Betreff
Kinderschutzmonitoring - Jährliches Monitoring zu Entwicklungen und Tendenzen der Meldungen und der tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen im Landkreis Oder-Spree (Berichtszeitraum 2021)
Vorlage
039/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das “Kinderschutzmonitoring 2021“ als Fortschreibung der Kinderschutzberichterstattung im Landkreis Oder-Spree.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit der Beschlussvorlage 028/2010 hat der Kreistag die jährliche Berichterstattung zur Situation im Kinderschutz im Landkreis Oder-Spree beschlossen. Die Kinderschutzberichterstattung wurde kontinuierlich fortgeschrieben und fand zuletzt in dem Monitoring für das Berichtsjahr 2020 (BV 003/2022) die Zustimmung und Verabschiedung durch den Kreistag.

 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Kinderschutzberichterstattung für den Berichtszeitraum 2021 in Form eines Monitorings fortgeschrieben. Im Kinderschutzmonitoring des Berichtsjahres 2021 werden, wie im Monitoring 2020, die kinderschutzrelevanten Daten erfasst und ein Vergleich zu den Vorjahren graphisch dargestellt.

 

Im Kinderschutzmonitoring für das Berichtsjahr 2021 wurde festgestellt, dass die Zahl der im Landkreis Oder-Spree lebenden Kinder weiterhin ansteigt. Die Zahl der von Gefährdungsmeldungen betroffenen Kinder (1.495) ist im Vergleich zu dem Vorjahr 2020 (1.296) gestiegen, wobei sich weiterhin der größte Anteil der Meldungen nicht bestätigt.

 

Die Zahl der Meldungskinder, bei denen eine Gefährdung festgestellt wurde, ist von 332 in 2020 auf 395 Meldungskinder gestiegen. Der Altersbereich der 12- bis unter 15-Jährigen Meldungskinder nimmt den größten Stellenwert (78 gefährdete Meldungskinder) ein, gefolgt von den 0- bis unter 3-Jährigen Meldungskindern (72) und der 6- bis unter 9-Jährigen Meldungskindern (72).

 

Die festgestellte Vernachlässigung ist der Schwerpunkt der Kindeswohlgefährdungen.

 

Die Gesamtanzahl der Inobhutnahmen in 2021 ist zum Vorjahr 2020 steigend. Der Schwerpunkt der Inobhutnahmen liegt im Altersbereich der 12- bis unter 18-Jährigen. Dabei sind die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die in Deutschland Schutz suchten, nicht berücksichtigt worden.

 

Die Familienform der alleinerziehenden Mutter ist nach wie vor am häufigsten von einer Kindeswohlgefährdung betroffen.

 

Bei den Meldungskindern und den gefährdeten Meldungskindern lassen sich regionale Unterschiede ausmachen. Im Planungsraum Fürstenwalde gab es einen sprunghaften Anstieg der tatsächlichen Gefährdungen. In den Planungsräumen Erkner und Fürstenwalde gab es einen Anstieg bei den Meldungskindern mit einem Hilfebedarf (ohne Gefährdung).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

Im Zeitraum der Betrachtung des Kinderschutzmonitorings (2021) wurden für vorläufige ambulante und stationäre Schutzmaßnahmen insgesamt 4.203.085,29 € ausgegeben. Im Jahr 2022 werden voraussichtlich 3.538.500 € für diesen Bereich benötigt.

 

 

 

Anlagen:

 

Kinderschutzmonitoring - Monitoring zu Entwicklungen und Tendenzen der Meldungen und der tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen im Landkreis Oder-Spree (Berichtszeitraum 2021)