Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Oder-Spree
beschließt die anliegende Neufassung seiner Geschäftsordnung.
Sachdarstellung:
Mit
dem Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften vom
23. Juni 2021, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten ist (GVBl. I
Nr. 21), ist auch die Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree anzupassen.
So
eröffnet der neue § 34 Abs. 1a BbgKVerf nunmehr die Möglichkeit von Sitzungen
des Kreistages unter Anwesenheit eines Teils der Kreistagsmitglieder im
Sitzungsraum und Video-Zuschaltung der übrigen Mitglieder (§ 2 Abs. 4 GO).
Geheime Wahlen sind in solchen Hybrid-Sitzungen nicht zulässig; diese erfolgen
im Nachgang der Sitzung durch Briefwahlen. Das Verfahren ist insoweit in der
Geschäftsordnung zu regeln (§ 21 Abs. 2 GO).
Ferner
lagen Anträge aus der Mitte des Kreistages für weitere Änderungen vor.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Geschäftsordnung des Kreistages
Oder-Spree (Entwurf)
Anlage 2: Geschäftsordnung des Kreistages
Oder-Spree mit Änderungen
Anlage 3: Gesetz zur Änderung der
Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften
Anlage 4: Stellungnahme vom Rechtsamt (§ 1 Abs. 4
GO des Kreistages Oder-Spree)