Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Oder-Spree
beschließt die Neufassung seiner Geschäftsordnung.
Sachdarstellung:
Nach
3 Änderungen in den letzten 11 Jahren wird statt der 4. Änderung eine
Neufassung der Geschäftsordnung vorgeschlagen, in dessen Zuge auch
redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.
Das
Verfahren des Kreistages wird im Wesentlichen durch die Vorschriften der
BbgKVerf bestimmt. Bestimmte Einzelheiten können in der Geschäftsordnung näher
ausgestaltet werden. Die Einführung des papierlosen Kreistages (Beschluss vom
18.09.2020) macht eine Änderung der Geschäftsordnung erforderlich. Betroffen
sind insbesondere die §§ 1, 4, 8, und 24.
Demnach
werden die Beschlussvorlagen und deren Anlagen und Erläuterungen zukünftig im
kreislichen Ratsinformationssystem hinterlegt, welches die Abgeordneten mit
ihrem Smartphone über die zur Verfügung gestellte Software (Mandatos-App)
erreichen (§ 8).
Die
Einladung zur Kreistagssitzung soll weiterhin auf postalischem Weg erfolgen (§
1). Grund ist, dass die Ladung der Abgeordneten fristgebunden ist, es jedoch
nicht selten vorkommt, dass E-Mails -aus welchen Gründen auch immer- nicht
ankommen und das Kreistagsbüro eine automatische Fehlermeldung erhält. In
diesem Fall ist die E-Mail mit der Ladung nicht im Posteingangsordner des
Abgeordneten auf dem Server seines Providers eingegangen, weshalb deren Inhalt
nicht zur Kenntnis genommen und die Ladungsfrist nicht eingehalten werden kann.
Anders als bei einer schriftlichen Einladung ist eine Zugangsfiktion (3 Tage
nach Aufgabe zur Post) bei einer gescheiterten elektronischen Übermittlung
nicht darstellbar.
Sämtliche
Protokolle der Kreistags- und der Ausschusssitzungen werden im
Ratsinformationssystem bereitgestellt (§§ 23 Abs. 6, 24 Abs. 4). Die
Niederschriften der öffentlichen Sitzungen befinden sich zudem im allgemein
zugänglichen Bürgerinformationssystem auf der Internetseite des Landkreises.
Sachkundige
Einwohner und beratende Ausschussmitglieder haben keinen Zugriff auf die
interne Software, weil sie mangels Mandat nicht am papierlosen Kreistag
teilnehmen; sie erhalten alle relevanten Unterlagen in schriftlicher Form.
Die
Streichung des § 3 Abs. 2 über die Beschlusskontrolle im Kreistagsbüro
entspricht der gelebten Praxis in der Vergangenheit, zumal ein Bedürfnis für
diese ausdrückliche Regelung nicht ersichtlich ist.
Da
die GO internes Recht des Kreistages regelt, unterliegt sie nicht den
Formvorschriften für kommunale Satzungen und bedarf daher zu ihrer Wirksamkeit
keiner öffentlichen Bekanntmachung (§ 26).
Anlagen:
Neufassung der
Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree
Entwurf der
Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree mit Änderungen