Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, für den Zensus 2022 ein
Gesundheitsschutzkonzept vorzulegen, welches
1)
die Interviewer verlässlich davor schützt,
sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Corona anzustecken;
2)
die Interviewten verlässlich davor schützt,
dass sie im Rahmen der Interviews durch die Befrager mit Corona infiziert
werden.
Begründung:
Nach
weit vorherrschender Ansicht und Verwaltungspraxis ist die Corona-Erkrankung
die größte gesamtgesellschaftliche Gefahr seit Kriegsende am 08. Mai 1945.
Mit
dieser Erkrankung werden seit März 2020 Eingriffe in die Rechte der Bürger und Gewerbetreibenden
gerechtfertigt, wie es sie seit 23. Mai 1949 in Westdeutschland und seit 03.
Oktober 1990 in Brandenburg und den anderen „neuen“ Ländern nicht gegeben hat.
Wenn
denn die Gefahr so groß ist, dann muss auch der Landkreis Oder-Spree diesen Gefahren
beim Zensus 2022 bestmöglich entgegenwirken.
Deshalb
muss ein Gesundheitsschutzkonzept her, das sowohl Interviewer als auch
Interviewte verlässlich davor schützt, sich durch die staatliche Maßnahme des
Zensus 2022 mit Corona zu infizieren, das nach Mehrheitsansicht Todesgefahr und
die Gefahr lebenslanger gesundheitlicher Schäden nach sich zieht und deshalb
die Einschränkung der Bürgerrechte ohne jedwede roten Linien rechtfertigt.
Dieses
Gesundheitsschutzkonzept darf auch nicht Ehrenamtlern überlassen bleiben,
sondern muss durch die hauptamtlichen Kräfte des Landkreises bearbeitet werden.
Diese müssen den Gesundheitszustand der Interviewer und der Interviewten
überprüfen und auch die PCR-Tests bei den Interviewern und den Interviewten
durchführen.
Es
wäre fahrlässig, den Zensus 2022 ohne PCR-Test bei allen Interviewten und allen
Interviewern durchzuführen. Das setzt diese unzumutbaren Gesundheitsgefahren
aus.
Alternativ
wäre zu prüfen, den Zensus 2022 wegen der zu hohen Gesundheitsgefahren für Interviewer
und Interviewte im Landkreis Oder-Spree nicht durchzuführen.
Anlagen:
Antrag der Fraktion AfD
Oder-Spree