Betreff
Änderung des Beschlusses „Ablehnung der Übernahme der Trägerschaft der Gesamtschule Storkow“, Beschluss-Nr.: 37/27/97 vom 18.06.1997
Vorlage
029/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag hat die Ablehnung der Übernahme der Trägerschaft der Gesamtschule Storkow durch den Landkreis Oder-Spree unter dem Vorbehalt beschlossen, dass eine Verwaltungsvereinbarung zur Zahlung eines Schulkostenbeitrages zwischen dem Landkreis Oder-Spree und dem Schulträger geschlossen wird.

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat mit Beschluss vom 18.06.1997 die Trägerschaft für die Gesamtschule Storkow (jetzt Grund- und Oberschule Storkow) abgelehnt, vorbehaltlich, dass eine Verwaltungsvereinbarung zur Schulkostenpauschale zwischen dem LOS und dem Schulträger abgeschlossen wird.

 

Der aktuelle öffentlich-rechtliche Vertrag vom 5. Juli 2018 läuft zum 31. Juli 2021 aus. Folglich wäre eine neue Schulkostenpauschale zu verhandeln.

 

Aufgrund der Anpassungen des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) § 110 „Sachkosten“ wonach nunmehr auch die Investitionskosten in Form von Abschreibungen als Sachkosten angerechnet werden können, soll künftig keine Schulkostenpauschale mehr verhandelt werden. Die Abrechnung des Schulkostenbeitrages soll künftig nach BbgSchulG § 110 „Sachkosten“ in Verbindung mit § 116 „Schulkostenbeitrag“ erfolgen.

 

So können die realen Schulkosten für die Beschulung der Schüler*innen der Sekundarstufe 1 mit Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree abgerechnet werden. Die Verhandlungen zur Zahlung einer Schulkostenpauschale im vier-Jahresrhythmus können somit entfallen und der öffentlich-rechtliche Vertrag kann auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.

 

Zur Umsetzung ist die Änderung des o.a. Beschlusses notwendig. Der Passus „…zur Kostenpauschale…“ ist durch die Formulierung „…zur Zahlung eines Schulkostenbeitrages…“ zu ersetzen.

 

Die Zahlung der Schulkostenpauschale erfolgt aktuell jährlich rückwirkend für das abgelaufene Schuljahr zum 31. Juli des Kalenderjahres.

 

Die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers, Stadt Storkow, zum Verfahrensvorschlag liegt vor. Voraussetzung ist die Entscheidung der entsprechenden kommunalen Gremien.

 

Die Ablehnung der Übernahme der Trägerschaft für die o.a. Schule bleibt von dieser Änderung unberührt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die aktuelle Schulkostenpauschale pro Schüler*in pro Schuljahr beträgt 1.000,00 €. Daraus ergibt sich eine monatliche Kostenpauschale von 83,33 € pro Schüler*in pro Monat. Das Schuljahr beginnt gemäß BbgSchulG am 1. August und endet am 31. Juli.

 

Die Grund- und Oberschule Storkow beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der Sekundarstufe 1, 150 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand Oktoberstatistik 2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 80,25 €. Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben, Einsparungen von 5.544,00 €.

 

Mit Abschluss der neuen Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Abrechnung und Zahlung des Schulkostenbeitrages nicht mehr für das abgelaufene Schuljahr, sondern für das abgelaufene Haushaltsjahr.