Beschlussvorschlag:
Wird in Flüssen des
Landkreises Oder-Spree ein Fischsterben beobachtet, errichtet der Landkreis
innerhalb von 24 Stunden mindestens eine Ölsperre, um tote Fische abzufangen
und zu entsorgen. Die Ölsperre sollte soweit flussaufwärts errichtet werden,
wie es im Landkreis möglich ist. Die Ölsperre wird dann errichtet, wenn die
Ursache des Fischsterbens unklar ist bzw. wenn die Ursache bekannt ist und es
sich um Intoxikationen handelt.
Begründung:
Ende Juli 2022 wurden in der
Oder vermehrt tote Fische gefunden. In den darauffolgenden zwei Wochen stieg
die Anzahl toter Fische rasant an. Der BUND geht von 100 Tonnen verendeter
Fische aus.
Mitte August ist die Ursache
weiter unklar. Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki geht von
Chemie-Abfällen aus, die in den Fluss gekippt wurden.
Während nach Ursachen geforscht
wird und auch Ölsperren von Landes- und Bundesebene geplant werden, hätte der
Landkreis selbst nach Bekanntwerden eines Fischsterbens innerhalb von 24
Stunden eine Ölsperre errichten können, um unverzüglich tote und somit
eventuell mit Chemikalien kontaminierte Fische abzufangen und fachgerecht zu
entsorgen. Nur mit Hilfe einer Ölsperre ist eine maximale Entsorgung toter
Fische möglich.
Fischt der Landkreis nur
tote Fische vom Ufer oder von Booten aus dem Wasser, treiben zahlreiche tote
Fische weiter flussabwärts und kontaminieren in weiteren Landkreisen das
Flussbett sowie fisch- bzw. aasfressende Tierarten.
Anlagen:
Antrag der Fraktion vom 18.
August 2022