Betreff
Förderung der denkmalpflegerischen Einzelmaßnahme Moorstraße 10 in Bad Saarow, Einzeldenkmal „Atelierhaus Thorak“
Vorlage
037/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, auf den Antrag vom 27. Juli 2021 eine Zuwendung in Höhe von 12.300,00 € aus den Haushaltsmitteln der Denkmalförderrichtlinie bereitzustellen.

Der Landrat wird beauftragt, den Antrag entsprechend der Denkmalförderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung in der genannten Höhe zu bescheiden.

 

Sachdarstellung:

 

Bei dem Oberbodenabtrag für den Garagenbau auf einem Grundstück in der Moorstraße in Bad Saarow kam es im Mai 2021 zu außerordentlichen archäologischen Befunden.

Das Bodendenkmal Nr. 90608 „steinzeitliche, bronzezeitliche Siedlung“ ist an dieser Stelle bekannt. Dennoch war nicht damit zu rechnen, dass die Grabungsmaßnahmen deutlich über die üblichen archäologischen Maßnahmen hinausgehen würden. Die Kosten für die archäologischen Untersuchungen belaufen sich mindestens auf 16.628,25 € und damit auf das 3-fache der Herstellungskosten für die Garage. Sie sind als unzumutbar im Sinne des § 7 Abs. 4 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz zu werten. Bei besonderer Befundlage können sich die Gesamtkosten noch erhöhen. Die Gesamtfinanzierung durch den Antragsteller ist gesichert.

 

Eine Verlegung des Bauortes für die Garage würde wieder dazu führen, dass archäologische Maßnahmen erforderlich werden. Auch der umliegende Bereich ist hochsensibel.

 

Die Maßnahme wäre materiell grundsätzlich über die Denkmalrichtlinie förderfähig.

Da sich die Befunde jedoch erst im Mai ergaben, war eine fristgerechte Beantragung einer Zuwendung nach Ziffer 6.1 der Denkmalförderrichtlinie zum 31. März nicht möglich. Außerdem übersteigt der beabsichtigte Betrag die regelmäßige Zuwendungshöhe nach Ziffer 5.1 deutlich. Da die Funde aber von überregionaler Bedeutung sind, empfiehlt die Verwaltung, die Zuwendung in benannter Höhe auszureichen. Die Denkmalfachbehörde stellt aufgrund der Bedeutung der Funde die Unterkunft und Grabungsgeräte für ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger aus der Region zur Verfügung.

 

Die vorgeschlagene Zuwendung steht aus den für die Denkmalrichtlinie geplanten Haushaltsmitteln zur Verfügung. Nach Prüfung der Anträge sind alle zuwendungsfähigen Maßnahmen mit einer Förderung untersetzt, so dass keiner der fristgerecht eingereichten Förderanträge aufgrund der hier vorgeschlagenen Zuwendung abgelehnt oder gekürzt werden musste.

 

Nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Präsentation der Befundergebnisse im Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt denkbar.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Im Haushaltsplan 2021 ist ein Planansatz in Höhe von 100.000 € für Zuweisungen und Zuschüsse aus der Denkmalförderrichtlinie enthalten. Nach Aussage des Fachamtes soll die zusätzliche Förderung im Rahmen dieser Mittel erfolgen.