Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des eingetragenen Vereins
„Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg e.V.“ auf Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII zu.
Sachdarstellung:
Gemäß § 75 des Achten Buch
Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) können juristische
Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn
sie folgende Voraussetzungen gemäß § 75 SGB VIII erfüllen:
Sie müssen nach § 75 Abs. 1
SGB VIII auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sein,
gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen
Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Ein Anspruch auf Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1,
wer gemäß Abs. 2 auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig
gewesen ist.
Durch die Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe erhält dieser einen bevorzugten Status im Rahmen
der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Anerkennung öffnet den Zugang zum Jugendhilfeausschuss (§ 71 Abs. 1 Satz 2
SGB VIII), zu einer auf Dauer angelegten Förderung (§ 74 Abs. 1 Satz 2 SGB
VIII), zur Beteiligung an anderen Aufgaben (§ 76 SGB VIII) sowie zur
Beteiligung an der Jugendhilfeplanung (§ 80 Abs. 3 SGB VIII).
Die Anerkennung soll solchen
Trägern vorbehalten werden, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der
Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende
Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit
erwartet werden kann.
Der Träger „Jugendbildungswerk
Berlin-Brandenburg e.V.“ hat nunmehr einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe durch den Landkreis Oder-Spree gestellt.
Die Verwaltung des
Jugendamtes hat den Antrag des Trägers nach § 75 SGB VIII und der „Richtlinie
für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch das
Jugendamt des Landkreises Oder-Spree“ vom 05.07.1995 geprüft. Nach erfolgter
Prüfung konnte festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe von dem Träger „Jugendbildungswerk
Berlin-Brandenburg e.V erfüllt werden. Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt dem
Jugendhilfeausschuss dem Antrag stattzugeben.
Begründung:
Der § 75 Absatz 1 SGB VIII
nennt in Nr. 1 bis 4 die übrigen Voraussetzungen, die sämtlich erfüllt sein
müssen, um als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu werden.
§ 75 Absatz 1
Nr. 1 SGB VIII
Der anzuerkennende Träger
muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig
sein, d.h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen. Als Träger der freien
Jugendhilfe können nur solche Träger anerkannt werden, die sich nicht auf die
Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten beschränken, sondern die
Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel haben (vgl. § 1 Abs. 1 SGB VIII). Durch den Verweis auf § 1 SGB VIII wird deutlich, dass
das gesamte Ziel-, Adressaten- und Aufgabenspektrum des SGB VIII als mögliche
Betätigungsform in Frage kommt. Daher ist eine Anerkennung auch dann zulässig,
wenn sich die Tätigkeit des freien Trägers nur auf einen bestimmten Teilbereich
der Jugendhilfe erstreckt.
Schwerpunktmäßig setzt der
Träger die Aufgabe nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (Kinder- und
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach § 11 und 13 SGB VIII) um, worauf sich die
Anerkennung bezieht.
In seiner Satzung (§ 2)
bestimmt das Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg e.V.
-
"Zwecke des Vereins sind die Förderung der Jugendhilfe und die
Förderung der Kinder- und Jugend-, Erwachsenen- und Familienbildung."
-
In diesem Sinne führt der Verein Bildungs- und Begegnungsprojekte,
insbesondere als Workshop- und Bildungswochenenden, pädagogischen Kinder- und
Jugendreisen sowie Bildungstage, in offener Form mit Jugendlichen und
Erwachsenen durch, um sie selbstbestimmt zu einemverantwortungsbewussten Leben
und aktiver Mitarbeit im demokratischen Staat und in einer pluralistischen
Gesellschaft anzuregen. Seine Bildungsarbeit führt der Verein in Form von
Seminaren, Konferenzen, Studienfahrten und praxisorientierten Angeboten in den
Bereichen Umweltschutz, Kultur, Politik, Bildung, Kommunalpolitik und Internationalismus durch.
-
Getragen von dem Bemühen die soziale Integration, insbesondere junger
Menschen, im Bereich Jugendhilfe und Sozialarbeit zu realisieren, soll eine
möglichst vielfältige Kinder-, Jugendhilfe- und Sozialarbeit geleistet werden.
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Der Verein unterstützt junge Menschen, insbesondere von Benachteiligung
und Ausgrenzung bedrohten Kindern und Jugendlichen, bei der Durchsetzung ihrer
Interessen.
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Er fördert die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung
ihres Lebensumfeldes und im demokratischen Gemeinwesen.
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Er fördert die Gleichberechtigung aller Jugendlichen gleich welcher
sexuellen Identität und Orientierung und des Abbaus von Benachteiligungen von
Kindern und Jugendlichen.
-
Der Verein ist parteienunabhängig. Er vertritt den Grundsatz religiöser,
ethnischer und weltanschaulicher Toleranz. Er tritt rassistischen,
extremistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen und diskriminierenden
Bestrebungen entgegen. Er fördert die soziale Integration und gleichberechtigte
Teilhabe unter Wahrung der kulturellen Vielfalt.
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Seine Arbeit macht der Verein durch Publikationen und Medienangebote
öffentlich.
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Der Verein arbeitet zur Verwirklichung seiner Ziele mit Partnern
ähnlicher Zielstellung zusammen.
§
75 Absatz 1 Nr. 2 SGB VIII
Der Träger „Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg
e.V.“ verfolgt gemäß § 2 Nr.1 seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Die
wesentlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit sind im § 3 der Satzung des
Vereins verankert.
Das
Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg e.V. ist beim Finanzamt Frankfurt (Oder)
als gemeinnützig anerkannt. Ein aktueller Nachweis dazu wurde der Verwaltung
des Jugendamtes eingereicht.
§ 75 Absatz 1 Nr. 3 SGB VIII
Der Träger hat schriftlich dargelegt, dass er aufgrund
seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen in der Lage ist „einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
und das von ihm eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und
anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann.
Die Zwecke des Vereins
werden laut Satzung des Jugendbildungswerkes Berlin-Brandenburg e.V.
insbesondere verwirklicht durch:
-
die Förderung und institutionelle Trägerschaft von Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit gemäß der §§ 11, 12, 13 des SGB VIII und den Bestimmungen
des Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder-
und Jugendhilfe (AGKJHG) des Landes Brandenburg;
-
die Schaffung und Unterstützung von nachhaltigen Strukturen und
Netzwerken; insbesondere durch die aktive Mitgliedschaft in regionalen und
landesweiten Fachgremien und -verbänden der Kinder- und Jugendarbeit sowie der
Familien- und Erwachsenenarbeit;
-
die Förderung und institutionelle Trägerschaft von Kultur- und
Bildungsarbeit, Ausbildungs- und Qualifizierungsmanagement unter anderem als
qualifizierter Akteur und Projektentwickler in der Berufsorientierung für
Schüler*innen, der Jugendberufshilfe sowie der soziokulturellen Kinder- und
Jugendarbeit, der Umwelt und Demokratiebildung.
-
die Vertretung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen durch die aktive Mitgliedschaft in regionalen und landesweiten
Fachgremien und -verbänden der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familien- und
Erwachsenenarbeit;
-
die Förderung der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Vereinen,
Verbänden, Schulen und Kommunen durch Beteiligungsprojekte und -workshops,
unter anderem durch Mitwirkung bei der regionalen und lokalen Umsetzung des §
8a der Brandenburger Kommunalverfassung.
-
die Organisation von Erfahrungsaustausch zwischen Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen, unter anderem als generationsübergreifende
Dialogveranstaltungen, z.B. Podiumsgespräche und Erzählcafés und Begegnungen
der Generationen.
-
die Erprobung und Erforschung selbstbestimmter und innovativer Modell-,
Projekt- und Arbeitsformen;
-
die fachliche, inhaltliche und organisatorische Unterstützung von
Vereinen, Verbänden, Initiativgruppen und Kommunen durch Beratung und Fortbildungen;
-
öffentliche Veranstaltungen, Vorträge, Seminare mit thematischem und
personellem Bezug zu gesellschaftlich relevanten Themen aus Sicht von Kindern
und jungen Erwachsenen;
-
die Durchführung von Schulungen für ehrenamtlich Tätige (z.B.
Jugendleitercard - JuLeiCa);
-
die Durchführung von Kinder- und Jugendferien/-freizeiten und
pädagogischen Kinder- und Jugendreisen
-
die Durchführung von internationalem Jugend- und Fachkräfteaustausch;
-
die Förderung der politischen Bildung und Demokratiebildung, insbesondere
durch die Organisation von Diskussionsrunden und Seminaren in Kooperation mit
der Landeszentrale für politische Bildung des Bundes und der Länder Berlin und
Brandenburg;
-
die Stellungnahme zu aktuellen Fragen der Jugendpolitik und des
Jugendrechts und das Eintreten für deren Durchsetzung insbesondere durch die
aktive Mitarbeit in den Gremien der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. den
regionalen AG nach § 78 SGB VIII;
-
die Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen,
Trainings in Schulen, Unternehmen, Behörden, Organisationen für Menschen mit
Migrationshintergrund und für die Mehrheitsbevölkerung, insbesondere in
Teambildungsprojekten und Bildungsangeboten des "Sozialen Lernens in
Gruppen" (§ 29 SGB VIII);
-
die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Jugendarbeit, der
Jugendhilfe und der Jugendsozialarbeit durch die aktive Mitgliedschaft in
regionalen und landesweiten Fachgremien und -verbänden der Kinder- und
Jugendarbeit sowie der Familien- und Erwachsenenarbeit;
§ 75 Absatz 1 Nr. 4 SGB VIII
Die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes
förderliche Arbeit, ist in der Satzung des Vereins entsprechend verankert.
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne
eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden,
ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten,
die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen
in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für
eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Das
Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg e.V. hat eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit in § 2 Nr. 3 und 4 seiner Satzung des Vereins
entsprechend verankert, u.a. in dem es durch seine Arbeit Kinder, Jugendliche
und Erwachsene "selbstbestimmt zu einem verantwortungsbewussten Leben und
aktiver Mitarbeit im demokratischen Staat und in einer pluralistischen
Gesellschaft" befähigt.
Das
Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg e.V. fördert die Mitbestimmung von
Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes und im
demokratischen Gemeinwesen. Der Verein bietet Unterstützung zur Bildung und
Festigung von werteorientierten Haltungen, Entwicklung von bedarfsorientierten
Ideen und Konzepten, und um junge Menschen zu befähigen, sich an demokratischen
Prozessen zu beteiligen.
§ 75 Absatz 2
SGB VIII
Ein Anspruch auf Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1,
wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.
Das Jugendbildungswerk
Berlin-Brandenburg e.V. hat sich am 03.09.2013 gegründet und ist in das
Vereinsregister Frankfurt (Oder) unter VR 6179 FF als gemeinnütziger Verein
eingetragen worden. Ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des
Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) liegt der Verwaltung des Jugendamtes vor. In dem
Auszug sind 7 Vorstandsmitglieder benannt.
Gemäß Punkt 4 der Richtlinie
für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Oder-Spree sind
die Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1 SGB VIII erfüllt, wenn: „[…] eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Trägern der öffentlichen und
freien Jugendhilfe erfolgt, […]“.
Das Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg e.V. ist
Mitglied im Kreis-, Kinder- und Jugendring Märkisch Oderland und im
Landesverband Kinder- und Jugendreisen (LAKIJU) e.V. sowie Gründungsmitglied
des Fachverbandes für Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V. und
kooperiert eng mit allen relevanten Partnern in seinem Wirkungsraum, so z.B.
dem "Jugendring e.V.", dem Kreissportbund Oder-Spree, der BSG
Pneumant e.V.,
der Kulturfabrik Fürstenwalde gGmbH mit ihrem
soziokulturellen Zentrum "Parkclub", dem Jugendteam Beeskow der Stiftung
SPI.
Eine Vielzahl der Bildungs- und Begegnungsprojekten
finden in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Oder-Spree und
Umgebung, wie z.B. dem Jugendclub NORD in Fürstenwalde, dem Kinder- und
Jugendzentrum der Gemeinde Schöneiche, dem Jugendclub Oase in Woltersdorf und
in Jugendbildungsstätten wie der Evangelischen Jugendbildungsstätte Hirschluch,
dem Ferienland Grünheide e.V., der Werlseehütte und dem Störitzland in
Grünheide (Mark) und dem Projekthaus "Haus des Wandels" in Steinhöfel
statt, mit denen wir verlässliche Kooperationsbeziehungen aufgebaut haben.
Gemäß Punkt 6 der Richtlinie für die Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Oder-Spree hat der o.g.
Träger seinen Wirkungskreis im Landkreis Oder-Spree für den Zeitraum des Jahres
2019 dargestellt. Das Jahr 2020 wurde aus pandemiebedingten Gründen nicht zur
Prüfung herangezogen.
In der Darstellung des Wirkungskreises des Trägers
für das Jahr 2019 im Landkreis Oder-Spree wird die große Vielfalt und Vielzahl
an Angeboten sichtbar. Neben der Zielgruppe der Jugendweiheteilnehmer werden
die Angebote auch von Nicht-Jugendweiheteilnehmern gut frequentiert und auch
gezielt durch den Verein angeboten.
Im Jahr 2019 hat der Verein eine große Auswahl
Angeboten in Form von Seminaren, Workshops, Workcamps, einem Jugendaustausch,
Ferienfahrten, Exkursionen und Turnieren im Rahmen von Sport- und
Erlebnispädagogik, pädagogischen Kinder- und Jugendreisen, interkulturellen
Begegnungen sowie eine Bildungswoche „JULEICA“ in seinem Programm aufgenommen
und realisiert. Von insgesamt 1.467 Teilnehmern wurden 855 aus dem Landkreis
Oder-Spree (58,2%) mit diesen Angeboten erreicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen aus
diesem Antrag.