Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 70 Abs. 1 BbgKVerf in Verbindung mit § 5 Ziff 3.1 der Haushaltssatzung des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
014/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag genehmigt eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Produkt 12801 (Katastrophenschutz) in Höhe von 400.000.- EURO zur Anschaffung von zwei Feuerwehreinsatzfahrzeugen LF 20.

Sachdarstellung:

 

Der Landkreis Oder-Spree ist als Träger des Katastrophenschutzes für die Aufstellung und Unterhaltung einer BSE (Brandschutzeinheit) verantwortlich. Hierzu bekommt er u.a. vom Bund Fahrzeuge gestellt, die der Landkreis den Gemeinden, die sich vertraglich zur Mitwirkung verpflichtet haben, zur Verfügung stellt.

Derzeit sind vier dieser Fahrzeuge seit 1993 (und Folgejahre) in den Gemeinden des Landkreises Oder-Spree im Einsatz. Die ersten Fahrzeuge sind abgeschrieben und lassen sich nur noch mit zunehmend unverhältnismäßigen Reparaturaufwand durch die einsatztechnische Prüfung in der Landesprüfstelle für Feuerwehrtechnik in Borkheide bringen.

Sie müssen daher sukzessive in den folgenden Jahren ersetzt werden. Auf Grund anderer Schwerpunktsetzung in der Zivilverteidigung hat der Bund angekündigt, nur noch zwei Fahrzeuge dieses Typs für den Katastrophenschutz im Landkreis als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Die Beschaffung beim Bund läuft fortwährend. Wann die Ersatzfahrzeuge dem Landkreis übergeben werden können, ist noch nicht absehbar.

Damit hatte der Landkreis die Frage zu beantworten, wie mit der Ersatzbeschaffung der anderen beiden Fahrzeuge umzugehen ist. Der Landkreis hat mit den beiden betroffenen Trägern des Brandschutzes (Stadt Storkow; Amt Spreenhagen) das Gespräch aufgenommen. Neben dem Einsatz in der BSE haben die Fahrzeuge auch in der örtlichen Bedarfsplanung eine wichtige Funktion. Beide Träger haben sich daher bereit erklärt, die Ersatzbeschaffung hälftig mit zu finanzieren. Die beiden Fahrzeuge sollen aus Wirtschaftlichkeitsgründen zusammen vom Landkreis nach gemeinsamer Konfiguration im Jahr 2021 beschafft werden und dann in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Die entsprechenden Verträge zur Beschaffung, Finanzierung und zum künftigen Einsatz sind geschlossen.

Der Landkreis hat seinen Haushalt für 2021 bereits im Dezember letzten Jahres beschlossen. Im Teilfinanzhaushalt des Produktes 12801 (Katastrophenschutz) wurde zunächst für ein Fahrzeug ein Betrag von 360.000.- EURO eingestellt, da der Landkreis bei der Planung davon ausgegangen ist, das Fahrzeug in sein Sachanlagevermögen zu übernehmen. Die Gespräche mit den Gemeinden konnten erst Anfang des Jahres geführt werden. Beide Gemeinden legen Wert darauf, dass die Ersatzbeschaffungen noch im Jahr 2021 durchgeführt werden. Im Ergebnis der Konfiguration der Fahrzeuge auch mit Blick auf die Gemeindebelange und mit den Kosten für die notwendige Digitalfunkausrüstung kostet ein Fahrzeug nach dem Ergebnis der Ausschreibung 400.000.- EURO.

Damit werden die im Teilfinanzhaushalt für 2022 veranschlagten Mittel, die dann nicht mehr benötigt werden, zur Finanzierung nicht ganz reichen. Ersatzdeckungsmittel sind vorhanden, so dass der Betrag aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden kann. Damit sichert diese Kooperation sowohl die gemeindliche als auch die kreisliche Einsatzbereitschaft ab und schafft wieder für diesen benötigten Fahrzeugtyp eine langfristige Perspektive.

Im Ergebnis der Gespräche mit den beiden Trägern des Brandschutzes ist die finanzielle Beteiligung des Landkreises in Höhe von 400.000.- EURO im Ergebnishaushalt zu veranschlagen, da die Fahrzeuge im Eigentum der Gemeinde stehen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve.