Betreff
Beschlussfassung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung (AGS)
Vorlage
070/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung – vom 02.12.2020 (Anlage 1).

Sachdarstellung:

Mit dem vorliegenden Entwurf der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oder-Spree (AGS) soll die Abfallgebührensatzung vom 06.12.2019 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.02.2020 - wie in der Anlage 1 dargestellt – aktualisiert werden.

 

In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS (Anlage 2) sind die Änderungen gekennzeichnet.

 

Die Änderungen der Abfallgebührensatzung beschränken sich im Wesentlichen auf die Korrektur von unklaren oder missverständlichen Formulierungen sowie von sprachlichen Fehlern. Die Erweiterung des Gebührentatbestandes bei der Behälterwechselgebühr (§§ 4 Absätze 11 und 12, 6 Absatz 4) war erforderlich, da vor allem bei der Ausrüstung der Papierbehälter mit dem Behälteridentifikationssystem und bei Einmalentsorgungen die Behälter vielfach nicht am geforderten Termin bereitgestellt wurden und das Grundstück deshalb zum Teil mehrfach angefahren werden musste. Diese Mehrkosten soll auch derjenige tragen, der sie verursacht hat. Darüber hinaus wurden im Hinblick auf die Neufassung der §§ 7 und 33 AES in dieser Satzung § 10 teilweise und § 11 ganz gestrichen.

 

Zudem wurden die Gebührensätze an die aktuelle Kalkulation angepasst. Die Veränderungen bei den Gebühren sind in erster Linie auf die Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2019 zurückzuführen.

Anlagen:

Anlage 1 im Entwurf – Textfassung

Anlage 2 im Entwurf – Alt-Neu