Betreff
Änderung der Ordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Landkreis Oder Spree zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung)
Vorlage
027/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen,

1.     Die in der Anlage beigefügte „1. Ordnung zur Änderung der Ordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Landkreis Oder Spree zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung)" vom 22.06.2018.

2.    Der Landrat wird beauftragt, die Verordnung nach Ziffer 1 auszufertigen und bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung:

 

Angesichts der massiven Preissteigerungen bei den Kraftstoffen (Diesel- und Benzinkosten über 2,00 € je Liter) sowie einer kurzfristigen allgemeinen, deutlichen Preissteigerung war es geboten, kurzfristig Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes zu ergreifen. Die Situation wird durch die im Zuge der Corona-Pandemie zurückgegangenen Umsatzmöglichkeiten durch weggefallene Urlaubs- und Geschäftsreisende sowie Veranstaltungen als Umsatzbringer verschärft. Gleichzeitig bestand die Bereithaltungspflicht nach § 4 der Verordnung über den Verkehr mit den im Landkreis Oder-Spree zugelassenen Taxen (Taxen-Verordnung) vom 01. Juli 1994 fort.

 

Die aktuelle Taxentarifordnung beruht auf einer Kalkulation von 2016, wurde zuletzt 2018 angepasst und soll im Laufe des Jahres geändert werden. Eine grundlegende Überarbeitung ist jedoch kurzfristig nicht umzusetzen, so dass in Abstimmung mit der Interessengemeinschaft Taxi-Mietwagenverkehr sowie der IHK Ostbrandenburg die vorübergehende Anwendung eines Zuschlages von 1,50 € je Fahrt für angemessen erachtet wird.

 

Eine Arbeitsberatung zur Thematik zusätzlicher Zuschlag für Taxifahrten mit Erörterung der Sach- und Rechtslage erfolgte am 06.04.2022 unter Mitarbeit der IHK Ostbrandenburg.

 

Die besondere Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit ergibt sich aus der aktuell vorgetragenen Situation im Taxengewerbe des Landkreises Oder-Spree. Führen die erheblichen Preissteigerungen zu einer Unwirtschaftlichkeit des Taxibetriebs steht zu befürchten, dass sich Unternehmen, insbesondere im ländlichen Raum, aus diesem Geschäftsfeld zurückziehen, um sich etwa auf den reinen Mietwagen- oder Schülerspezialverkehr zu beschränken. Eine solche Änderung ist auch kurzfristig möglich. Damit würde der Taxenverkehr als Mobilitätsangebot vor allem dort wegfallen, wo bereits der öffentliche Personennahverkehr nur wenige oder gar keine Angebote machen kann. Dies hätte insbesondere für diejenigen Bürger des Landkreises erhebliche Folgen, die aufgrund Alter oder Erkrankung ohnehin in der Mobilität eingeschränkt sind.

 

Die hierfür notwendige Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 51 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 6 Nr. 2 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Anlagen:

1. Ordnung zur Änderung der Ordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Landkreis Oder Spree zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung)