Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hat die
Ablehnung der Übernahme der Trägerschaft der Gesamtschule Storkow durch den
Landkreis Oder-Spree unter dem Vorbehalt beschlossen, dass eine
Verwaltungsvereinbarung zur Zahlung eines Schulkostenbeitrages zwischen dem
Landkreis Oder-Spree und dem Schulträger geschlossen wird.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des
Landkreises Oder-Spree hat mit Beschluss vom 18.06.1997 die Trägerschaft für
die Gesamtschule Storkow (jetzt Grund- und Oberschule Storkow) abgelehnt,
vorbehaltlich, dass eine Verwaltungsvereinbarung zur Schulkostenpauschale
zwischen dem LOS und dem Schulträger abgeschlossen wird.
Der aktuelle
öffentlich-rechtliche Vertrag vom 5. Juli 2018 läuft zum 31. Juli 2021 aus.
Folglich wäre eine neue Schulkostenpauschale zu verhandeln.
Aufgrund der Anpassungen
des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) § 110 „Sachkosten“ wonach
nunmehr auch die Investitionskosten in Form von Abschreibungen als Sachkosten
angerechnet werden können, soll künftig keine Schulkostenpauschale mehr
verhandelt werden. Die Abrechnung des Schulkostenbeitrages soll künftig nach
BbgSchulG § 110 „Sachkosten“ in Verbindung mit § 116 „Schulkostenbeitrag“
erfolgen.
So können die realen
Schulkosten für die Beschulung der Schüler*innen der Sekundarstufe 1 mit
Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree abgerechnet werden. Die Verhandlungen zur
Zahlung einer Schulkostenpauschale im vier-Jahresrhythmus können somit
entfallen und der öffentlich-rechtliche Vertrag kann auf unbestimmte Zeit geschlossen
werden.
Zur Umsetzung ist die
Änderung des o.a. Beschlusses notwendig. Der Passus „…zur Kostenpauschale…“ ist
durch die Formulierung „…zur Zahlung eines Schulkostenbeitrages…“ zu ersetzen.
Die Zahlung der
Schulkostenpauschale erfolgt aktuell jährlich rückwirkend für das abgelaufene
Schuljahr zum 31. Juli des Kalenderjahres.
Die
grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers, Stadt Storkow, zum
Verfahrensvorschlag liegt vor. Voraussetzung ist die Entscheidung der entsprechenden
kommunalen Gremien.
Die
Ablehnung der Übernahme der Trägerschaft für die o.a. Schule bleibt von dieser
Änderung unberührt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
aktuelle Schulkostenpauschale pro Schüler*in pro Schuljahr beträgt 1.000,00 €.
Daraus ergibt sich eine monatliche Kostenpauschale von 83,33 € pro Schüler*in
pro Monat. Das Schuljahr beginnt gemäß BbgSchulG am 1. August und endet am 31.
Juli.
Die
Grund- und Oberschule Storkow beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der
Sekundarstufe 1, 150 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand Oktoberstatistik
2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 80,25 €.
Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben,
Einsparungen von 5.544,00 €.
Mit
Abschluss der neuen Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Abrechnung und Zahlung
des Schulkostenbeitrages nicht mehr für das abgelaufene Schuljahr, sondern für
das abgelaufene Haushaltsjahr.