Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunales
Wirtschaftsunternehmen“ (KWU) gemäß
Anlage.
Sachdarstellung:
Die
novellierte Eigenbetriebsverordnung (EigV) wurde am 27.4.2009 im GVBl. II S.
150 ff veröffentlicht und ist am 28. 04.
2009 in Kraft getreten.
In
den Übergangsvorschriften des § 35 Abs. 1 EigV wurde unter anderem bestimmt,
dass die Betriebssatzungen bestehender Eigenbetriebe bis zum 30. 09. 2009 an
das neue Recht anzupassen sind.
Das
Innenministerium hat dazu eine neue Musterbetriebssatzung für brandenburgische
Eigenbetriebe erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt.
Bei
der Erarbeitung der neuen Betriebssatzung für das KWU wurde die Mustersatzung
als Vorlage genutzt und den Gegebenheiten des Eigenbetriebes angepasst.
Außerdem
wurde die Zuordnung der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zum Umweltamt
berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der
Aufwandsentschädigung durch Verkleinerung des Werksausschusses von 16 auf 13
Mitglieder
Anlagen:
EBS alt-neu
Betriebssatzung neu