Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und baulichen Ausführung
der Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ auf dem Territorium des
Landkreises Oder-Spree.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 052/007.1/2020 vom
07.10.2020 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ auf dem
Territorium des Landkreises Oder-Spree weiter fort und beabsichtigt, mit den
Bauarbeiten zur „Tour Brandenburg“ im II. Quartal 2021 zu beginnen und Ende
2022 abzuschließen.
Von den ca. 50
km durch den Landkreis Oder-Spree führenden Fernradweg sollen in Abstimmung mit
der Stadt Friedland, den Ämtern Odervorland, Schlaubetal und Neuzelle sowie den
Gemeinden Grünheide (Mark) und Rietz-Neuendorf ca. 31 Kilometer erneuert
werden.
Die Tour
Brandenburg ist in zwei Bauabschnitten gegliedert. Jeder Bauabschnitt hat
mehrere Teilabschnitte. Der erste Bauabschnitt (1. BA) gliedert sich in 10
Teilabschnitte und erstreckt sich von der Stadt Friedland über das Amt
Schlaubetal bis in das Amt Neuzelle. Hier werden 19,7 km modernisiert.
Der zweite
Bauabschnitt (2. BA) gliedert sich in 6 Teilabschnitte und erstreckt sich von
der Stadt Fürstenwalde/Spree über das Amt Odervorland bis in die Gemeinde
Grünheide (Mark). Hier beträgt der Modernisierungsbedarf 11,3 km.
Der
Kooperationsvertrag mit den Städten, Ämtern und Gemeinden, der die Zuständigkeiten für die Modernisierung der „Tour
Brandenburg“ regelt und die Grundlage für die Beantragung finanzieller
Zuwendungen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) durch den
Landkreis bildet, soll bis Dezember 2020 geschlossen werden.
Die
Teilabschnitte im Bereich der Stadt Friedland, im Amt Schlaubetal und im Amt
Neuzelle befinden sich innerhalb der Restriktionszonen gemäß der
Tierseuchenallgemeinverfügung (ASP) vom
3. November 2020. In welchem Zeitraum sowie unter welchen Auflagen eine
Umsetzung der Baumaßnahme erfolgen kann, wird durch das Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree festgelegt.
Technische
Lösung:
Die planerische Lösung basiert auf den Erfahrungen des
Fachamtes im Rahmen der Modernisierung des Spreeradweges.
Die Trassierung der „Tour Brandenburg“ orientiert sich im
Grund- und Aufriss an der vorhandenen Linienführung.
Die Fahrbahnbreiten des Radweges richten sich nach deren
aktueller Nutzung. Auf selbstständig genutzten Radwegstrecken beträgt die
Fahrbahnbreite 3,00 m (*2,50 m bei geringer Radverkehrsstärke laut ERA1).
Im Folgenden sind diese Strecken aufgelistet:
1.) Leißnitz -
Friedland (FRI-01)*
2.) Reudnitz
-Oelsen (FRI-03)
3.) Oelsen -
Wlakemühle (FRI-04)
4.) Walkemühle
- Gemarkungsgrenzpunkt (SBT-23)
5.) Kienbaum -
Kagel (GRÜN-17)
6.) Jänickendorf
- Kienbaum (GRÜN-16)
7.) Neue Mühle
- Kienbaum (STH-03)
8.) Neue Mühle
- Jänickendorf (STH-02)
9.) Jänickendorf
- Trebus (STH-01)*
10.)
Jänickendorf -Trebus (FWS-35)*
Auf folgenden Strecken mit Mehrfachnutzung beträgt die
Fahrbahnbreite 3,50 m.
1.) Friedland
- Reudnitz (FRI-02)
2.) Chossewitz
- Gemarkung Dammendorf (FRI-05)
3.) Gemarkungsgrenze
- Chossewitz (FRI-06)
4.) Gemarkungsgrenze
Chossewitz - L 43 (SBT-23/1)
5.) L 43 -
Gemarkungsgrenze Treppeln (SBT-23/2)
6.) Gemarkungsgrenze
Groß Muckrow - Gemarkungsgr. Dammendorf (NEU-20/1)
7.) Gemarkungsgrenze
Neuzelle - Gemarkungsgrenze Reicherskreuz (SBT-23/3)
Der
Fahrbahnaufbau ist wie folgt vorgesehen:
Selbstständig
geführter Radweg/mit Mehrfachnutzung
- 4 cm Asphaltdeckschicht
- 8 cm Asphalttragschicht
- 15
cm Schottertragschicht
- 18
cm Frostschutzschicht
- 45
cm Gesamtaufbau
Zur Sicherung der Fahrbahnkanten werden bei Strecken mit
Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch standfeste und notfalls befahrbare
Bankette verstärkt, eine erforderliche
Kurveninnenrandverbreiterung berücksichtigt sowie
Ausweichtaschen für ein gefahrloses Begegnen angelegt. In Waldbereichen und
radwegnahem Begleitgrün wird ein durchgängiger Wurzelschutz realisiert, um
künftig Aufbrüche zu vermeiden.
Zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagswassers der Verkehrsflächen werden
Regenentwässerungsanlagen errichtet. Dabei finden die Vorgaben der unteren
Wasserbehörde ihre Berücksichtigung.
Die Beschilderung des Fernradweges erfolgt entsprechend
den mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmten Beschilderungs- und
Markierungsplänen.
Darüber hinaus finden die Hinweise zur wegweisenden
Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Brandenburg) ihre
Anwendung. Das touristische Leitsystem
des Landes Brandenburg, welches in Abstimmung mit dem Tourismusverband Seenland
Oder-Spree auch auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree eingeführt
werden soll, kommt in einem separaten Projekt zur Ausführung.
Durch die konsequente Beibehaltung der Trassenführung wird
nur geringfügig in Natur und Landschaft eingegriffen. Die Neuversiegelung
beträgt dennoch 12.400 m².
Die
Eingriffe werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und den
Kommunen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen örtlich kompensiert.
1 Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen, ERA;
Ausgabe 2010
Finanzielle Auswirkungen: ja
Der Förderantrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen
wurde durch die Verwaltung bei der Investitionsbank des Landes Bandenburg (ILB
= Bewilligungsbehörde) gestellt (postalischer Antragseingang bei der ILB: 3.
August 2020). Die maximale Zuwendungshöhe
beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt 7.720.300,00 € und damit
632.400,00 € höher als bisher im Haushalt veranschlagt.
Eine finale Entscheidung der Bewilligungsbehörde wurde dem
Landkreis gemäß Antragseingangsbestätigung der ILB vom 07. August 2020 in
Aussicht gestellt.
Investitionszuschüsse werden nach der Richtlinie
grundsätzlich für ein Investitionsvorhaben gewährt, dass innerhalb von sechs
Monaten begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die genannten
Fristen beginnen an dem Tag, an dem der Bewilligungsbescheid Bestandskraft
erlangt.
Die Gesamtkosten und die zu erwartenden Einnahmen für die
Modernisierung der „Tour Brandenburg“ sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt
worden. Die Kostenerhöhung gemäß der Kostenberechnung (Stand 10/2020) wird in
Höhe von 733.200,00 € in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
Neben den
Eigenmitteln für die Städte und Gemeinden übernimmt der Landkreis entsprechend
dem Kooperationsvertrag auch die bei der Investitionsvorbereitung und -umsetzung
erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung, die über die
Förderrichtlinie nicht bezuschusst werden.
Mit der
Modernisierung der „Tour Brandenburg“ werden sich die bestehenden
Straßenbaulasten an den öffentlichen Wegen nicht verändern. Die
Unterhaltungslasten liegen nach Fertigstellung der Bauarbeiten beim Träger der
Straßenbaulast.
Gesamtkosten der Maßnahme Kostenberechnung
Stand 10/2020 Gesamt: 8.951.100,00 € |
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Anmeldung
objektbezogener Einnahmen Zuweisungen vom Land gemäß
der Förderrichtlinie GRW-I: Gesamt:
7.720.300,00 € |
Veranschlagung
im Haushalt Haushaltsplanung
2020 Ansatz 2020 1.027.200,00 € Ansatz 2021 3.596.000,00 € Ansatz 2022 3.594.700,00 € gesamt: 8.217.900,00 € |
Produktsachkonto 57120.7812000221 57120.6811000221 |
Ansatz 2020 924.500,00 € Ansatz 2021 3.082.200,00 € Ansatz
2022 3.081.200,00 € gesamt:
7.087.900,00 €
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Stellungnahme der Kämmerei:
Die Modernisierung des
Fernradweges „Tour Brandenburg“ ist Bestandteil der Prioritätenliste 2020-2023, die am
04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen
wurde.
Der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der
Straßenbaumaßnahme wurde auf dem Kreistag am 07.10.2020 gefasst.
Der Landkreis
ist nicht selbst Baulastträger. Die Haushaltsmittel werden als investive
Zuweisungen an Dritte im Finanzhaushalt geplant. Nach Aktualisierung des
Kostenrahmens im Jahr 2020 hat sich der Finanzbedarf von 8.217.900 € auf
8.951.100 € erhöht. Die Kostenerhöhung wurde bei der Erarbeitung des HH-Planes
2021 berücksichtigt. Gleichzeitig wurden die Zuweisungen des Landes
entsprechend angepasst (gesamt 7.720.300 €).
Der HH-Plan
2021 soll auf dem Kreistag am 02.12.2020 beschlossen werden.
Der verbleibende
Eigenanteil in Höhe von 1.230.800 € kann aus liquiden Mitteln des Landkreises
finanziert werden.
gez. Jörn Perlick
Anlage:
Kartenauszug