Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt:
- die unmittelbare
Beteiligung des Landkreises Oder-Spree an der Naturwelt Lieberoser Heide
GmbH mit einem Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 10.000,00 Euro;
- den beigefügten
Gesellschaftsvertrag der Naturwelt Lieberoser Heide GmbH.
Sachdarstellung:
Bereits im Jahr
2017 fassten der Landkreis Dahme-Spreewald, der Landkreis Spree-Neiße, das Amt
Lieberose/Oberspreewald, das Amt Peitz, die Gemeinde Schenkendöbern und die
Stiftung Naturlandschaften Brandenburg gleichlautende Beschlüsse zur
gemeinsamen Gründung der I.N.A. Lieberoser Heide GmbH mit einer Laufzeit bis
zum 31.12.2021. Ziel war es seinerzeit, eine Trägergesellschaft für die
temporäre Naturausstellung im Jahr 2020 auf dem Gelände des ehemaligen
Truppenübungsplatzes Lieberose zu etablieren.
Während der
vergangenen Jahre wurde der Grundgedanke der temporären Naturausstellung
überarbeitet und der Fokus auf eine langfristige Aufwertung des Gebietes durch
nachhaltige, naturnahe Regionalentwicklung gerichtet. Mit dem Ausstieg der
Bundesregierung aus der Braunkohleverstromung und den damit zur Verfügung
stehenden Finanzhilfen im Rahmen der Strukturentwicklung in der Lausitz hat das
Gebiet der Lieberoser Heide nunmehr einmalige Voraussetzungen, um Projektideen
im Zuge des Strukturwandels in der Lausitz zu verwirklichen.
Für den Landkreis Oder-Spree ergibt sich durch den Beitritt zur
Gesellschaft die Chance, durch eine Verknüpfung insbesondere der touristischen
Angebote in der Lieberoser Heide mit denen der Stadt Friedland und insbesondere
denen des Naturparks Schlaubetal, den nachhaltigen Tourismus in diesen Gebieten
zu stärken. Ferner sollen bislang unzugängliche Fördermittel-quellen für
Projekte in diesen Regionen erschlossen werden. Ein erstes Projekt aus dieser
Kooperation ist der Bau des Heideradwegs bis zum Ortsteil Weichensdorf. Dessen
Verlängerung bis Oelsen würde die Lieberroser Heide fahrradtouristisch an das
Schlaubetal anbinden.
Gemäß § 28 Abs.
2 Nr. 21 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet
der Kreistag über die Gründung, Übernahme, Auflösung und Veräußerung von
Unternehmen im Sinne des § 92 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 BbgKVerf.
Der bisher
geführte Name der Gesellschaft „Internationale Naturausstellung Lieberoser
Heide GmbH“ entspricht nach Ansicht der Gesellschafter nicht mehr der
Kernbotschaft des Unternehmens, insbesondere der Aspekt der Internationalität
hat an Identifikationspotenzial verloren und konnte in der Vergangenheit nicht
deutlich genug untersetzt werden.
Potenzielle
Fördermittelgeber lehnten bisher mit Verweis auf die Namensgebung I.N.A. eine
Förderung ab, da auf der Insel Vilm eine Internationale Naturschutzakademie
betrieben wird und diese eine Einrichtung des Bundes ist. Seit 1990 wird diese
Einrichtung als Tagungszentrum für internationalen Naturschutz angeboten. Die
INA ist Teil einer Außenstelle des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Aus diesen Gründen wurde
mit verschiedenen Akteuren und den Gesellschaftern im II. Quartal 2021 ein
Workshop zur neuen Namensfindung durchgeführt.
Das Ergebnis ist die
Umbenennung der „I.N.A. Lieberoser Heide GmbH“ in die „Naturwelt Lieberoser
Heide GmbH“. Die Zustimmung zur geänderten Namensführung der Gesellschaft
erfolgt parallel mit einem Umlaufbeschluss durch die Gesellschafterversammlung.
Die bisherige
Struktur der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Gesellschafter |
Anteil am
Stammkapital in Euro |
Anteil am
Stammkapital in % |
Landkreis Dahme-Spreewald |
20.000,00 EUR |
26,67 % |
Landkreis Spree-Neiße |
20.000,00 EUR |
26,67 % |
Amt Lieberose/Oberspreewald |
10.000,00 EUR |
13,34 % |
Amt Peitz |
10.000,00 EUR |
13,34 % |
Stiftung
Naturlandschaften Brandenburg |
10.000,00 EUR |
13,34 % |
Gemeinde Schenkendöbern |
5.000,00 EUR |
6,64 % |
Das Stammkapital
der Gesellschaft beträgt gegenwärtig 75.000,00 Euro.
Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 09. September 2020, also
vor ziemlich genau einem Jahr, hat einer der damaligen Geschäftsführer die
Gesellschaft und das damals noch als „I.N.A. Lieberoser Heide“ genannte Projekt
vorgestellt. Aufgrund der positiven Resonanz der Ausschussmitglieder hat die
Verwaltung die Verhandlungen mit den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt, um
dem Kreistag einen Vorschlag für eine Beteiligung des Landkreises an diesem
Projekt unterbreiten zu können. Diese Beschlussvorlage ist das Ergebnis dieses
Prozesses.
Mit der Aufnahme
des Landkreises Oder-Spree und der Stadt Friedland als Gesellschafter erweitert
sich der Kreis der beteiligten Akteure.
Beide kommunalen
Partner gehören räumlich ebenfalls zum Gebiet der Lieberoser Heide, was sich
innerhalb der Gesellschaftsstruktur künftig wiederfinden soll. Sowohl die Stadt
Friedland als auch der Landkreis Oder-Spree leisten somit ihren Beitrag bei der
gemeinsamen Entwicklung der Region und bei der Vernetzung der touristischen
Destinationen (Richtung Schlaubetal).
Es sollen sich
in der Gesellschafterstruktur der Anteil der räumlichen Zugehörigkeit und der
Schwerpunkt der Verantwortung widerspiegeln. Aus diesem Grund erwirbt der
Landkreis Dahme-Spreewald weitere Anteile am Stammkapital der Gesellschaft in
Höhe von 10.000 EUR und hält somit den höchsten Anteil mit künftig 30 % am
Stammkapital.
Durch den
Beitritt der beiden Gebietskörperschaften und der zusätzlichen Erhöhung des
Stammanteils des Landkreises Dahme-Spreewald von 20.000 Euro auf 30.000 Euro
besitzt die Gesellschaft ein Stammkapital i. H. v. 100.000 EUR.
Die künftige
Gesellschafterstruktur sieht wie folgt aus:
Gesellschafter |
Anteil am
Stammkapital in Euro |
Anteil am
Stammkapital in % |
Landkreis Dahme-Spreewald |
30.000,00 EUR |
30 % |
Landkreis Spree-Neiße |
20.000,00 EUR |
20 % |
Landkreis Oder-Spree |
10.000,00 EUR |
10 % |
Amt Lieberose/Oberspreewald |
10.000,00 EUR |
10 % |
Amt Peitz |
10.000,00 EUR |
10 % |
Stiftung Naturlandschaften
Brandenburg |
10.000,00 EUR |
10 % |
Gemeinde Schenkendöbern |
5.000,00 EUR |
5 % |
Stadt Friedland/Niederlausitz |
5.000,00 EUR |
5 % |
Die
Namensänderung sowie die Erhöhung des Stammkapitals und Änderung der
Gesellschafterstruktur verlangen eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Anlage).
Die Finanzierung
der jährlichen Personal- und Sachkosten erfolgt durch die Zahlung von
Betriebskostenzuschüssen der Gesellschafter. Die Gesellschaft hat einen
Geschäftsführer – derzeit im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch
die WFG Dahme-Spreewald mbH gestellt, darüber hinaus sind bereits eine
Projektmanagerin für Umwelt- und Naturschutz sowie eine Mitarbeiterin für
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Lieberose tätig. Angedacht ist eine
direkte Besetzung der Stelle der Geschäftsführung in Verbindung mit der
Projektleitung für Regionalentwicklung spätestens ab 2023.
Die
gleichlautenden Beschlüsse werden den Kreistagen der Landkreise Spree-Neiße und
Oder-Spree, den Amtsausschüssen der Ämter Lieberose/Oberspreewald und Peitz,
der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern, der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedland und den Entscheidungsgremien
der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Stellungnahme der Kämmerei:
Für den Erwerb von sonstigen Anteilsrechten sind keine
finanziellen Mittel im Finanzhaushalt des Haushaltsplanes 2021 des LOS
enthalten. Die finanziellen Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Der Erwerb von Geschäftsanteilen ist zu aktivieren.
Evtl. durch den LOS zu zahlende
Betriebskostenzuschüsse sind ebenfalls nicht Bestandteil des Haushaltsplanes
2021. In den Folgejahren müssen diese Kosten im Haushaltsplan veranschlagt
werden.
Anlage:
Entwurf
Gesellschaftsvertrag