Betreff
Baubeschluss für die Modernisierung der Oder-Spree-Tour auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree.
Vorlage
074/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Ausführung des Fernradweges „Oder-Spree Tour“ auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree.

 

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 051/007.1/2020 vom 7. Oktober 2020 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung Modernisierung des Radwanderweges „Oder-Spree Tour“ auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree weiter fort und beabsichtigt, mit den Bauarbeiten zur „Oder-Spree Tour“ im II. Quartal 2021 zu beginnen und Ende 2022 abzuschließen.

 

Von den ca. 250 km im Landkreis Oder-Spree führenden Radwanderweg sollen in Abstim-mung mit der Städten Beeskow, Storkow (Mark)und Eisenhüttenstadt sowie den Ämtern Rietz-Neuendorf, Scharmützelsee, Spreenhagen, Brieskow- Finkenheerd, Neuzelle, Schlau-betal und der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf ca. 70,76 Kilometer erneuert werden.

 

Die Oder-Spree Tour ist in zwei Bauabschnitten gegliedert. Jeder Bauabschnitt hat mehrere Teilabschnitte. Der erste Bauabschnitt (1. BA) gliedert sich in 16 Teilabschnitte und erstreckt sich vom Stadtgebiet Beeskow bis in das Amt Spreenhagen und weist eine Modernisie-rungslänge von 33,99 Kilometer auf. Der zweite Bauabschnitt (2. BA) befindet sich im östlichen Territorium des Landkreises von Beeskow bis nach Eisenhüttenstadt und gliedert sich ebenfalls in 16 Teilabschnitte. Der insgesat angemeldete Modernisierungsbedarf hat eine Länge von  32,77 Kilometer.

 

Der Kooperationsvertrag mit den Städten, Ämtern und Gemeinden, der die Zuständigkeiten für die Modernisierung der „Oder-Spree Tour“ regelt, soll bis Dezember 2020 geschlossen werden.

 

 

Die Teilabschnitte in Neuzelle und im Schlaubetal des 2. BA befinden sich in den inneren Restriktions-zonen K1 + K2 und an direkten Fundorte der Schweinepest (ASP). In welchem Zeitraum sowie mit welchen Auflagen eine Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann, wird durch das Veterinär- und Lebensmittelamt des Landkreises Oder-Spree festgelegt.

 

Technische Lösung:

 

Die planerischen Lösungen basieren auf den Erfahrungen des Fachamtes im Rahmen der Modernisierung des Spreeradweges.

Die Trassierung der „Oder-Spree Tour“ orientiert sich im Grund- und Aufriss an der beste-henden Linienführung.

Fahrbahnbreiten des Radweges richten sich nach deren aktueller Nutzung. Auf selbstständig genutzten Radwegstrecken beträgt die Fahrbahnbreite bis 3,00 m (*2,50 m bei geringer Rad-verkehrsstärke laut ERA1. Im Folgenden sind diese Strecken aufgelistet:

 

  1. Beeskow, Storkower Straße (BEE-02)*
  2. Beeskow, Breitscheidstraße (BEE-03)*
  3. Beeskow, OT Krügersdorf straßenbegleitend (BEE-05)*
  4. Beeskow, Radinkendorfer Straße, Fürstenwalder Straße bis Bahnübergang Bahnhof Beeskow, (BEE-09)*
  5. Kolpin nach Briesenluch (K6744-1)
  6. Ortsdurchfahrt Briesenluch (K6744-3)
  7. Schlaubehammer entlang des Brieskower Kanals über Groß Lindow bis Brieskow-Finkenheerd (BFH-01)*
  8. Waschhaus an der Mündung des Brieskower Sees auf dem Odeerdamm Richtung Kunitzer Loose (BFH-13) Anschluss an BFH-13/1
  9. Oderdamm Richtung Kunitzer Loose (BFH-13/1)* Anschluss an BFH-13
  10. Oderdamm nach Aurith (BFH-14)*
  11. Altes Kraftwerk Fürstenberg (Oder) nach Eisenhüttenstadt (EHS-22/1)*
  12. Nördlich der B87 von Müllrose kreistraßenbegleitend durch Biegenbrück (K6720-1)* Anschluss an die ehemalige K6720
  13. Müllrose kreisstraßenbegleitend Richtung Biegenbrück (K6720-2)* Anschluss an K6720-3
  14. Müllrose, Biegenbrücker Straße (K6720-3)* Anschluss an K6720-2
  15. Gemarkung Biegenbrück Richtung Neubrück gemeindestraßenbegleitend (ehemalige K6720)
  16. Neuzelle, Waschhausweg (Neu-19)
  17. Ortsdurchfahrt Merz (K6718-1)
  18. Ortsdurchfahrt Merz kreisstraßenbegeleitend nach Mixdorf (K6718-2) Anschluss an K6718-1 und BEE-07

Auf folgenden Strecken mit Mehrfachnutzung beträgt die Fahrbahnbreite 3,50 m.

