Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag Oder-Spree
beschließt gemäß § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung für die Regionale
Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 7 vom 19.
Februar 2020) i.V.m. §§ 131 Abs. 1 und 41 Abs. 6 Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) die Neubesetzung für die 2 der Fraktion AfD Oder-Spree
zustehenden Sitze in der Regionalversammlung Oderland-Spree.
2.
Der Kreistag
Oder-Spree wählt durch offenen Wahlbeschluss gemäß § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung
für die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree i.V.m. §§ 131 Abs. 1
und 41 Abs. 4 BbgKVerf folgende Personen auf Antrag der Fraktion AfD Oder-Spree
als neue Regionalräte und Stellvertreter in die Regionalversammlung:
Regionalrat/Regionalrätin Stellvertreter/in
Hildegard Vera Kaethner Jürgen Gebauer
Lars Aulich Axel
Fachtan
Sachdarstellung:
Die
Fraktion AfD Oder-Spree beantragt die Umbesetzung ihrer Regionalräte in der
Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree.
Gem.
§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
werden die Regionalrätinnen und Regionalräte sowie deren Stellvertreter nach
§§
131 Abs. 1 i.V.m. 41 BbgKVerf vom Kreistag gewählt.
Nach
§ 41 Abs. 6 BbgKVerf ist auf Antrag einer Fraktion eine (partielle)
Neubesetzung vorzunehmen, wenn dies der Kreistag mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt.
Über
die in die Regionalversammlung zu entsendenden Regionalrätinnen und
Regionalräte und deren Stellvertreter entscheidet der Kreistag durch offenen
Wahlbeschluss gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf.
Anlage:
Hauptsatzung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Oderland-Spree