Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der Kreisstraße 6744, Abschnitt 015, freie Strecke
Dahmsdorf – Reichenwalde und einer Teilstrecke der OD Dahmsdorf in der Gemeinde Reichenwalde.
Vorlage
002/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6744, Abschnitt 015, vom Ende der Kreuzung in der OD Dahmsdorf km 3,490 bis Ortseingang (OE) Reichenwalde vor der Mittelinsel km 6,509 auf einer Gesamtlänge von 3.019 m.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 036/13/2021 vom 29.09.2021 führt die Verwaltung die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6744, Abschnitt 015, Dahmsdorf - Reichenwalde weiter fort und beabsichtigt nunmehr die bauliche Realisierung in 2024 vorzunehmen.

 

Bauliche Realisierung:

 

Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den grundhaften Ausbau der Straße vom Ende der Kreuzung in der OD Dahmsdorf km 3,490 bis zum Ortsausgang (OA) Dahmsdorf bei km 3,684 mit einer Breite von 6,50 m (Länge von 194 m), sowie den grundhaften Ausbau der freien Strecke bis zum OE Reichenwalde vor der Mittelinsel bei km 6,509 mit einer Breite von 6,00 m (Länge 2.825 m). Der maßgebende Begegnungsverkehr von Bus/Bus ist damit gewährleistet. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse.

 

Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:

 

  4 cm Asphaltdeckschicht

12 cm Asphalttragschicht

39 cm Schottertragschicht mit EV2 ≥ 150MPa

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55 cm Gesamtaufbau über Planum mit EV2 ≥ 45MPa

 

 

Vom km 3,490 bis km 4,430 (Länge ca. 60 m) wird in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Reichenwalde ein kombinierter Geh- und Radweg errichtet in einer Breite von

2,50 m.

 

Die vorhandene Entwässerung der Straße über die Bankette in straßenbegleitend angeordnete Versickerungsmulden bzw. in den Straßenseitenraum wird außerorts beibehalten.

Im Bereich der OD wird eine geschlossene Regenentwässerung im Bereich des neuen gemeinsamen Geh- und Radweges verlegt und an die ab dem Kreuzungsbereich vorhandene geschlossene Entwässerung angebunden.

 

Die durch den Straßenausbau erforderliche Neuversiegelung von Flächen wird in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Gemeinde Reichenwalde kompensiert.

 

Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen (Gehwege, Entwässerungsanlage) wurde durch die Verwaltung mit dem Amt Scharmützelsee in Vertretung der Gemeinde Reichenwalde eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Kreisverwaltung wird im Januar 2022 für die Erneuerung der K 6744, Abschnitt 015, Dahmsdorf - Reichenwalde auf Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg

(Rili KStB Bbg 2021) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen beantragen.

 

Mit dem konzipierten Ausbau des Straßenabschnittes kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre minimiert werden.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung Stand 09/2021

 

 

 

Planung und Bau 2.218.776,00 €        

 

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

gemäß der Rili KStB Bbg

für die Erneuerung der Strecke Dahmsdorf – Reichenwalde (Stand 07/2021)

                                     

 1.190.000,00 €

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplan 2021

 

bisher Invest             110.000,00 €

Ansatz 2021                86.500,00 €

 

Ansatz 2022              108.500,00 €

 

Ansatz 2023              295.500,00 €

 

Ansatz 2024           1.600.000,00 €

 

 

Gesamt:                 2.200.500,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

 

54210.7852441010

54210.7852441510

 

54210.7852441510

 

54210.7852441510

 

54210.7852441510

54210.6811441510

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

Gesamt                                            0,00 €

                                              

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2022 wurde ein Finanzmittelbedarf für die Jahre 2022-2024 in Höhe von 2.004.000 € eingestellt. Bis 2021 wurden im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von 196.500 € bereitgestellt.

Des Weiteren wurden für die Planung 2022 Landeszuweisungen in Höhe von 1.190.000 € für das HH-Jahr 2024 angemeldet. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 1.010.500 €.

 

Nach aktueller Kostenberechnung mit Stand 09/2021 erhöhen sich die Gesamtkosten auf 2.218.800 €. Die Mehrkosten in Höhe von 18.300 € müssen bei der nächsten HH-Planung berücksichtigt werden.

 

Der für den Landkreis verbleibende Eigenanteil in Höhe von 1.028.800 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden. 

 

gez. Perlick

Amtsleiter

 

Anlage:

Kartenauszug