rücklage aus den Überschüssen der Vorjahre verfügt, kann der Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2021 über die Entnahme aus dieser Rücklage erfolgen. Damit kann unmittelbar nach der Beschlussfassung die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2021 erfolgen. Laut mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt werden. Zielstellung für die kommenden Haushaltsjahre sollte jedoch sein, einen echten Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

 

Der Planentwurf 2021 wurde am 7.10.2020 in den Kreistag eingebracht. Das Dokument wurde in das Ratsinformationssystem des Kreistages eingestellt und kann über die Homepage des Landkreises eingesehen werden. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden.

 

Die Übergabe des Planentwurfs 2021 an die Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgte ab dem 7.10.2020.

 

Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2021 gemäß § 129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine Einladung. Die Haushaltsklausur findet am 9.11.2020 im Landratsamt Beeskow statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die Fraktionsvorsitzenden sowie interessierte Abgeordnete eingeladen.

 

Der Kämmerer und der Amtsleiter der Kämmerei werden - wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 in den Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.

 

 

 

 

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Landrat / Dezernent