Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung
und der Instandsetzung der
K 6714 von Groß Briesen (L
435) bis Reudnitz auf einer Länge von ca. 4.285 m.
Sachdarstellung:
Die
Fahrbahn der Kreisstraße K 6714 hat infolge Verschleißerscheinungen erhebliche
Oberflächenschäden an der Deckschicht sowie Unebenheiten im Längsprofil. Durch
Frosteinwirkung ist bereits ein bereichsweises Ablösen der Deckschicht bis hin
zur Schlaglochbildung zu verzeichnen. Das Bankett beiderseits der Straße wird
im Begegnungsfall im Streckenabschnitt mit geringer Fahrbahnbreite zwangsläufig
vom Lkw-Verkehr als Ausweichmöglichkeit genutzt und bedarf einer regelmäßigen
kostenintensiven Nachbesserung. Der Straßenkörper weist dadurch erhebliche
Tragfähigkeitsschäden am Fahrbahnrandbereich auf.
Die
Fahrbahnbreite beträgt derzeit 6,00 m, reduziert sich jedoch auf ca. 950 m der
Trasse auf 5,20 m.
Die
gesamte Fahrbahn ist gegenwärtig mit einem ca. 2 cm dicken bituminösen Dünnschichtbelag
überzogen, welcher im Jahr 1996 auf die Fahrbahn aufgebracht wurde. Der
Unterbau der Straße entspricht in seine Dimensionierung nicht mehr den heutigen
technischen Anforderungen.
Das
Aufbringen einer neuen Deckschicht als Verschleiß- und Versiegelungsschicht als
auch einer bituminösen Tragschicht zur Tragfähigkeitserhöhung ist zwingend
erforderlich, um dem einsetzenden Verfall des Straßenkörpers entgegenzuwirken.
Durch diese Maßnahme wird der Gebrauchswert der Straße wesentlich verbessert
sowie auch die Haltbarkeitsdauer um mindestens 10 Jahre verlängert. Das
zeitliche Zurückstellen der Instandsetzungsmaßnahme würde in Kürze einen
grundhaften Ausbau erforderlich machen, welcher erheblich höhere Kosten
verursacht.
Verkehrsbelegung Stand 2006: 659 Kfz davon 608 PKW
(Kfz/24 h) 51 LKW
keine Wagenläufe ÖPNV
Die Verkehrsbelegung erhöht sich temporär durch die Ausweisung der Kreisstraße 6714 als Umleitungsstrecke im Zuge von Baumaßnahmen an der naheliegenden Bundesstraße 168.
Der geplante Straßenausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse grundsätzlich in Bauklas-
se IV mit einer Fahrbahnbreite
von 6.00 m. Die Entwurfsgeschwindigkeit Ve ermittelt
sich im Zuge des Planungsprozesses aus den derzeit vorhandenen Parametern.
Die
gegenwärtige Entwässerung der Straße ist voll funktionstüchtig und bleibt
erhalten.
Die
Stadt Friedland beabsichtigt, in den Ortslagen Groß Briesen (Ausbaulänge 149 m)
und Reudnitz (Ausbaulänge 90 m) keine Erweiterung der vorhandenen
straßenbegleitenden Gehwege.
Mit der
abschnittsweisen Verbreiterung der Straße ist ein Eingriff in den vorhandenen
Naturhaushalt verbunden. Die Neuversiegelung von bislang unversiegelten Flächen
wird durch Entsiegelungsmaßnahmen kompensiert.
Für die
Instandsetzung des Kreisstraßenabschnittes von Groß Briesen nach Reudnitz konnte
der Zuwendungsgeber, der Landesbetrieb Straßenwesen Niederlassung Ost kurz- bis
mittelfristig keine Fördermittel (gemäß GVFG) in Aussicht stellen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Durch die Sanierung der der Kreisstraße K 6714 wird der erforderliche Instandsetzungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren erheblich minimiert. Die jährlich erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Mahd, Winterdienst, Reinigung, Lichtraumprofilschnitt usw.) senken sich nur geringfügig.
Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kosten-schätzung des Amtes 61 Bau 1.000.000,- € Planung 45.000,- € |
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Objektbezogene Einnahmen keine |
Veranschlagung:
entsprechend
dem beschlossenen HH-Plan 2008 und dem mittelfristigen Finanzplan (2009)
im Haushaltsplan
2008 Planung 45.000,- € Bau 500.000,- € im mittelfristigen
Finanzplan 2009 Bau 500.000,- € |
Investitions- nummer 54210 141012 54210 141011
54210 141011
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Stellungnahme
der Kämmerei:
Der
Ausbau der K 6714 von Groß Briesen (L 435) bis Reudnitz ist Bestandteil des
Haus-haltsplanes 2008 bzw. des mittelfristigen Finanzplanes (2009). Die
Maßnahme wurde mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.045 T€ einschließlich
Planungskosten aufgenommen. Da in den
nächsten fünf Jahren nicht mit einer Landesförderung zu rechnen ist, werden
ausschließlich investive Schlüsselzuweisungen zur Finanzierung eingesetzt. Die
unter finanzielle Auswirkungen genannten Ansätze stimmen mit dem beschlossenen
Haushaltsplan überein.
gez.
Hariett Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug