Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das “Kinderschutzmonitoring
2021“ als Fortschreibung der Kinderschutzberichterstattung im Landkreis
Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Mit der Beschlussvorlage
028/2010 hat der Kreistag die jährliche Berichterstattung zur Situation im
Kinderschutz im Landkreis Oder-Spree beschlossen. Die
Kinderschutzberichterstattung wurde kontinuierlich fortgeschrieben und fand
zuletzt in dem Monitoring für das Berichtsjahr 2020 (BV 003/2022) die
Zustimmung und Verabschiedung durch den Kreistag.
Mit der vorliegenden
Beschlussvorlage wird die Kinderschutzberichterstattung für den
Berichtszeitraum 2021 in Form eines Monitorings fortgeschrieben. Im
Kinderschutzmonitoring des Berichtsjahres 2021 werden, wie im Monitoring 2020,
die kinderschutzrelevanten Daten erfasst und ein Vergleich zu den Vorjahren
graphisch dargestellt.
Im Kinderschutzmonitoring
für das Berichtsjahr 2021 wurde festgestellt, dass die Zahl der im Landkreis
Oder-Spree lebenden Kinder weiterhin ansteigt. Die Zahl der von
Gefährdungsmeldungen betroffenen Kinder (1.495) ist im Vergleich zu dem Vorjahr
2020 (1.296) gestiegen, wobei sich weiterhin der größte Anteil der Meldungen
nicht bestätigt.
Die Zahl der
Meldungskinder, bei denen eine Gefährdung festgestellt wurde, ist von 332 in
2020 auf 395 Meldungskinder gestiegen. Der Altersbereich der 12- bis unter
15-Jährigen Meldungskinder nimmt den größten Stellenwert (78 gefährdete
Meldungskinder) ein, gefolgt von den 0- bis unter 3-Jährigen Meldungskindern
(72) und der 6-
bis unter 9-Jährigen Meldungskindern (72).
Die festgestellte
Vernachlässigung ist der Schwerpunkt der Kindeswohlgefährdungen.
Die Gesamtanzahl der
Inobhutnahmen in 2021 ist zum Vorjahr 2020 steigend. Der Schwerpunkt der
Inobhutnahmen liegt im Altersbereich der 12- bis unter 18-Jährigen. Dabei sind
die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die in Deutschland Schutz suchten,
nicht berücksichtigt worden.
Die Familienform der
alleinerziehenden Mutter ist nach wie vor am häufigsten von einer
Kindeswohlgefährdung betroffen.
Bei den Meldungskindern und den gefährdeten
Meldungskindern lassen sich regionale Unterschiede ausmachen. Im Planungsraum
Fürstenwalde gab es einen sprunghaften Anstieg der tatsächlichen Gefährdungen.
In den Planungsräumen Erkner und Fürstenwalde gab es einen Anstieg bei den
Meldungskindern mit einem Hilfebedarf (ohne Gefährdung).
Der Beschluss
selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.
Im Zeitraum der
Betrachtung des Kinderschutzmonitorings (2021) wurden für vorläufige ambulante
und stationäre Schutzmaßnahmen insgesamt 4.203.085,29 € ausgegeben. Im Jahr
2022 werden voraussichtlich 3.538.500 € für diesen Bereich benötigt.
Anlagen:
Kinderschutzmonitoring - Monitoring zu Entwicklungen
und Tendenzen der Meldungen und der tatsächlich festgestellten
Kindeswohlgefährdungen im Landkreis Oder-Spree (Berichtszeitraum 2021)