Betreff
Baubeschluss für die Modernisierung der Tour Brandenburg auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree.
Vorlage
075/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und baulichen Ausführung der Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 052/007.1/2020 vom 07.10.2020 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree weiter fort und beabsichtigt, mit den Bauarbeiten zur „Tour Brandenburg“ im II. Quartal 2021 zu beginnen und Ende 2022 abzuschließen.

 

Von den ca. 50 km durch den Landkreis Oder-Spree führenden Fernradweg sollen in Abstimmung mit der Stadt Friedland, den Ämtern Odervorland, Schlaubetal und Neuzelle sowie den Gemeinden Grünheide (Mark) und Rietz-Neuendorf ca. 31 Kilometer erneuert werden.

 

Die Tour Brandenburg ist in zwei Bauabschnitten gegliedert. Jeder Bauabschnitt hat mehrere Teilabschnitte. Der erste Bauabschnitt (1. BA) gliedert sich in 10 Teilabschnitte und erstreckt sich von der Stadt Friedland über das Amt Schlaubetal bis in das Amt Neuzelle. Hier werden 19,7 km modernisiert.

Der zweite Bauabschnitt (2. BA) gliedert sich in 6 Teilabschnitte und erstreckt sich von der Stadt Fürstenwalde/Spree über das Amt Odervorland bis in die Gemeinde Grünheide (Mark). Hier beträgt der Modernisierungsbedarf 11,3 km.

 

Der Kooperationsvertrag mit den Städten, Ämtern und Gemeinden, der die Zuständigkeiten für die Modernisierung der „Tour Brandenburg“ regelt und die Grundlage für die Beantragung finanzieller Zuwendungen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) durch den Landkreis bildet, soll bis Dezember 2020 geschlossen werden.

 

Die Teilabschnitte im Bereich der Stadt Friedland, im Amt Schlaubetal und im Amt Neuzelle befinden sich innerhalb der Restriktionszonen gemäß der Tierseuchenallgemeinverfügung  (ASP) vom 3. November 2020. In welchem Zeitraum sowie unter welchen Auflagen eine Umsetzung der Baumaßnahme erfolgen kann, wird durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree festgelegt.

 

Technische Lösung:

 

Die planerische Lösung basiert auf den Erfahrungen des Fachamtes im Rahmen der Modernisierung des Spreeradweges.

 

Die Trassierung der „Tour Brandenburg“ orientiert sich im Grund- und Aufriss an der vorhandenen Linienführung.

 

Die Fahrbahnbreiten des Radweges richten sich nach deren aktueller Nutzung. Auf selbstständig genutzten Radwegstrecken beträgt die Fahrbahnbreite 3,00 m (*2,50 m bei geringer Radverkehrsstärke laut ERA1). Im Folgenden sind diese Strecken aufgelistet:

 

1.)   Leißnitz - Friedland (FRI-01)*

2.)   Reudnitz -Oelsen (FRI-03)

3.)   Oelsen - Wlakemühle (FRI-04)

4.)   Walkemühle - Gemarkungsgrenzpunkt (SBT-23)

5.)   Kienbaum - Kagel (GRÜN-17)

6.)   Jänickendorf - Kienbaum (GRÜN-16)

7.)   Neue Mühle - Kienbaum (STH-03)

8.)   Neue Mühle - Jänickendorf (STH-02)

9.)   Jänickendorf - Trebus (STH-01)*

10.)         Jänickendorf -Trebus (FWS-35)*

Auf folgenden Strecken mit Mehrfachnutzung beträgt die Fahrbahnbreite 3,50 m.

 

1.)   Friedland - Reudnitz (FRI-02)

2.)   Chossewitz - Gemarkung Dammendorf (FRI-05)

3.)   Gemarkungsgrenze - Chossewitz (FRI-06)

4.)   Gemarkungsgrenze Chossewitz - L 43 (SBT-23/1)

5.)   L 43 - Gemarkungsgrenze Treppeln (SBT-23/2)

6.)   Gemarkungsgrenze Groß Muckrow - Gemarkungsgr. Dammendorf (NEU-20/1)

7.)   Gemarkungsgrenze Neuzelle - Gemarkungsgrenze Reicherskreuz (SBT-23/3)

Der Fahrbahnaufbau ist wie folgt vorgesehen:

 

Selbstständig geführter Radweg/mit Mehrfachnutzung

 

-   4 cm Asphaltdeckschicht                              

-   8 cm Asphalttragschicht                    

- 15 cm Schottertragschicht

- 18 cm Frostschutzschicht                                  

- 45 cm Gesamtaufbau                                          

 

Zur Sicherung der Fahrbahnkanten werden bei Strecken mit Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch standfeste und notfalls befahrbare Bankette verstärkt, eine erforderliche

Kurveninnenrandverbreiterung berücksichtigt sowie Ausweichtaschen für ein gefahrloses Begegnen angelegt. In Waldbereichen und radwegnahem Begleitgrün wird ein durchgängiger Wurzelschutz realisiert, um künftig Aufbrüche zu vermeiden.

