Betreff
Überplanmäßige Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung
Vorlage
047/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßige Transferaufwendungen in Höhe von 2.267.100,00 € (Ergebnisplan) sowie überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.274.122,00 € (Finanzplan) bereitzustellen.

Sachdarstellung:

Im Produkt 36510 „Tageseinrichtungen für Kinder“ spiegeln sich die Zuweisungen/ Zuschüsse an kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen wider.

 

Gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg gewährt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Trägern von Kindertagesstätten Zuschüsse zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals. Die Auszahlung der Zuweisungen und Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 KitaG erfolgt auf der Grundlage von Stichtagserfassungen im laufenden Jahr. Die Berechnung der Haushaltsplanung für 2022 wurde mit den Kinderzahlen der Stichtagsmeldungen aus dem 4. Quartal 2020 sowie dem 1. und 2. Quartal 2021 vorgenommen. Zudem ist eine Steigerung der Kinderzahlen von 2,4 %, die die durchschnittliche angenommene Steigerung darstellt, eingeplant worden.

 

Die Ist-Zahlen zeigen eine Steigerung von rund 3 % bei den Kinderzahlen und weichen somit von den Stichtagserhebungen Ende 2020, Anfang 2021 und der angedachten Steigerung ab. Hierbei sind insbesondere die Rückstellungen bei der Einschulung zu benennen, die im Land Brandenburg als eine Auswirkung der Coronapandemie stark angestiegen sind.

 

Ein weiterer Grund für die überplanmäßigen Ausgaben ist das Zweite Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien des Landes Brandenburg ist die Verbesserung des Personalschlüssels in den Kindertageseinrichtungen verankert. Mit dem Gesetz wurde die Personalbemessung für Kinder im Krippenalter von 1:5 auf 1:4,65 ab dem 01.08.2022 geändert. Da diese Gesetzesänderung erst am 16.12.2021 beschlossen und am 20.12.2021 verkündet wurde, konnten die entsprechenden Änderungen nicht mehr in die Haushaltsplanung 2022 einfließen.

 

Als dritter Grund für die überplanmäßigen Finanzausgaben ist der Erlass des Kindertagesstätten-Anpassungsgesetzes vom 10. Juli 2017 gemäß § 5 Absatz 2 Kita-Personalverordnung. Dieser besagt, dass ab dem 01. Oktober 2017 die Pflicht besteht, in jeder Kindertagesstätte einen zusätzlichen Anteil von 0,0625 Stellen (2,5 Wochenstunden) für die Wahrnehmung von pädagogischen Leitungsaufgaben zur Verfügung zu stellen. Diese erhöhten Personalkosten sind vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger der jeweiligen Einrichtung zu erstatten. Der zusätzliche Anteil fand im 4. Quartal in der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 keine Berücksichtigung. Aufgrund der Komplexität der Kita-Finanzierung blieb dieser Fehler unerkannt.

 

Die benannten Gründe führen zu überplanmäßigen Transferaufwendungen in Höhe von insgesamt 2.267.100,00 € (Ergebnisplan) sowie überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.274.122,00 € (Finanzplan).

Die überplanmäßige Haushaltsausgabe kann nur in Höhe von 223.900,00 € durch das Jugendamt gedeckt werden. Nach § 16 Abs. 2 Kita – Gesetz haben die Träger von Kindertagesstätten einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zuwendung. Die Zuwendungen sind gemäß § 3 Abs. 5 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung jeweils bis zum 1. des zweiten Monats im Quartal zu zahlen, d. h. die Zahlung für das IV. Quartal hat bis zum 01.11.2022 zu erfolgen.

 

Somit ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar und duldet keinen Aufschub.

Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 2.267.100,00 € / 2.274.122,00 € (davon 1.003.700 € / 1.010.722 € für kommunale Träger und 1.263.400 € / 1.263.400 € für freie Träger). Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen können in Höhe von 223.900,00 € gedeckt werden durch höhere Zuschüsse des Landes nach § 16 und § 16a Kita-Gesetz.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die o.g. überplanmäßigen Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen in Höhe von 2.267.100 € (Aufwendungen) bzw. 2.274.122 € (Auszahlungen) im Haushaltsjahr 2022 können nach Abzug der erhöhten Landeszuschüsse gem. §16 und §16a Kita-Gesetz aus der Gesamtdeckung des Kreishaushaltes entnommen werden.

 

gez. Perlick

Amtsleiter