Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen
Vorbereitung und der baulichen Ausführung des Fernradweges „Oder-Spree Tour“
auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 051/007.1/2020 vom 7. Oktober 2020 führte die Verwaltung die
planerische Vorbereitung Modernisierung des Radwanderweges
„Oder-Spree Tour“ auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree weiter fort und
beabsichtigt, mit den Bauarbeiten zur „Oder-Spree Tour“ im II. Quartal 2021 zu
beginnen und Ende 2022 abzuschließen.
Von den ca. 250 km im Landkreis
Oder-Spree führenden Radwanderweg sollen in Abstim-mung mit der Städten
Beeskow, Storkow (Mark)und Eisenhüttenstadt sowie den Ämtern Rietz-Neuendorf,
Scharmützelsee, Spreenhagen, Brieskow- Finkenheerd, Neuzelle, Schlau-betal und
der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf ca. 70,76 Kilometer erneuert werden.
Die Oder-Spree Tour ist in
zwei Bauabschnitten gegliedert. Jeder Bauabschnitt hat mehrere Teilabschnitte.
Der erste Bauabschnitt (1. BA) gliedert sich in 16 Teilabschnitte und erstreckt
sich vom Stadtgebiet Beeskow bis in das Amt Spreenhagen und weist eine
Modernisie-rungslänge von 33,99 Kilometer auf. Der zweite Bauabschnitt (2. BA)
befindet sich im östlichen Territorium des Landkreises von Beeskow bis nach
Eisenhüttenstadt und gliedert sich ebenfalls in 16 Teilabschnitte. Der insgesat
angemeldete Modernisierungsbedarf hat eine Länge von 32,77 Kilometer.
Der Kooperationsvertrag mit den
Städten, Ämtern und Gemeinden, der die Zuständigkeiten für
die Modernisierung der „Oder-Spree Tour“ regelt, soll bis Dezember 2020
geschlossen werden.
Die
Teilabschnitte in Neuzelle und im Schlaubetal des 2. BA befinden sich in den
inneren Restriktions-zonen K1 + K2 und an direkten Fundorte der Schweinepest
(ASP). In welchem Zeitraum sowie mit welchen Auflagen eine Umsetzung der
Baumaßnahmen erfolgen kann, wird durch das Veterinär- und Lebensmittelamt des
Landkreises Oder-Spree festgelegt.
Technische Lösung:
Die
planerischen Lösungen basieren auf den Erfahrungen des Fachamtes im Rahmen der
Modernisierung des Spreeradweges.
Die
Trassierung der „Oder-Spree Tour“ orientiert sich im Grund- und Aufriss an der
beste-henden Linienführung.
Fahrbahnbreiten des
Radweges richten sich nach deren aktueller Nutzung. Auf selbstständig genutzten
Radwegstrecken beträgt die Fahrbahnbreite bis 3,00 m (*2,50 m bei geringer
Rad-verkehrsstärke laut ERA1. Im Folgenden sind diese Strecken
aufgelistet:
- Beeskow,
Storkower Straße (BEE-02)*
- Beeskow,
Breitscheidstraße (BEE-03)*
- Beeskow, OT
Krügersdorf straßenbegleitend (BEE-05)*
- Beeskow,
Radinkendorfer Straße, Fürstenwalder Straße bis Bahnübergang Bahnhof
Beeskow, (BEE-09)*
- Kolpin nach
Briesenluch (K6744-1)
- Ortsdurchfahrt
Briesenluch (K6744-3)
- Schlaubehammer
entlang des Brieskower Kanals über Groß Lindow bis Brieskow-Finkenheerd (BFH-01)*
- Waschhaus
an der Mündung des Brieskower Sees auf dem Odeerdamm Richtung Kunitzer
Loose (BFH-13) Anschluss an BFH-13/1
- Oderdamm
Richtung Kunitzer Loose (BFH-13/1)* Anschluss an BFH-13
- Oderdamm
nach Aurith (BFH-14)*
- Altes
Kraftwerk Fürstenberg (Oder) nach Eisenhüttenstadt (EHS-22/1)*
- Nördlich
der B87 von Müllrose kreistraßenbegleitend durch Biegenbrück (K6720-1)* Anschluss an die ehemalige K6720
- Müllrose
kreisstraßenbegleitend Richtung Biegenbrück (K6720-2)* Anschluss
an K6720-3
- Müllrose,
Biegenbrücker Straße (K6720-3)* Anschluss an
K6720-2
- Gemarkung
Biegenbrück Richtung Neubrück gemeindestraßenbegleitend (ehemalige K6720)
- Neuzelle,
Waschhausweg (Neu-19)
- Ortsdurchfahrt
Merz (K6718-1)
- Ortsdurchfahrt
Merz kreisstraßenbegeleitend nach Mixdorf (K6718-2) Anschluss
an K6718-1 und BEE-07
Auf folgenden Strecken mit
Mehrfachnutzung beträgt die Fahrbahnbreite 3,50 m.
