Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises
Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung –
Abfallgebührensatzung – vom 02.12.2020 (Anlage 1).
Sachdarstellung:
Mit dem vorliegenden
Entwurf der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oder-Spree (AGS) soll die
Abfallgebührensatzung vom 06.12.2019 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom
12.02.2020 - wie in der Anlage 1 dargestellt – aktualisiert werden.
In der Gegenüberstellung
der alten zur neuen Fassung der AGS (Anlage 2) sind die Änderungen
gekennzeichnet.
Die Änderungen der
Abfallgebührensatzung beschränken sich im Wesentlichen auf die Korrektur von
unklaren oder missverständlichen Formulierungen sowie von sprachlichen Fehlern.
Die Erweiterung des Gebührentatbestandes bei der Behälterwechselgebühr (§§ 4 Absätze 11
und 12, 6 Absatz 4) war erforderlich, da vor allem bei der Ausrüstung der
Papierbehälter mit dem Behälteridentifikationssystem und bei Einmalentsorgungen
die Behälter vielfach nicht am geforderten Termin bereitgestellt wurden und das
Grundstück deshalb zum Teil mehrfach angefahren werden musste. Diese Mehrkosten
soll auch derjenige tragen, der sie verursacht hat. Darüber hinaus wurden im
Hinblick auf die Neufassung der §§ 7 und 33 AES in dieser Satzung § 10
teilweise und § 11 ganz gestrichen.
Zudem wurden die
Gebührensätze an die aktuelle Kalkulation angepasst. Die Veränderungen bei den
Gebühren sind in erster Linie auf die Berücksichtigung des Jahresergebnisses
2019 zurückzuführen.
Anlagen:
Anlage 1 im Entwurf –
Textfassung
Anlage 2 im Entwurf –
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