Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des
grundhaften Ausbaus der K 6737 Abschnitt 010, OD Arensdorf vom km 0,000
(Anbindung an die B 5) bis km 0,571.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr.
075/003/2019 vom 04.12.2019 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung
der Erneuerung der K 6737, Abschnitt 010, OD Arensdorf fort. Das Fachamt
beabsichtigt, die grundhafte Erneuerung der OD Arensdorf im Jahr 2023 baulich
zu realisieren.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die
Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des
Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag
bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013). Sie fand in
den nachfolgenden Haushaltsplänen ihre Berücksichtigung. Die voraussichtlichen
Investitionskosten sind jeweils im Zuge des Planungsfortschritts weiter zu
aktualisieren und in den nachfolgenden Haushaltsplänen fortzuschreiben.
Finanzielle Mittel werden benötigt für die Fortführung der
Planungsleistungen und für den im Jahr 2023 beabsichtigten Bau der Straße.
Nach der Richtlinie des Ministeriums
für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg
ist eine finanzielle Förderung des Ausbaues möglich. Mit der Richtlinie wird
dem Antragsteller eine 75 %ige Zahlung der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht
gestellt.
Die Straßenbaubehörde des Landkreises beantragte am 26.03.2020 die
Förderung der grundhaften Erneuerung der K 6737 OD Arensdorf. Nach Vorlage der
Entwurfsplanung wurde mit Datum vom 28.01.2022 der Zuwendungsantrag mit
Ausreichung der beantragten Fördermittel für das Jahr 2023 präzisiert.
Nach
dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Arensdorf bedarf
die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen
Instandsetzungsmaßnahmen.
Investitionskosten der Maßnahme nach
Kostenberechnung vom 31.01.2022 1.103.309,00 € |
|
beantragte objektbezogene Zuwendung Zuweisung
Land: 768.900 € Anteil
Gemeinde: 68.300 € 837.200 € |
Veranschlagung im Haushalt bisher
bereitgestellt 211.400 € Ansatz 2022 155.000 € Ansatz
2022 Finanzplan
2023 1.000.000 € Finanzplan
2023 Finanzplan
2023 Gesamt: 1.366.400 € |
Produktsachkonto 54210.7852371010 54210.7852371010 54210.6812371010 54210.7852371010 54210.6811371010 54210.6812371010 |
27.300 € 768.900 € 41.000 € 837.200 €
|
Stellungnahme
der Kämmerei:
Auf dem Kreistag am 04.12.2019
wurde der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung des grundhaften
Ausbaus der K 6737-10, Ortsdurchfahrt Arensdorf gefasst.
Für die Planung und bauliche
Realisierung wurden im Haushalt des Landkreises insgesamt 1.366.400 €
veranschlagt. Des Weiteren wurden Zuweisungen des Landes und der Gemeinde in
Höhe von 837.200 € eingestellt.
Nach aktueller Kostenberechnung
vom 31.01.2022 wird die Baumaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1.103.400 €
kostengünstiger als bisher geplant.
Dadurch verringert sich auch der
Eigenanteil des Landkreises, der aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw.
liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden kann.
gez. Perlick
Amtsleiter Kämmerei
Anlagen:
Kartenauszug