Dahmsdorf – Reichenwalde und einer Teilstrecke der OD Dahmsdorf in der Gemeinde Reichenwalde.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des
grundhaften Ausbaus der K 6744, Abschnitt 015, vom Ende der Kreuzung in der OD
Dahmsdorf km 3,490 bis Ortseingang (OE) Reichenwalde vor der Mittelinsel km
6,509 auf einer Gesamtlänge von 3.019 m.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 036/13/2021
vom 29.09.2021 führt die Verwaltung die planerische Vorbereitung des
grundhaften Ausbaus der K 6744, Abschnitt 015, Dahmsdorf - Reichenwalde weiter
fort und beabsichtigt nunmehr die bauliche Realisierung in 2024 vorzunehmen.
Bauliche Realisierung:
Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den
grundhaften Ausbau der Straße vom Ende der Kreuzung in der OD Dahmsdorf km
3,490 bis zum Ortsausgang (OA) Dahmsdorf bei km 3,684 mit einer Breite von 6,50
m (Länge von 194 m), sowie den grundhaften Ausbau der freien Strecke bis zum OE
Reichenwalde vor der Mittelinsel bei km 6,509 mit einer Breite von 6,00 m
(Länge 2.825 m). Der maßgebende Begegnungsverkehr von Bus/Bus ist damit
gewährleistet. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen
Trasse.
Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
39 cm Schottertragschicht mit EV2 ≥ 150MPa
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55
cm Gesamtaufbau über Planum mit EV2 ≥ 45MPa
Vom km 3,490 bis km 4,430 (Länge ca. 60 m) wird in
einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Reichenwalde ein kombinierter Geh-
und Radweg errichtet in einer Breite von
2,50 m.
Die vorhandene Entwässerung der Straße über die
Bankette in straßenbegleitend angeordnete Versickerungsmulden bzw. in den
Straßenseitenraum wird außerorts beibehalten.
Im Bereich der OD wird eine geschlossene
Regenentwässerung im Bereich des neuen gemeinsamen Geh- und Radweges verlegt
und an die ab dem Kreuzungsbereich vorhandene geschlossene Entwässerung
angebunden.
Die durch den Straßenausbau
erforderliche Neuversiegelung von Flächen wird in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der
Gemeinde Reichenwalde kompensiert.
Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen
(Gehwege, Entwässerungsanlage) wurde durch die Verwaltung mit dem Amt
Scharmützelsee in Vertretung der Gemeinde Reichenwalde eine
Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Kreisverwaltung wird im Januar 2022 für die Erneuerung der K 6744, Abschnitt 015,
Dahmsdorf - Reichenwalde auf Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg
(Rili KStB Bbg 2021) beim Landesbetrieb Straßenwesen
Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen beantragen.
Mit dem konzipierten Ausbau des Straßenabschnittes
kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die
nächsten zehn Jahre minimiert werden.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung Stand
09/2021 Planung und
Bau 2.218.776,00 € |
|
Objektbezogene
Zuwendung gemäß
der Rili KStB Bbg für
die Erneuerung der Strecke Dahmsdorf – Reichenwalde (Stand 07/2021)
1.190.000,00 € |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplan 2021 bisher Invest 110.000,00 € Ansatz 2021 86.500,00 € Ansatz 2022 108.500,00 € Ansatz 2023 295.500,00 € Ansatz 2024 1.600.000,00 € Gesamt: 2.200.500,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852441010 54210.7852441510 54210.7852441510 54210.7852441510 54210.7852441510 54210.6811441510 |
0,00 € Gesamt
0,00 €
|
Stellungnahme der Kämmerei
Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2022 wurde
ein Finanzmittelbedarf für die Jahre 2022-2024 in Höhe von 2.004.000 €
eingestellt. Bis 2021 wurden im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von 196.500
€ bereitgestellt.
Des Weiteren wurden für die Planung 2022
Landeszuweisungen in Höhe von 1.190.000 € für das HH-Jahr 2024 angemeldet.
Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 1.010.500 €.
Nach aktueller Kostenberechnung mit Stand 09/2021
erhöhen sich die Gesamtkosten auf 2.218.800 €. Die Mehrkosten in Höhe von
18.300 € müssen bei der nächsten HH-Planung berücksichtigt werden.
Der für den Landkreis
verbleibende Eigenanteil in Höhe von 1.028.800 € kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug