Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung erhält den Auftrag, Vorschläge für die Bereitstellung der Corona
Schnelltest für die Vereine zu unterbreiten. Diese sollten die Vereine von
diesen außerplanmäßigen Kosten für die Schnelltests entlasten.
Sachdarstellung:
Wie man der
Arbeitsschutzverordnung vom 20. April 2021 entnehmen kann, sind Arbeitgeber
verpflichtet, Beschäftigten, welche nicht im Homeoffice arbeiten können,
mindestens einmal pro Woche einen Corona Schnelltest anzubieten. Ein Test kostet
zwischen 4,80 Euro und 6,50 Euro. Die gemeinnützigen Vereine hatten bereits vor
der Corona Pandemie zur Aufrechterhaltung der Angebote in einzelnen Bereichen
eine sehr sparsame Haushaltsführung. Mit der nun zusätzlich geforderten
Bereitstellung von Testmöglichkeiten wird das enge Budget in einer
Größenordnung belastet, welche die Vereine ohne Unterstützung nicht stemmen
können. Die angebotenen kostenlosen Tests in den Testzentren sind aber für
diesen Personenkreis nicht vorgesehen.