- Wirtschaftsweg
Bornow nach Birkholz (BEE-01)
- Wirtschaftsweg
Schneeberg nach Merz (BEE-07)
- Wirtschaftsweg
Bornow nach Birkholz, (RND-01) Anschluss an BEE-01
- Birkholz
nach Herzberg (RND-01.1) Anschluss an RND-02
- Birkholz
nach Herzberg (RND-01.1) Anschluss an RND-02
- Birkholz
nach Herzberg (RND-02) Anschluss an
RND-01.1
- Dahmsdorf
Richtung Wolfswinkel Storkow (Mark) (SMS-9) Anschluss an SMS-17
- Gemarkung
Herzberg nach Radlow (SMS-10)
- Radlow nach
Wendisch Rietz (SMS-19)
- Radlow nach
Wendisch Rietz (SMS-17) Anschluss an STO-9
- Waschhaus
an der Mündung des Brieskower Sees zum Schöpfwerk Brieskow- Finkenheerd (BFH-12)
- Kupferhammer
nach Siehdichum (SBT-1)
- Siehdichum
nach Dammendorf (SBT-3)
- Dammendorf
Richtung Forsthaus Jankemühle nahe Chossewitz (SBT-4)
1 Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen, ERA;
Ausgabe 2010
Der Fahrbahnaufbau ist wie folgt vorgesehen:
Selbstständig geführter Radweg/mit Mehrfachnutzung
- 4 cm Asphaltdeckschicht
- 8 cm Asphalttragschicht
- 15 cm Schottertragschicht
- 18 cm Frostschutzschicht
- 45 cm Gesamtaufbau
Zur Sicherung der
Fahrbahnkanten werden bei Strecken mit Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch
standfeste und notfalls befahrbare Bankette verstärkt, eine erforderliche
Kurveninnenrandverbreiterung
berücksichtigt sowie Ausweichtaschen für ein gefahrloses Begegnen angelegt. In
Waldbereichen und radwegnahem Begleitgrün wird ein durchgängiger Wurzelschutz
realisiert, um künftig wurzelbedingte Aufbrüche zu vermeiden.
Zur ordnungsgemäßen
Beseitigung des Niederschlagswassers der
Verkehrsflächen werden Regenentwässerungsanlagen errichtet. Dabei finden die
Vorgaben der unteren Wasserbehörde ihre Berücksichtigung.
Beschilderung
des Radwanderweges erfolgt entsprechend den mit dem Straßenverkehrsamt
abgestimmten Beschilderungs- und Markierungsplänen. Darüber hinaus finden die
Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg
(HBR Branden-burg) ihre Anwendung.
Ein touristisches
Leitsystem des Landes Brandenburg, welches in Abstimmung mit dem
Tourismusverband Seenland Oder-Spree auch auf dem Territorium des Landkreises
Oder-Spree eingeführt werden soll, kommt in einem separaten Projekt zur
Ausführung.
Durch die konsequente
Beibehaltung der Trassenführung wird nur geringfügig in Natur und Landschaft
eingegriffen. Die Neuversiegelung beträgt dennoch 20.810 m².
Die Eingriffe werden in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde sowie den Kommunen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
örtlich kompensiert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Der Förderantrag auf
Gewährung von Investitionszuschüssen wurde durch die Verwaltung bei der
Investitionsbank des Landes Bandenburg (ILB = Bewilligungsbehörde) gestellt
(postalischer Antragseingang bei der ILB: 3. August 2020). Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 90 % der
zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt 20.700.400,00 € und damit
4.711.700,00 € höher als bisher im Haushalt veranschlagt.
Eine finale Entscheidung der Bewilligungsbehörde
wurde dem Landkreis gemäß Antragseingangsbestätigung der ILB vom 07. August
2020 in Aussicht gestellt.
Investitionszuschüsse werden nach der Richtlinie
grundsätzlich für ein Investitionsvorhaben gewährt, dass innerhalb von sechs
Monaten begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die genannten
Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, an dem der Bewilligungsbescheid
Bestandskraft erlangt.
Die Gesamtkosten und die zu erwartenden
Einnahmen für die Modernisierung der „Oder-Spree-Tour“ sind im Haushaltsplan
2020 veranschlagt worden. Die Kostenerhöhung gemäß der Kostenberechnung (Stand
10/2020) wird in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
Neben
den Eigenmitteln für die Städte und Gemeinden übernimmt der Landkreis
entsprechend dem Kooperationsvertrag auch die bei der Investitionsvorbereitung
und -umsetzung erforderlichen Personal- und Sachkosten für die
Projektsteuerung, die über die Förderrichtlinie nicht bezuschusst werden.
Mit
der Modernisierung der „Oder-Spree Tour“ werden sich die bestehenden
Straßenbau-lasten an den öffentlichen Wegen nicht verändern. Die Unterhaltungslasten
liegen nach Fertigstellung der Bauarbeiten beim Träger der Straßenbaulast.
Gesamtkosten der
Maßnahme Kostenberechnung Stand 10/2020 Gesamt: 20.700.400,00 € |
|
Anmeldung
objektbezogener Einnahmen Zuweisungen vom Land
gemäß der Förder-richtlinie GRW-I: Gesamt:
17.854.100,00 € |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung
2020 Ansatz 2020 1.998.600,00 €
Ansatz 2021 8.541.700,00 € Ansatz 2022 5.448.400,00 €
Gesamt 15.988.700,00 € |
Produktsachkonto 57120.7812000222 57120.6811000222 |
Ansatz 2020 1.798.700,00 € Ansatz 2021 7.321.500,00 € Ansatz 2022 4.670.000,00 € Gesamt
13.790.200,00 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die Modernisierung des Fernradweges „Oder-Spree-Tour“ ist Bestandteil
der Prioritätenliste 2020-2023, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr.
054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen wurde.
Der
Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Straßenbaumaßnahme wurde
auf dem Kreistag am 07.10.2020 gefasst.
Der Landkreis ist nicht
selbst Baulastträger. Die Haushaltsmittel werden als investive Zuweisungen an
Dritte im Finanzhaushalt geplant. Nach Aktualisierung des Kostenrahmens im Jahr
2020 hat sich der Finanzbedarf von 15.988.700 € auf 20.700.400 € erhöht. Die
Kostenerhöhung wurde bei der Erarbeitung des HH-Planes 2021 berücksichtigt.
Gleichzeitig wurden die Zuweisungen des Landes entsprechend angepasst (gesamt
17.854.100 €).
Der HH-Plan 2021 soll auf
dem Kreistag am 02.12.2020 beschlossen werden.
Der verbleibende
Eigenanteil in Höhe von 2.846.300 € kann aus liquiden Mitteln des Landkreises
finanziert werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug