Betreff
Beteiligung des Landkreises Oder-Spree an der Naturwelt Lieberoser Heide GmbH
Vorlage
035/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

  1. die unmittelbare Beteiligung des Landkreises Oder-Spree an der Naturwelt Lieberoser Heide GmbH mit einem Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 10.000,00 Euro;
  2. den beigefügten Gesellschaftsvertrag der Naturwelt Lieberoser Heide GmbH.

Sachdarstellung:

 

Bereits im Jahr 2017 fassten der Landkreis Dahme-Spreewald, der Landkreis Spree-Neiße, das Amt Lieberose/Oberspreewald, das Amt Peitz, die Gemeinde Schenkendöbern und die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg gleichlautende Beschlüsse zur gemeinsamen Gründung der I.N.A. Lieberoser Heide GmbH mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021. Ziel war es seinerzeit, eine Trägergesellschaft für die temporäre Naturausstellung im Jahr 2020 auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lieberose zu etablieren.

Während der vergangenen Jahre wurde der Grundgedanke der temporären Naturausstellung überarbeitet und der Fokus auf eine langfristige Aufwertung des Gebietes durch nachhaltige, naturnahe Regionalentwicklung gerichtet. Mit dem Ausstieg der Bundesregierung aus der Braunkohleverstromung und den damit zur Verfügung stehenden Finanzhilfen im Rahmen der Strukturentwicklung in der Lausitz hat das Gebiet der Lieberoser Heide nunmehr einmalige Voraussetzungen, um Projektideen im Zuge des Strukturwandels in der Lausitz zu verwirklichen.

Für den Landkreis Oder-Spree ergibt sich durch den Beitritt zur Gesellschaft die Chance, durch eine Verknüpfung insbesondere der touristischen Angebote in der Lieberoser Heide mit denen der Stadt Friedland und insbesondere denen des Naturparks Schlaubetal, den nachhaltigen Tourismus in diesen Gebieten zu stärken. Ferner sollen bislang unzugängliche Fördermittel-quellen für Projekte in diesen Regionen erschlossen werden. Ein erstes Projekt aus dieser Kooperation ist der Bau des Heideradwegs bis zum Ortsteil Weichensdorf. Dessen Verlängerung bis Oelsen würde die Lieberroser Heide fahrradtouristisch an das Schlaubetal anbinden.

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 21 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet der Kreistag über die Gründung, Übernahme, Auflösung und Veräußerung von Unternehmen im Sinne des § 92 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 BbgKVerf.

Der bisher geführte Name der Gesellschaft „Internationale Naturausstellung Lieberoser Heide GmbH“ entspricht nach Ansicht der Gesellschafter nicht mehr der Kernbotschaft des Unternehmens, insbesondere der Aspekt der Internationalität hat an Identifikationspotenzial verloren und konnte in der Vergangenheit nicht deutlich genug untersetzt werden.

Potenzielle Fördermittelgeber lehnten bisher mit Verweis auf die Namensgebung I.N.A. eine Förderung ab, da auf der Insel Vilm eine Internationale Naturschutzakademie betrieben wird und diese eine Einrichtung des Bundes ist. Seit 1990 wird diese Einrichtung als Tagungszentrum für internationalen Naturschutz angeboten. Die INA ist Teil einer Außenstelle des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Aus diesen Gründen wurde mit verschiedenen Akteuren und den Gesellschaftern im II. Quartal 2021 ein Workshop zur neuen Namensfindung durchgeführt.

Das Ergebnis ist die Umbenennung der „I.N.A. Lieberoser Heide GmbH“ in die „Naturwelt Lieberoser Heide GmbH“. Die Zustimmung zur geänderten Namensführung der Gesellschaft erfolgt parallel mit einem Umlaufbeschluss durch die Gesellschafterversammlung.

 

 

Die bisherige Struktur der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

Gesellschafter

Anteil am Stammkapital

in Euro

Anteil am Stammkapital

in %

Landkreis Dahme-Spreewald

20.000,00 EUR

26,67 %

Landkreis Spree-Neiße

20.000,00 EUR

26,67 %

Amt Lieberose/Oberspreewald

10.000,00 EUR

13,34 %

Amt Peitz

10.000,00 EUR

13,34 %

Stiftung Naturlandschaften Brandenburg

10.000,00 EUR

13,34 %

Gemeinde Schenkendöbern

5.000,00 EUR

6,64 %

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt gegenwärtig 75.000,00 Euro.

Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 09. September 2020, also vor ziemlich genau einem Jahr, hat einer der damaligen Geschäftsführer die Gesellschaft und das damals noch als „I.N.A. Lieberoser Heide“ genannte Projekt vorgestellt. Aufgrund der positiven Resonanz der Ausschussmitglieder hat die Verwaltung die Verhandlungen mit den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt, um dem Kreistag einen Vorschlag für eine Beteiligung des Landkreises an diesem Projekt unterbreiten zu können. Diese Beschlussvorlage ist das Ergebnis dieses Prozesses.

Mit der Aufnahme des Landkreises Oder-Spree und der Stadt Friedland als Gesellschafter erweitert sich der Kreis der beteiligten Akteure.

Beide kommunalen Partner gehören räumlich ebenfalls zum Gebiet der Lieberoser Heide, was sich innerhalb der Gesellschaftsstruktur künftig wiederfinden soll. Sowohl die Stadt Friedland als auch der Landkreis Oder-Spree leisten somit ihren Beitrag bei der gemeinsamen Entwicklung der Region und bei der Vernetzung der touristischen Destinationen (Richtung Schlaubetal).

Es sollen sich in der Gesellschafterstruktur der Anteil der räumlichen Zugehörigkeit und der Schwerpunkt der Verantwortung widerspiegeln. Aus diesem Grund erwirbt der Landkreis Dahme-Spreewald weitere Anteile am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 10.000 EUR und hält somit den höchsten Anteil mit künftig 30 % am Stammkapital.

Durch den Beitritt der beiden Gebietskörperschaften und der zusätzlichen Erhöhung des Stammanteils des Landkreises Dahme-Spreewald von 20.000 Euro auf 30.000 Euro besitzt die Gesellschaft ein Stammkapital i. H. v. 100.000 EUR.

Die künftige Gesellschafterstruktur sieht wie folgt aus:

Gesellschafter

Anteil am Stammkapital

in Euro

Anteil am Stammkapital

in %

Landkreis Dahme-Spreewald

30.000,00 EUR

30 %

Landkreis Spree-Neiße

20.000,00 EUR

20 %

Landkreis Oder-Spree

10.000,00 EUR

10 %

Amt Lieberose/Oberspreewald

10.000,00 EUR

10 %

Amt Peitz

10.000,00 EUR

10 %

Stiftung Naturlandschaften Brandenburg

10.000,00 EUR

10 %

Gemeinde Schenkendöbern

5.000,00 EUR

5 %

Stadt Friedland/Niederlausitz

5.000,00 EUR

5 %

 

Die Namensänderung sowie die Erhöhung des Stammkapitals und Änderung der Gesellschafterstruktur verlangen eine Änderung des Gesellschaftsvertrages (Anlage).

Die Finanzierung der jährlichen Personal- und Sachkosten erfolgt durch die Zahlung von Betriebskostenzuschüssen der Gesellschafter. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer – derzeit im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die WFG Dahme-Spreewald mbH gestellt, darüber hinaus sind bereits eine Projektmanagerin für Umwelt- und Naturschutz sowie eine Mitarbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Lieberose tätig. Angedacht ist eine direkte Besetzung der Stelle der Geschäftsführung in Verbindung mit der Projektleitung für Regionalentwicklung spätestens ab 2023.

Die gleichlautenden Beschlüsse werden den Kreistagen der Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree, den Amtsausschüssen der Ämter Lieberose/Oberspreewald und Peitz, der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern, der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedland und den Entscheidungsgremien der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

 

Für den Erwerb von sonstigen Anteilsrechten sind keine finanziellen Mittel im Finanzhaushalt des Haushaltsplanes 2021 des LOS enthalten. Die finanziellen Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Der Erwerb von Geschäftsanteilen ist zu aktivieren.

Evtl. durch den LOS zu zahlende Betriebskostenzuschüsse sind ebenfalls nicht Bestandteil des Haushaltsplanes 2021. In den Folgejahren müssen diese Kosten im Haushaltsplan veranschlagt werden.

 

 

 

 

Anlage:

Entwurf Gesellschaftsvertrag