Betreff
Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree
Vorlage
042/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Oder-Spree beschließt die Neufassung seiner Geschäftsordnung.

Sachdarstellung:

 

Nach 3 Änderungen in den letzten 11 Jahren wird statt der 4. Änderung eine Neufassung der Geschäftsordnung vorgeschlagen, in dessen Zuge auch redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.

 

Das Verfahren des Kreistages wird im Wesentlichen durch die Vorschriften der BbgKVerf bestimmt. Bestimmte Einzelheiten können in der Geschäftsordnung näher ausgestaltet werden. Die Einführung des papierlosen Kreistages (Beschluss vom 18.09.2020) macht eine Änderung der Geschäftsordnung erforderlich. Betroffen sind insbesondere die §§ 1, 4, 8, und 24.

 

Demnach werden die Beschlussvorlagen und deren Anlagen und Erläuterungen zukünftig im kreislichen Ratsinformationssystem hinterlegt, welches die Abgeordneten mit ihrem Smartphone über die zur Verfügung gestellte Software (Mandatos-App) erreichen (§ 8).

 

Die Einladung zur Kreistagssitzung soll weiterhin auf postalischem Weg erfolgen (§ 1). Grund ist, dass die Ladung der Abgeordneten fristgebunden ist, es jedoch nicht selten vorkommt, dass E-Mails -aus welchen Gründen auch immer- nicht ankommen und das Kreistagsbüro eine automatische Fehlermeldung erhält. In diesem Fall ist die E-Mail mit der Ladung nicht im Posteingangsordner des Abgeordneten auf dem Server seines Providers eingegangen, weshalb deren Inhalt nicht zur Kenntnis genommen und die Ladungsfrist nicht eingehalten werden kann. Anders als bei einer schriftlichen Einladung ist eine Zugangsfiktion (3 Tage nach Aufgabe zur Post) bei einer gescheiterten elektronischen Übermittlung nicht darstellbar.

 

Sämtliche Protokolle der Kreistags- und der Ausschusssitzungen werden im Ratsinformationssystem bereitgestellt (§§ 23 Abs. 6, 24 Abs. 4). Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen befinden sich zudem im allgemein zugänglichen Bürgerinformationssystem auf der Internetseite des Landkreises.

 

Sachkundige Einwohner und beratende Ausschussmitglieder haben keinen Zugriff auf die interne Software, weil sie mangels Mandat nicht am papierlosen Kreistag teilnehmen; sie erhalten alle relevanten Unterlagen in schriftlicher Form.

 

Die Streichung des § 3 Abs. 2 über die Beschlusskontrolle im Kreistagsbüro entspricht der gelebten Praxis in der Vergangenheit, zumal ein Bedürfnis für diese ausdrückliche Regelung nicht ersichtlich ist.

 

Da die GO internes Recht des Kreistages regelt, unterliegt sie nicht den Formvorschriften für kommunale Satzungen und bedarf daher zu ihrer Wirksamkeit keiner öffentlichen Bekanntmachung (§ 26).

Anlagen:

Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree

Entwurf der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree mit Änderungen