 

  1. Wirtschaftsweg Bornow nach Birkholz (BEE-01)
  2. Wirtschaftsweg Schneeberg nach Merz (BEE-07)
  3. Wirtschaftsweg Bornow nach Birkholz, (RND-01) Anschluss an BEE-01
  4. Birkholz nach Herzberg (RND-01.1) Anschluss an RND-02
  5. Birkholz nach Herzberg (RND-01.1) Anschluss an RND-02
  6. Birkholz nach Herzberg (RND-02) Anschluss an RND-01.1
  7. Dahmsdorf Richtung Wolfswinkel Storkow (Mark) (SMS-9) Anschluss an SMS-17
  8. Gemarkung Herzberg nach Radlow (SMS-10)
  9. Radlow nach Wendisch Rietz (SMS-19) 
  10. Radlow nach Wendisch Rietz (SMS-17) Anschluss an STO-9
  11. Waschhaus an der Mündung des Brieskower Sees zum Schöpfwerk Brieskow- Finkenheerd (BFH-12)
  12. Kupferhammer nach Siehdichum (SBT-1)
  13. Siehdichum nach Dammendorf (SBT-3)
  14. Dammendorf Richtung Forsthaus Jankemühle nahe Chossewitz (SBT-4)

 

1 Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen, ERA; Ausgabe 2010

 

Der Fahrbahnaufbau ist wie folgt vorgesehen:

 

Selbstständig geführter Radweg/mit Mehrfachnutzung

 

-   4 cm Asphaltdeckschicht                          

-   8 cm Asphalttragschicht                              

- 15 cm Schottertragschicht                          

- 18 cm Frostschutzschicht                            

- 45 cm Gesamtaufbau                                  

 

Zur Sicherung der Fahrbahnkanten werden bei Strecken mit Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch standfeste und notfalls befahrbare Bankette verstärkt, eine erforderliche

Kurveninnenrandverbreiterung berücksichtigt sowie Ausweichtaschen für ein gefahrloses Begegnen angelegt. In Waldbereichen und radwegnahem Begleitgrün wird ein durchgängiger Wurzelschutz realisiert, um künftig wurzelbedingte Aufbrüche zu vermeiden.

 

Zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagswassers der Verkehrsflächen werden Regenentwässerungsanlagen errichtet. Dabei finden die Vorgaben der unteren Wasserbehörde ihre Berücksichtigung.

 

Beschilderung des Radwanderweges erfolgt entsprechend den mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmten Beschilderungs- und Markierungsplänen. Darüber hinaus finden die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Branden-burg) ihre Anwendung.

 

Ein touristisches Leitsystem des Landes Brandenburg, welches in Abstimmung mit dem Tourismusverband Seenland Oder-Spree auch auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree eingeführt werden soll, kommt in einem separaten Projekt zur Ausführung.

 

Durch die konsequente Beibehaltung der Trassenführung wird nur geringfügig in Natur und Landschaft eingegriffen. Die Neuversiegelung beträgt dennoch 20.810 m².

Die Eingriffe werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sowie den Kommunen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen örtlich kompensiert.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Der Förderantrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen wurde durch die Verwaltung bei der Investitionsbank des Landes Bandenburg (ILB = Bewilligungsbehörde) gestellt (postalischer Antragseingang bei der ILB: 3. August 2020). Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt 20.700.400,00 € und damit 4.711.700,00 € höher als bisher im Haushalt veranschlagt.

 

Eine finale Entscheidung der Bewilligungsbehörde wurde dem Landkreis gemäß Antragseingangsbestätigung der ILB vom 07. August 2020 in Aussicht gestellt.

 

Investitionszuschüsse werden nach der Richtlinie grundsätzlich für ein Investitionsvorhaben gewährt, dass innerhalb von sechs Monaten begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die genannten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, an dem der Bewilligungsbescheid Bestandskraft erlangt.

 

Die Gesamtkosten und die zu erwartenden Einnahmen für die Modernisierung der „Oder-Spree-Tour“ sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt worden. Die Kostenerhöhung gemäß der Kostenberechnung (Stand 10/2020) wird in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.

Neben den Eigenmitteln für die Städte und Gemeinden übernimmt der Landkreis entsprechend dem Kooperationsvertrag auch die bei der Investitionsvorbereitung und -umsetzung erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung, die über die Förderrichtlinie nicht bezuschusst werden.

 

Mit der Modernisierung der „Oder-Spree Tour“ werden sich die bestehenden Straßenbau-lasten an den öffentlichen Wegen nicht verändern. Die Unterhaltungslasten liegen nach Fertigstellung der Bauarbeiten beim Träger der Straßenbaulast.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Kostenberechnung Stand 10/2020 

 

 

Gesamt:                    20.700.400,00 €

 

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

 

Zuweisungen vom Land gemäß der Förder-richtlinie GRW-I:

Gesamt:                                 17.854.100,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2020

 

Ansatz 2020                 1.998.600,00 €

 

Ansatz 2021                 8.541.700,00 €

 

Ansatz 2022                 5.448.400,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt                     15.988.700,00 €         

 

Produktsachkonto

 

 

57120.7812000222

 

 

 

 

 

 

57120.6811000222

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2020                             1.798.700,00 €

 

Ansatz 2021                             7.321.500,00 €

 

Ansatz 2022                            4.670.000,00 €

 

 

Gesamt                                  13.790.200,00 €         

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Modernisierung des Fernradweges „Oder-Spree-Tour“ ist Bestandteil der Prioritätenliste 2020-2023, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Straßenbaumaßnahme wurde auf dem Kreistag am 07.10.2020 gefasst.

 

Der Landkreis ist nicht selbst Baulastträger. Die Haushaltsmittel werden als investive Zuweisungen an Dritte im Finanzhaushalt geplant. Nach Aktualisierung des Kostenrahmens im Jahr 2020 hat sich der Finanzbedarf von 15.988.700 € auf 20.700.400 € erhöht. Die Kostenerhöhung wurde bei der Erarbeitung des HH-Planes 2021 berücksichtigt. Gleichzeitig wurden die Zuweisungen des Landes entsprechend angepasst (gesamt 17.854.100 €).

Der HH-Plan 2021 soll auf dem Kreistag am 02.12.2020 beschlossen werden.

 

Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 2.846.300 € kann aus liquiden Mitteln des Landkreises finanziert werden. 

 

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

Anlage:

Kartenauszug