Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren Vorbereitung und der baulichen
Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6704,
Abschnitt 020, Abzweig Vorwerk Bomsdorf -
Schwerzko auf einer Länge von ca. 520 m.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 011/11/2021
vom 14.04.2021 führt die Verwaltung die planerische Vorbereitung des
grundhaften Ausbaus der K 6704, Abschnitt 020, vom Abzweig Vorwerk Bomsdorf -
Schwerzko weiter fort. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die bauliche
Realisierung des vorgenannten Teilstückes in 2022 vorzunehmen.
Bauliche Realisierung:
Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den
grundhaften Ausbau der Straße vom Knotenpunkt Abzweig Vorwerk Bomsdorf bis zum
OE Schwerzko mit einer Breite von 6,00 m vom Bauanfang bei km 0+000 bis km
0+520 (Länge von 520 m).
Die neue Straßenführung orientiert sich an der
vorhandenen Trasse. Die Eingriffe in die seitlich angrenzenden Seitenräume und
Böschungen sind auf ein Mindestmaß minimiert. Auf Grund des damit nur
beschränkt zur Verfügung stehenden Korridors beruhen die gewählten
Trassierungsparameter der Straße auf fahrgeometrische Kriterien. Die
erforderliche Querneigung wird durch eine wechselseitige Einseitenneigung mit
den entsprechenden Verwindungsbereichen erreicht. Der für den
Kreisstraßenabschnitt maßgebende Begegnungsverkehr Bus/Bus ist durch eine
Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h im Bereich der engen Doppelkurven
und durch eine verstärkte Befestigung der Bankette mit Schotterrasen
durchgehend gewährleistet. In den Kurven erfolgt eine Kurvenrandverbreiterung.
Im Ortseingangsbereich erhält der Kurveninnenbereich eine Verbreiterung in
Granitpflaster auf einer Länge von 65 m.
Folgender Fahrbahnaufbau ist für den Ausbaubereich
nach der RStO 01 konzipiert:
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
39 cm Schottertragschicht
55
cm Gesamtaufbau
Zur Sicherung einer
Einschnittsböschung wird auf 30 Meter Länge eine Stützwand in einer Höhe bis
etwa 1,50 m aus Naturstein-Gabionen ausgeführt. Diese fügt sich harmonisch in
das umgebende Landschaftsbild ein.
Die Straßenentwässerung ist in Anlehnung an den
Bestand weiterhin über die Bankette in den Straßenraum vorgesehen.
Der Ausbaubereich befindet
sich im Landschaftsschutzgebiet LSG „Dorchetal und Fasanenwald“ sowie im
FFH-Gebiet „Dorchetal“. Durch eine FFH Vorprüfung und die Erarbeitung eines
Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden die naturschutzrechtlich relevanten
Eingriffe benannt und bewertet. Die durch den Straßenausbau verursachten Beeinträchtigungen
in Natur und
Landschaft (Neuversiegelung von ca. 1300 m², Fällung von 23 straßenbegleitenden
Bäumen) werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch geeignete
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert (Lückenbepflanzung an den
Kreisstraßen 6702, 6704, 6708 und 6709, Ausgleich für die Versiegelung in
Abstimmung mit dem Amt Neuzelle und dem Wasser-
und Bodenverband Schlaubetal/Oderauen).
Die Baudurchführung soll im
Zeitraum von März 2022 bis September 2022 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m
Breite, der Erneuerung der Bankette und Versickerungsflächen kann der
erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten
zehn Jahre minimiert werden.
Die Verwaltung hat für den Ausbau der K 6704 vom
Abzweig Vorwerk Bomsdorf - Schwerzko am 26.03.2021 einen Antrag auf Gewährung
von Zuwendungen auf
Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg)
beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, gestellt. Auf Grund der begrenzten Ausgabe von Zuwendungen pro
Jahr geht jedoch die Verwaltung davon aus, dass für diese Straßenbaumaßnahme
keine Zuwendungen durch den Landesbetrieb in Aussicht gestellt werden können.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung Stand
03/2021 Planung und
Bau 698.529,00 € |
|
Objektbezogene
Zuwendung |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung 2020 Ansatz 2020 82.500 € Ansatz 2021 19.000 € Ansatz 2022 506.500 € Ansatz 2023 0 € Gesamt: 608.000 € |
Produktsachkonto 54210.7852042010 54210.7852042010 54210.7852042010 54210.7852042010 |
|
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme war erstmalig Bestandteil der Prioritätenliste
2020-2023 ff, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag
beschlossen wurde.
Für die grundhafte Erneuerung der K 6704-20 Abzweig
Vorwerk Bomsdorf-Schwerzko
wurden für die Haushaltsjahre 2020-2021 finanzielle Mittel
für Planungsleistungen in Höhe von 101.500 € bereitgestellt. Des Weiteren
wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 für die bauliche Umsetzung der
Maßnahme 506.500 € in den Finanzplan für 2022 eingestellt.
Nach der aktuellen Kostenberechnung erhöhen sich
die Gesamtkosten um rd. 90.600 €. Die Kostenerhöhung muss bei der kommenden
Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt werden.
Die Finanzierung der Baumaßnahme kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug