Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises
Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung –
Abfallgebührensatzung – vom 08.12.2021 (Anlage 1)
Sachdarstellung:
Mit dem vorliegenden
Entwurf der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oder-Spree (AGS) soll die
Abfallgebührensatzung vom 02.12.2020 - wie in der Anlage 1 dargestellt –
aktualisiert werden.
In
der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS (Anlage 2) sind die
Änderungen gekennzeichnet. Die Gebühren wurden neu kalkuliert und die
neuberechneten Gebührensätze in die Satzung eingearbeitet.
Zusätzlich
wurden einige textliche Änderungen vorgenommen, die sich aus rechtlichen
Notwendigkeiten und der praktischen Sachbearbeitung ergaben, z.B.:
- § 2 Absatz 2: Änderung des Gebührenpflichtigen für die Entsorgung
von Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen. Ähnlich wie bei der
Einmalentsorgung muss hier der Leistungsempfänger nicht der Grundstückseigentümer
sein.
- Behälterwechselgebühr § 4 Absätze 11 und 12: Der bisherige
Tatbestand erwies sich als in der Praxis schwierig handhabbar. Gleichzeitig
sollte die Gebühr beibehalten werden.
- § 8: Änderung und Konkretisierung des Vorauszahlungstatbestandes
durch Neufassung von Absatz 1 und 2 sowie den neuen Absatz 6.
- § 12 Absatz 3: Schaffung von Rechtssicherheit bei rückwirkenden
Berechnungen.
Anlagen:
Anlage 1 im Entwurf –
Textfassung
Anlage 2 im Entwurf –
Alt-Neu