Betreff
Resolution des Kreistags Oder-Spree an die Landesregierung - Finanzielle und personelle Unterstützung für Kommunen im Umfeld von Tesla
Vorlage
17/BVB/FrWähler/2021
Art
Antrag

Die Landesregierung hat den Kommunen im „Kooperationsraum“ um die Ansiedlung von Tesla mehrfach finanzielle und auch personelle Unterstützung zur Durchführung der durch die Ansiedlung von Tesla mit zusätzlichen Planungen für soziale und Verkehrsinfrastruktur belasteten kommunalen Verwaltungen zugesagt. Darüber hinaus bedarf es unstreitig der Unterstützung bei den zusätzlichen daraus resultierenden Investitionen, die aus den kommunalen Haushalten der Region nicht zu finanzieren sind.

 

Mit dem am 31.03.2021 veröffentlichten „Landesplanerischen Konzept zur Entwicklung des Umfeldes der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide (Mark)“ hat die Landesregierung nicht nur nachgewiesen, dass es durch die Ansiedlung von Tesla  induzierte, zusätzliche Bedarfe an Wohnbauflächen, Wohnungsbau und Gewerbeflächen gibt, sondern sie hat diese Anforderungen auch gemeindescharf für die erste Ausbaustufe der Fabrik bis zum Vollausbau ausgewiesen und fordert von den beteiligten Kommunen eine rasche Umsetzung. Dies ist jedoch ohne eine finanzielle und auch personelle Unterstützung der angesprochenen Kommunen nicht zu leisten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag Oder-Spree fordert die Landesregierung auf, den mit dem „Landesplanerischen Konzept zur Entwicklung des Umfeldes der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide (Mark)“ nachgewiesenen und seitens der Gemeinsamen Landesplanung auch von den Kommunen des „Kooperationsraums“ mindestens indirekt geforderten zusätzlich erforderlichen Leistungen und Investitionen der Kommunen Rechnung zu tragen und kurzfristig Zuschüsse und weitere Unterstützungsleistungen an die betroffenen Kommunen über eine zeitlich nicht befristete Förderrichtlinie umzusetzen.

 

Begründung:

Aus der Betrachtung der Herangehensweise der Gemeinsamen Landesplanung (GL) an das „Landesplanerische Konzept zur Entwicklung des Umfeldes der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide (Mark)“ ergibt sich zwingend ein zusätzlicher Handlungsbedarf. Dessen tragende Herleitung lässt sich wie folgt gerafft zusammenfassen:

 

„Konkrete Zahlen für die zu erwartenden Zuzüge mussten erst durch komplexe Prognosen erarbeitet und bewertet werden. Dabei wurde nicht nur die Zahl der künftig direkt bei Tesla Beschäftigten einbezogen, sondern auch [die] erforderlichen Stellenwiederbesetzungen und Wachstumseffekte im unternehmerischen Umfeld, z. B. bei Zulieferern oder infolge steigender regionaler Wertschöpfung, betrachtet (Kapitel 3).“ (S. 81)

 

„In Brandenburg werden die Zuzüge durch verkehrliche Lagegunst, infrastrukturelle Versorgungsgesichtspunkte und preisliche Aspekte ausgerichtet sein. Vieles spricht dafür, dass der landesplanerisch abgesteckte Kooperationsraum hier die bevorzugte Destination sein wird.“ (S. 81)

 

Im Ergebnis wurde ein Mehrbedarf an Wohnraum im Kooperationsraum zur ersten Ausbaustufe mit 8.029 Wohneinheiten bzw. 131,0 ha (anhand der Orientierungswerte Baudichten) und zur finalen Ausbaustufe mit 24.795 Wohneinheiten bzw. 404,6 ha (anhand der Orientierungswerte Baudichten) festgestellt (vgl. auch Tab. 15, S. 57/58).

 

Die GL schreibt zur Umsetzung/Realisierung: „Voraussetzung dafür ist jedoch die stringente Umsetzung der Handlungsempfehlungen durch Land, Region und Kommunen.“ (S. 82) Das bedeutet, die entsprechenden Planungen sind möglichst umgehend und abgestimmt im „Kooperationsraum“ anzugehen und daraus folgende Investitionen zeitnah zu tätigen.

