Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Einleitung zu diesem TOP erfolgte durch Herrn Buhrke.

Die Übungseinrichtungen sind notwendig zur Schulung und Vorbereitung der Kräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Damit befinden sich Schulungs- und Übungseinrichtungen komplett an einem Standort.

Weitere Ausführungen erfolgten durch Herrn Zwarg vom Ingenieurbüro Hoch- und Tiefbau eG.

Fragen/Bemerkungen gab es zu folgenden Sachverhalten:

-       Bereitstellung zusätzlicher Fahrzeuge - Einheiten des THW werden neu aufgestellt, neue Technik kommt dazu

-       zählt Objekt als Ergänzung der Landesfeuerwehrschule Eisenhüttenstadt – Vorhaltung einer solchen Einrichtung Pflicht der Landkreise, Spezialausbildung erfolgt weiterhin in der Landesfeuerwehrschule, Absicherung der Grundausbildung und Vorhaltung der entsprechenden Einrichtungen Pflicht der Landkreise, Aus- und Weiterbildung Berufsfeuerwehren durch Landesfeuerwehrschule

-       Fertigstellung - Aussagen dazu mit Grundsatzbeschluss 

-       Bedarf für Ausbildung und laufende Schulungen besteht