 

Zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagswassers der Verkehrsflächen werden Regenentwässerungsanlagen errichtet. Dabei finden die Vorgaben der unteren Wasserbehörde ihre Berücksichtigung.

 

Die Beschilderung des Fernradweges erfolgt entsprechend den mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmten Beschilderungs- und Markierungsplänen.

Darüber hinaus finden die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Brandenburg) ihre Anwendung.  Das touristische Leitsystem des Landes Brandenburg, welches in Abstimmung mit dem Tourismusverband Seenland Oder-Spree auch auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree eingeführt werden soll, kommt in einem separaten Projekt zur Ausführung.

 

Durch die konsequente Beibehaltung der Trassenführung wird nur geringfügig in Natur und Landschaft eingegriffen. Die Neuversiegelung beträgt dennoch 12.400 m².

Die Eingriffe werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und den Kommunen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen örtlich kompensiert.

 

 

 

 

1 Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen, ERA; Ausgabe 2010

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Der Förderantrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen wurde durch die Verwaltung bei der Investitionsbank des Landes Bandenburg (ILB = Bewilligungsbehörde) gestellt (postalischer Antragseingang bei der ILB: 3. August 2020). Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt 7.720.300,00 € und damit 632.400,00 € höher als bisher im Haushalt veranschlagt.

 

Eine finale Entscheidung der Bewilligungsbehörde wurde dem Landkreis gemäß Antragseingangsbestätigung der ILB vom 07. August 2020 in Aussicht gestellt.

 

Investitionszuschüsse werden nach der Richtlinie grundsätzlich für ein Investitionsvorhaben gewährt, dass innerhalb von sechs Monaten begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die genannten Fristen beginnen an dem Tag, an dem der Bewilligungsbescheid Bestandskraft erlangt.

 

Die Gesamtkosten und die zu erwartenden Einnahmen für die Modernisierung der „Tour Brandenburg“ sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt worden. Die Kostenerhöhung gemäß der Kostenberechnung (Stand 10/2020) wird in Höhe von 733.200,00 € in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.

Neben den Eigenmitteln für die Städte und Gemeinden übernimmt der Landkreis entsprechend dem Kooperationsvertrag auch die bei der Investitionsvorbereitung und -umsetzung erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung, die über die Förderrichtlinie nicht bezuschusst werden.

 

Mit der Modernisierung der „Tour Brandenburg“ werden sich die bestehenden Straßenbaulasten an den öffentlichen Wegen nicht verändern. Die Unterhaltungslasten liegen nach Fertigstellung der Bauarbeiten beim Träger der Straßenbaulast.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

 

Kostenberechnung Stand 10/2020 

 

 

Gesamt:                      8.951.100,00 €

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

 

Zuweisungen vom Land gemäß der Förderrichtlinie GRW-I:      

 

Gesamt:                                   7.720.300,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2020

 

Ansatz 2020                1.027.200,00 €

 

Ansatz 2021                3.596.000,00 €

 

Ansatz 2022                3.594.700,00 €

 

 

 

   

 

 

 

 

gesamt:                     8.217.900,00 €

 

 

Produktsachkonto

 

 

57120.7812000221

 

 

 

 

 

 

57120.6811000221

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2020                               924.500,00 €

 

Ansatz 2021                            3.082.200,00 €

 

Ansatz 2022                              3.081.200,00 €

 

gesamt:                                    7.087.900,00 €                    

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Modernisierung des Fernradweges „Tour Brandenburg“ ist Bestandteil der Prioritätenliste 2020-2023, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Straßenbaumaßnahme wurde auf dem Kreistag am 07.10.2020 gefasst.

 

Der Landkreis ist nicht selbst Baulastträger. Die Haushaltsmittel werden als investive Zuweisungen an Dritte im Finanzhaushalt geplant. Nach Aktualisierung des Kostenrahmens im Jahr 2020 hat sich der Finanzbedarf von 8.217.900 € auf 8.951.100 € erhöht. Die Kostenerhöhung wurde bei der Erarbeitung des HH-Planes 2021 berücksichtigt. Gleichzeitig wurden die Zuweisungen des Landes entsprechend angepasst (gesamt 7.720.300 €).

Der HH-Plan 2021 soll auf dem Kreistag am 02.12.2020 beschlossen werden.

 

Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 1.230.800 € kann aus liquiden Mitteln des Landkreises finanziert werden. 

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

 

 

 

Anlage:

Kartenauszug