Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt Satzung des Landkreises
Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgungsanlagen - Benutzungsgebührensatzung – vom 02.12.2020 (Anlage
1).
Sachdarstellung:
Mit
dem vorliegenden Entwurf der Benutzungsgebührensatzung des Landkreises
Oder-Spree (BGS) soll die Benutzungsgebührensatzung vom 04.12.2019 - wie in der
Anlage 1 dargestellt – aktualisiert werden.
In
der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der BGS (Anlage 2) sind die
Änderungen gekennzeichnet.
Die
Satzung wurde lediglich in Einzelpunkten überarbeitet. Die Änderungen im
Satzungstext beschränken sich auf die Beseitigung von Formulierungsfehlern,
unzutreffenden Verweisungen und unklaren oder missverständlichen
Formulierungen. Aus diesem Grund wurde auch der Name der Satzung geändert. Auf
Grund der Neufassung der §§ 7 und 33 der Abfallentsorgungssatzung konnten die
§§ 6 und 8 der alten Fassung ersatzlos gestrichen werden.
Entsprechend
den für 2021 geltenden Entsorgungsverträgen wurden die neu kalkulierten
Gebührensätze eingearbeitet. Die Gebühren gemäß Anlage A haben sich teilweise
verändert. In Anlage B ergeben sich insoweit keine Änderungen.
Anlagen:
Anlage 1 im Entwurf –
Textfassung
Anlage 2 im Entwurf –
Alt-Neu