Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung (AES)
Vorlage
034/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – vom 29.09.2021 (Anlage 1).

Sachdarstellung:

Mit dem vorliegenden Entwurf der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Oder-Spree (AES) soll die Abfallentsorgungssatzung vom 06.12.2020 - wie in der Anlage 1 dargestellt - aktualisiert werden.

 

In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AES (Anlage 2) sind die Änderungen gekennzeichnet.

 

Nach der letzten Änderung des ElektroG sind fast alle Anbieter von Elektrokleingeräten verpflichtet, entsprechende Geräte auch zurückzunehmen. Es ist deshalb von sinkenden Abgabemengen auszugehen. Zudem ist der weitere Betrieb des Elektroschrottmobils in der jetzigen Form nicht mehr möglich, da zunehmend Elektrogeräte neueren Baujahrs abgegeben werden, die oft fest verbaute Akkumulatoren auf Lithium-Basis enthalten. Beschädigungen an derartigen Akkumulatoren können Brände verursachen und Explosionen auslösen. Zudem sind erhöhte Anforderungen an die Ladungssicherung zu stellen, da die Altgeräte primär einer Wiederverwendung zugeführt werden sollen und Beschädigungen daher vermieden werden müssen. Das Elektroschrottmobil kann daher nicht weiterbetrieben werden und bei der Abholung von Großgeräten können Kleingeräte nicht mehr mitgenommen werden.

 

Deshalb wurde § 18 vollständig überarbeitet und die Regelungen in §§ 29 Absatz 1 Nr. 9, Absatz 2 Satz 4, 29a Absatz 1, Absatz 2 Nr. 5 d), 6 d), 7 c), 9 geändert bzw. ersatzlos gestrichen. Die Abgabe dieser Geräte auf den Wertstoffhöfen ist weiter möglich.

 

Die weiteren Änderungen sind Berichtigungen sprachlicher Ungenauigkeiten und Fehler, notwendige Anpassungen an die rechtlichen Vorgaben und an die Praxis.

Anlagen:

Anlage 1 im Entwurf – Textfassung

Anlage 2 im Entwurf – Gegenüberstellung (Synopse) Neu-Alt