 

Darüber hinausgehend stellt die GL fest:

„Im näheren Umfeld des Tesla-Werks ist ein Mehrbedarf an Wohnraum zu erwarten, der mit den zur Verfügung stehenden Potenzialen nicht abgedeckt werden kann. Zwar wird dieses Problem wahrscheinlich noch nicht für den 1. Bauabschnitt von Tesla auftreten. Jedoch sprechen die Annahmen für die weiteren Entwicklungen für einen signifikanten Handlungsbedarf. Mit Blick auf die planerischen Vor- und Abläufe und die ausgeprägte Höhe des abgeleiteten Fehlbedarfs kann hierauf nicht erst reagiert werden, wenn Tesla den Ausbau des Standortes über das Maß des ersten Bauabschnittes hinausgehend beginnt.“ (S. 66)

 

„Diese [Wohnbauflächen-]Potenziale sollten effektiv und ressourcenschonend genutzt werden, um sicherzustellen, dass die avisierten Zahlen zu den benötigten Wohneinheiten auch tatsächlich geschaffen werden. Einer Entwicklung mit entsprechenden Baudichten kommt daher eine hohe Bedeutung zu.“ (S. 76)

 

Die entsprechenden Zuzüge haben jedoch auch erhebliche verkehrliche Folgen: „Die in den vorherigen Abschnitten hergeleiteten Zahlen belegen, dass für die Zuzüge in den Kooperationsraum insgesamt mehr als ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Allerdings wären in diesem Fall negative Verkehrsfolgen mit den entsprechenden negativen Auswirkungen zu erwarten.“ (S. 69) und „Natürlich ist klar, dass die Nachfrage nach Wohnraum sich verlagern wird, wenn die Angebotsseite [im Nahbereich um Tesla] nicht Schritt hält.“ (S. 69)

 

„Für die Ansiedlung von weiteren Unternehmen wurde ein nur sehr eingeschränktes Potenzial an zur Verfügung stehenden Flächen im Kooperationsraum identifiziert. Hier besteht Handlungsbedarf [...].“ (S. 82)

 

Um die Verkehrsprobleme in der Region nicht noch weiter unnötig zu steigern, schlussfolgert die GL: „Um die durch das Wachstum in der Region entstehenden Verkehre zu minimieren, sollten wie in Kapitel 6 beschrieben aus landesplanerischer Sicht vor allem die Wohnbauzuwächse entlang der RE1-Achse genutzt werden. Ebenso braucht es kluge innerörtliche städtebauliche Strategien der Kommunen, bei denen gut geeignete Standorte der Versorgung und der sozialen Infrastruktur gewählt werden, um unnötige Verkehre zu vermeiden.“ (S. 75) „Anderenfalls würden die Wohnsitznahmen derjenigen Tesla-Beschäftigten, die grundsätzlich die räumliche Nähe zum Werk bevorzugen würden, auf weiter entfernte Orte verlagert. Steigende Verkehrsbelastungen insgesamt, aber vor allem für die auf dem Arbeitsweg durchquerten Orte wären die Folge.“ (S. 75/76)

 

„Insgesamt bleibt aus verkehrlicher Sicht festzuhalten, dass der Zuwachs [an Einwohnern] auf Siedlungslagen konzentriert werden sollte, die über eine Lage am RE1 verfügen, an die Haltepunkte angebunden sind oder von denen aus eine weitgehend ortsdurchfahrtsfreie Fahrtbeziehung nach Freienbrink besteht. Damit ist eine Lenkung des Tesla-induzierten Bevölkerungszuzugs auf öffentliche Verkehre ein wichtiger Aspekt (siehe Handlungsempfehlung 9 in Kapitel 8).“ (S. 56)

 

Zu den resultierenden Mehrbedarfen an sozialer Infrastruktur führt die GL aus:

