Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes "Bevölkerungsschutz" für das Wirtschaftsjahr 2005
Vorlage
025/2007
Aktenzeichen
Fe-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.    den geprüften Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes „Bevölkerungsschutz“ mit Lagebericht,

2.    vom erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 867.246 € den auf den Bereich Brand- und Katastrophenschutz entfallenden Anteil in Höhe von 59.068,51 € an den Landkreis zurückzuzahlen und den restlichen Überschuss in Höhe von 808.177,49 €  auf neue Rechnung vorzutragen,

3.    die Werkleitung des Eigenbetriebes „Bevölkerungsschutz“ für das Wirtschaftsjahr 2005 zu entlasten,

4.    den in der Landrettung aus Vorjahren aufgelaufenen Verlust in Höhe von 673.343,84 € im Haushaltsjahr 2007 durch eine überplanmäßige Ausgabe aus Haushaltsmitteln des Landkreises auszugleichen,

5.    den in der Luftrettung aus Vorjahren aufgelaufenen Verlust mit den im Jahresabschluss 2006 aufzulösenden Rückstellungen aus Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkassen zu verrechnen und den verbleibenden Verlust als Ausgabe in den Haushaltsplan 2008 des Landkreises einzustellen und auszugleichen.  

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gem. § 7 Abs.4, 5 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2001 (GVBl. II S.639), über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2005.

 

Die Bilanz zum 31.12.2005 wurde durch den vom Landesrechnungshof beauftragten Wirtschaftsprüfer Eckardt Beil, Potsdam geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Der Bestätigungsvermerk wurde mit dem Hinweis erteilt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes weiterhin Anlass zu Beanstandungen geben. Insbesondere konnte der Eigenbetrieb nur durch die Inanspruchnahme des Kassenkredites seine Liquidität aufrechterhalten. Die Finanzlage ist nach wie vor sehr angespannt. Auf Grund der in den Vorjahren aufgelaufenen und vom Landkreis nicht vollständig ausgeglichenen Verluste verfügt der Eigenbetrieb über keine ausreichende Eigenkapitalausstattung.

 

Der Landesrechnungshof Brandenburg übergab den Jahresabschlussbericht 2005 mit dem Vermerk, dass keine eigenen Feststellungen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 JapV) zum erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen wurden.

 

Der Landkreis ist gem. § 10 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigV) verpflichtet, den Eigenbetrieb angemessen mit Eigenkapital auszustatten. Er ist gem. § 11 Abs. 7 EigV weiterhin verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste unverzüglich aus Haushaltsmitteln auszugleichen.

 

In den Jahren 1999 - 2005 sind in den einzelnen Bereichen des Eigenbetriebes folgende Verluste entstanden:  in €

 

                        Brand- u. Kat.schutz                  Landrettung                 Luftrettung    

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1999                   26.444,50                                   77.806,03                 330.033,33

 

2000                     7.773,25                                -361.019,37               -233.575,93

 

2001                    -4.487,37                             -1.140.076,55                -333.267,33

 

2002                -199.161,30                                -860.913,27                   71.605,80

 

2003                -185.202,02                                -751.468,30                -603.034,79

 

2004                -185.664,67                                -419.152,25                -720.674,11

 

2005                   59.068,51                                -254.189,82              1.062.367,32

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

gesamt:          -481.229,10                             -3.709.013,53                -426.545,71  

 

 

 

 

 

 

 

Verlustaus-

gleich bisher:

 

Beschluss:                                                       1.155.044,82

(97/2002)

 

Beschluss:                                                           297.571,87  (Auflös.Rücklage)

(51/2005)                    

 

Beschluss:       354.634,00                             1.583.053,00

(52/2005)

 

Beschluss:       185.664,67

(30/2006)

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restl.               +59.069,57                                 -673.343,84                -426.545,71

Verlust:         

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Der Landkreis Oder-Spree hat das Land Brandenburg auf Zahlung eines Verlustausgleichs für die Luftrettung in Höhe von rd. 223.307 € verklagt ( Beschluss 016/2007 des Kreisausschusses vom 7.3.2007).

Sollte der Landkreis den Prozess gewinnen und das Land Brandenburg zur Zahlung verurteilt werden, wird der zurückzuzahlende Betrag dem Konto des Landkreises gutgeschrieben.

 

Im Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes sind noch Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkassen eingestellt. Der Anteil an den Rückstellungen, der nicht mehr in Anspruch genommen wird, ist mit dem nächsten Jahresabschluss ertragswirksam aufzulösen. Der Auflösungsbetrag wird mit dem auszugleichenden Verlust in der Luftrettung verrechnet.

 

 

finanzielle Auswirkungen:       ja        

 

Anlagen:

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2005

-Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2005

-Bilanz zum 31.12.2005

-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2005