Betreff
Baubeschluss zur baulichen Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6704, Abschnitt 020, freie Strecke Abzweig Vorwerk Bomsdorf - Schwerzko
Vorlage
023/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen

Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6704, Abschnitt 020, Abzweig Vorwerk Bomsdorf - Schwerzko auf einer Länge von ca. 520 m.

 

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 011/11/2021 vom 14.04.2021 führt die Verwaltung die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6704, Abschnitt 020, vom Abzweig Vorwerk Bomsdorf - Schwerzko weiter fort. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die bauliche Realisierung des vorgenannten Teilstückes in 2022 vorzunehmen.

 

Bauliche Realisierung:

Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den grundhaften Ausbau der Straße vom Knotenpunkt Abzweig Vorwerk Bomsdorf bis zum OE Schwerzko mit einer Breite von 6,00 m vom Bauanfang bei km 0+000 bis km 0+520 (Länge von 520 m).

 

Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse. Die Eingriffe in die seitlich angrenzenden Seitenräume und Böschungen sind auf ein Mindestmaß minimiert. Auf Grund des damit nur beschränkt zur Verfügung stehenden Korridors beruhen die gewählten Trassierungsparameter der Straße auf fahrgeometrische Kriterien. Die erforderliche Querneigung wird durch eine wechselseitige Einseitenneigung mit den entsprechenden Verwindungsbereichen erreicht. Der für den Kreisstraßenabschnitt maßgebende Begegnungsverkehr Bus/Bus ist durch eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h im Bereich der engen Doppelkurven und durch eine verstärkte Befestigung der Bankette mit Schotterrasen durchgehend gewährleistet. In den Kurven erfolgt eine Kurvenrandverbreiterung. Im Ortseingangsbereich erhält der Kurveninnenbereich eine Verbreiterung in Granitpflaster auf einer Länge von 65 m.

 

Folgender Fahrbahnaufbau ist für den Ausbaubereich nach der RStO 01 konzipiert:

 

                                  4 cm   Asphaltdeckschicht

                        12 cm Asphalttragschicht

                        39 cm Schottertragschicht

                        55 cm Gesamtaufbau

 

Zur Sicherung einer Einschnittsböschung wird auf 30 Meter Länge eine Stützwand in einer Höhe bis etwa 1,50 m aus Naturstein-Gabionen ausgeführt. Diese fügt sich harmonisch in das umgebende Landschaftsbild ein.

 

Die Straßenentwässerung ist in Anlehnung an den Bestand weiterhin über die Bankette in den Straßenraum vorgesehen.

 

Der Ausbaubereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet LSG „Dorchetal und Fasanenwald“ sowie im FFH-Gebiet „Dorchetal“. Durch eine FFH Vorprüfung und die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe benannt und bewertet. Die durch den Straßenausbau verursachten Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft (Neuversiegelung von ca. 1300 m², Fällung von 23 straßenbegleitenden Bäumen) werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert (Lückenbepflanzung an den Kreisstraßen 6702, 6704, 6708 und 6709, Ausgleich für die Versiegelung in Abstimmung mit dem Amt Neuzelle und dem Wasser- und Bodenverband Schlaubetal/Oderauen).

 

Die Baudurchführung soll im Zeitraum von März 2022 bis September 2022 erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m Breite, der Erneuerung der Bankette und Versickerungsflächen kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre minimiert werden.

 

Die Verwaltung hat für den Ausbau der K 6704 vom Abzweig Vorwerk Bomsdorf - Schwerzko am 26.03.2021 einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen auf Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, gestellt. Auf Grund der begrenzten Ausgabe von Zuwendungen pro Jahr geht jedoch die Verwaltung davon aus, dass für diese Straßenbaumaßnahme keine Zuwendungen durch den Landesbetrieb in Aussicht gestellt werden können.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung Stand 03/2021

 

Planung und Bau    698.529,00 €                     

 

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2020

 

Ansatz 2020                   82.500 €

 

Ansatz 2021                   19.000 €

 

Ansatz 2022                 506.500 €

 

Ansatz 2023                            0 €

 

Gesamt:                      608.000 €   

 

 Produktsachkonto

 

 

 

54210.7852042010

 

54210.7852042010

 

54210.7852042010

 

54210.7852042010

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Investitionsmaßnahme war erstmalig Bestandteil der Prioritätenliste 2020-2023 ff, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Für die grundhafte Erneuerung der K 6704-20 Abzweig Vorwerk Bomsdorf-Schwerzko

wurden für die Haushaltsjahre 2020-2021 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 101.500 € bereitgestellt. Des Weiteren wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 für die bauliche Umsetzung der Maßnahme 506.500 € in den Finanzplan für 2022 eingestellt.

 

Nach der aktuellen Kostenberechnung erhöhen sich die Gesamtkosten um rd. 90.600 €. Die Kostenerhöhung muss bei der kommenden Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt werden.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

 

gez. Perlick

Amtsleiter

 

 

 

Anlage:

Kartenauszug