„In Kapitel 4 wurde der Mehrbedarf an sozialer Infrastruktur, insbesondere Kitas und Schulen aber auch Sport- und Spielstätten abgeleitet. […] Die Schaffung entsprechender neuer Kapazitäten ist Voraussetzung dafür, dass die Wohnbaupotenziale aktiviert werden können und der notwendige Wohnraum geschaffen wird. Viele Kommunen auch im Kooperationsraum verfügen jedoch nur über eingeschränkte Möglichkeiten, diese Infrastruktur begleitend zu einer angebotsorientierten Bauleitplanung weiterzuentwickeln, weil die gemeindlichen Haushalte die notwendigen Investitionen nicht ermöglichen.“ (S. 77/78)

 

„Zur Umsetzung der Erkenntnisse des landesplanerischen Konzepts bedarf es hier entsprechender Lösungen. Anderenfalls könnten viele der identifizierten Wohnraumpotenzialflächen ungenutzt bleiben und der für die Tesla-bedingten Zuzüge erforderliche Wohnraum würde nicht geschaffen werden.“ (S. 38)

 

Eine der geforderten „Lösungen“ liegt mit diesem Antrag vor.

 

„Wichtig dafür ist jedoch eine stringente Umsetzung der Erkenntnisse durch die Städte und Gemeinden. Dass dazu in einigen Bereichen Unterstützung notwendig sein wird, ist bereits angesprochen worden und wird in Kapitel 8 bei den Handlungsempfehlungen noch einmal aufgegriffen.“ (S. 69) Damit ist das Unterstützungserfordernis nochmals prägnant belegt.

 

Ein Verweis auf die „Planungsförderungsrichtlinie“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist hier nicht ausreichend, weil damit in Teilen zwar Planungen ermöglicht werden könnten, aber die Kommunen trotzdem vor dem Problem stehen, wie und mit welchem Personal sie die Planungen und Investitionen aus den gegebenen Haushalten umsetzen sollen. Zudem waren Anträge für das Programmjahr 2021 schriftlich bis spätestens zum 30.04.2021 beim LBV einzureichen. Es steht zu bezweifeln, dass das Programm und die verhältnismäßig kurze Antragsfrist für alle Gemeinden des Kooperationsraums ausreichend waren.

 

Ferner gelten Personal- und Sachkosten der jeweiligen (Gemeinde-)Verwaltungen als nicht zuwendungsfähig. Dies ist grundlegend zu ändern, um den Kommunen zu ermöglichen, entsprechende Kapazitäten aufzubauen und bis zum Ende der Entwicklung von Tesla am Standort Freienbrink vorzuhalten.

 

Die Erkenntnis der GL im Konzept sei „[…] daher für die Umsetzung der Erkenntnisse aus den landesplanerischen Arbeiten von herausgehobener Bedeutung, zwischen Land, Landkreisen und Kommunen Lösungen für diese Herausforderung zu entwickeln“ (S. 78), muss unverzüglich mit Leben gefüllt werden.

 

„Weitere Handlungsbedarfe liegen in der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Feuerwehren (z. B. die Nachwuchsgewinnung betreffend), der medizinischen Versorgung in der Region aber auch in der Abstimmung zu Wasserver- und Abwasserentsorgung.“ (S. 78), auf die jedoch weder hinsichtlich der dazu erforderlichen Planungen noch bezüglich der dazu erforderlichen zusätzlichen finanziellen Mittel eingegangen wird.

 

Dieser Antrag ist erforderlich, um die Kommunen des „Kooperationsraums“ auch wirklich zu befähigen, die durch die Ansiedlung von Tesla induzierten zusätzlichen Bedarfe zeitnah planen und realisieren zu können, damit es im Rahmen der Ansiedlung von Tesla in den Bereichen der verfügbaren Wohnungen, Gewerbeflächen und der zugehörigen sozialen Infrastruktur nicht zu Problemen und Verwerfungen kommt.

 

Im Rahmen der Landeshaushaltspläne 2020 und 2021 sind bereits erhebliche Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds (ZifoG) für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen aufgrund der Tesla-Ansiedlung und Mittel für die Feuerwehrinfrastruktur (KIP II) als Planansätze und Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Aus diesen Mitteln sind die Kommunen im Umfeld von Tesla bei der Bewältigung der vor ihnen stehenden Herausforderungen zwingend und auskömmlich zu unterstützen.