Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises
Oder-Spree über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – vom
29.09.2021 (Anlage 1).
Sachdarstellung:
Mit
dem vorliegenden Entwurf der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises
Oder-Spree (AES) soll die Abfallentsorgungssatzung vom 06.12.2020 - wie in der
Anlage 1 dargestellt - aktualisiert werden.
In
der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AES (Anlage 2) sind die
Änderungen gekennzeichnet.
Nach
der letzten Änderung des ElektroG sind fast alle Anbieter von
Elektrokleingeräten verpflichtet, entsprechende Geräte auch zurückzunehmen. Es
ist deshalb von sinkenden Abgabemengen auszugehen. Zudem ist der weitere
Betrieb des Elektroschrottmobils in der jetzigen Form nicht mehr möglich, da
zunehmend Elektrogeräte neueren Baujahrs abgegeben werden, die oft fest
verbaute Akkumulatoren auf Lithium-Basis enthalten. Beschädigungen an derartigen
Akkumulatoren können Brände verursachen und Explosionen auslösen. Zudem sind
erhöhte Anforderungen an die Ladungssicherung zu stellen, da die Altgeräte
primär einer Wiederverwendung zugeführt werden sollen und Beschädigungen daher
vermieden werden müssen. Das Elektroschrottmobil kann daher nicht
weiterbetrieben werden und bei der Abholung von Großgeräten können Kleingeräte
nicht mehr mitgenommen werden.
Deshalb
wurde § 18 vollständig überarbeitet und die Regelungen in §§ 29 Absatz 1 Nr. 9,
Absatz 2 Satz 4, 29a Absatz 1, Absatz 2 Nr. 5 d), 6 d), 7 c), 9 geändert bzw.
ersatzlos gestrichen. Die Abgabe dieser Geräte auf den Wertstoffhöfen ist
weiter möglich.
Die
weiteren Änderungen sind Berichtigungen sprachlicher Ungenauigkeiten und
Fehler, notwendige Anpassungen an die rechtlichen Vorgaben und an die Praxis.
Anlagen:
Anlage 1 im Entwurf –
Textfassung
Anlage 2 im Entwurf –
Gegenüberstellung (Synopse) Neu-Alt